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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Feststellung der Tagesordnung  

Sitzung des Kreistages
TOP: Ö 6
Gremium: Kreistag Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 03.03.2022    
Zeit: 14:00 - 17:52 Anlass: Sitzung
Raum: Bürger- und Kulturhaus Dahlenburg
Ort: Bürger- und Kulturhaus Dahlenburg, Dornweg 4, 21368 Dahlenburg
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Vors. Mertz weist auf die Einladung vom 23.02.2022 und die Ergänzung der Tagesordnung vom 01.03.2022 hin. Des Weiteren läge ein Dringlichkeitsantrag der AFD-Fraktion vom 01.03.2022 an den Kreistag Lüneburg zum Thema: Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine als Tischvorlage vor. Sie erteilt dem Antragsteller das Wort und bittet um die Begründung der Dringlichkeit.

 

KTA Bothe begründet die Dringlichkeit des Antrages insofern, dass diese schon aufgrund der Aktualität der bestehenden Kriegssituation gegeben sei. Es sei nur noch eine Frage der Zeit, wann der Landkreis Lüneburg gefordert wäre, Flüchtlinge aus der Ukraine aufzunehmen. Dafür müssten entsprechende Vorkehrungen getroffen weden. Daher bitte er, den Antrag mit auf die Tagesordnung zu nehmen.

 

LR Böther antwortet, dass er die Dringlichkeit des Antrages nicht als gegeben sehe. Er begründet dies damit, dass man in Stadt und bei den kreiseigenen Gemeinden bereits ein eingespieltes System für die Unterbringung von Flüchtlingen und Vertriebenen entwickelt habe. Man habe daher bereits am vergangenen Dienstag mit den Hauptverwaltungsbeamten der einzelnen Kommunen zusammengesessen und sich im Hinblick auf die zu erwartende Ankunft der geflüchteten Menschen aus der Ukraine über Kapazitäten, Verfahrensweisen und Verantwortlichkeiten beraten und verständigt. Weiterhin habe er am heutigen Tage mit der Landesaufnahmebehörde Kontakt aufgenommen, um die vom Land geplante Verfahrensweise mit in die Planungen des Landkreises einbeziehen zunnen. Ziel des Landes sei es, die Menschen aus der Ukraine im Ankunftszentrum in Bramsche zu empfangen und eine Erstversorgung zu teil werden zu lassen. Danach solle eine Verteilung nach dem altbewährten System auf die Kommunen des Landkreises erfolgen. Das Land selbst sei ebenfalls dabei Unterkünfte ab einer Größenordnung von 100 Personen zu aquirieren. Man habe somit alles Erforderliche bereits organisiert und sei dahingehend auch gut aufgestellt. Daher sehe er die Dringlichkeit hier nicht.

 

KTA Bothe stellt klar, dass es in seinem Antrag nicht um die Unterbringung an sich, sondern um eine gesonderte Unterbringung dieser Menschen in gesonderten Einrichtungen ginge. Dennoch habe man soeben auch noch einmal bestätigt, dass diese Menschen mit in die bisherigen bestehenden Einrichtungen untergebracht werden sollten. Man spreche hier von einem bestehenden System, dass laut seines Antrages aber nicht gewollt sei. Hier ginge es insbesondere um die Unterbringung von Frauen und Kinder aus einem Kriegsgebiet. Dieses bedürfe einer besonderen Sensibilität und Verantwortung. Daher bitte er darum die Dringlichkeit festzustellen und den Antrag mit auf die Tagesordnung zu setzen.

 

Vors. Mertzsst über die Dringlichkeit abstimmen.

 

Die Dringlichkeit des Antrages wird mehrheitlich bei 3 Gegenstimmen und einer Enthaltung abgelehnt.

 

Die Tagesordnung wird einvernehmlich festgestellt.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

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