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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN vom 17.02.2022 zum Thema: "Veröffentlichung der CO2-Bilanz" (Im Stand der 1. Aktualisierung der Verwaltung vom 18.02.2022)  

Sitzung des Kreistages
TOP: Ö 24
Gremium: Kreistag Beschlussart: zurückgezogen
Datum: Do, 03.03.2022    
Zeit: 14:00 - 17:52 Anlass: Sitzung
Raum: Bürger- und Kulturhaus Dahlenburg
Ort: Bürger- und Kulturhaus Dahlenburg, Dornweg 4, 21368 Dahlenburg
2022/087 Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN vom 17.02.2022 zum Thema: "Veröffentlichung der CO2-Bilanz" (Im Stand der 1. Aktualisierung der Verwaltung vom 18.02.2022)
   
 
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENFindeis, Lea
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Wüstmann, Mayte
Produkte:24.1. 111-110 Büro des Landrats
 
Wortprotokoll
Beschluss

Vors. Mertz weist darauf hin, dass der Antrag zurückgestellt und demzufolge nicht im Kreistag behandelt werde.

 

Herr Brandt stellt klar, dass der Antrag zwar noch einmal zur Beratung in die Fraktionen gegangen sei, aber dass der Antrag im letzten Kreisausschuss ohne Beschlussempfehlung an den Kreistag überwiesen wurde. Dies sei in der Beschlussempfehlung nicht sauber formuliert und werde geändert. Der Antrag werde hier somit heute entschieden.

 

KTA Findeis bestätigt, dass man besprochen habe, dass der Antrag auf der Tagesordnung des Kreistages bleibe und damit auch behandelt werde.

 

LR Böther bekräftigt, dass man im Kreisausschuss besprochen habe, dass man keine Beschlussempfehlung abgebe. KTA Kruse-Runge habe mitgeteilt, dass sie den Antrag in den Fraktionen beraten wolle aber man habe sich nicht darauf verständigt, dass der Antrag im Kreistag von der Tagesordnung genommen werden solle. Daher verstehe er es so, dass der Punkt als solcher auch behandelt werde.

 

KTA Findeis stellt den Antrag vor. Zu den Aufgaben des Landkreises gehöre es auch über dessen Aufgaben und Tätigkeiten öffentlich zu informieren. Es handele sich hierbei speziell um die Veröffenlichung der „CO2-Bilanz“, die im Bereich Klimaschutz eine stärkere Berücksichtigung auf der Webseite finden solle. Denn wenn die Bürgerinnen und Bürger nicht ausreichend darüber informiert würden, könnten sie bei der Umsetzung auch nicht mitwirken. Das Thema solle präsenter gestaltet werden, sodass man nicht explizit danach suchen müsse. Es sei eine politische Entscheidung, dass die Treibhausgasbilanz aktiv kommuniziert werden müsse. Dabei solle ein Bezug zum Klimanotstand  sowie zum Klimaneutralitätsbeschluss hergestellt werden. Damit zeige man, dass man im Bereich Klimaschutz bereits aktiv sei, noch viel vorhabe und die Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger benötige. Sie bitte daher um Zustimmung.

 

LR Böther weist auf die Stellungnahme der Verwaltung hin. Man arbeite mit der Pressestelle und anderen Fachbereichen sehr intensiv daran die Informationen, die speziell auch für die Bürgerinnen und Bürger wichtig seien, in einer guten Struktur aufzubereiten. Man sei sich einig, dass man die vorhandenen Informationen auch gut kommunizieren wolle. Es ging hier eher um eine strukturelle Frage, ob es die Aufgabe des Kreistages sei festzulegen, dass bestimmte Reiter in einer Internetdarstellung in einer bestimmten Reihenfolge bereitzustellen seien. Es bestehe eine Aufgabenteilung zwischen dem Kreistag und dem Landrat mit seiner Verwaltung, die das laufende Geschäft betreibe. Das bedeute, dass die Umsetzung der Details ihm und seinen kompetenten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern obläge. Er rege an, es auch dabei zu belassen, dass sich seine Mannschaft darum kümmere. Man sei sich der Wichtigkeit des Themas Klimaschutz bewusst und es sei auch der Verwaltung ein Anliegen, dieses gut und sichtbar zu publizieren. Er nehme dies gerne als Botschaft mit, sehe aber auch aus kommunalrechtlicher Sicht keine Grundlage, dieses per Kreistagsbeschluss festlegen zu lassen.

 

KTA Blume bekräftigt, dass man seitens seiner Fraktion die geäerten Bedenken des Landrates unterstütze. Das Problem bestehe nicht darin Informationen zum Klimaschutz zu publizieren, sondern vielmehr, dass mit dem gestellten Antrag in die Kompetenzen des Landrates eingegriffen werde, der für die Führung der Verwaltungsgeschäfte verantwortlich sei. Es gebe im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (§ 58 (1) Satz 2 NkomVG) zwar einen Passus, der den Kreistag berechtige zu bestimmen, nach welchen Richtlinien die Verwaltung zu handeln habe, diese dürften aber nur in Grundzügen vorgegeben werden. Für die Details sei der Landrat mit seiner Verwaltung zuständig, was bedeute, dass diese Richtlinien nicht das Detail ersetzen dürften. Mit dem gestellten Antrag passiere aber genau das. Hier werde ein spezieller Fachdienst direkt am Landrat vorbei vom Antragsteller mit einer detailgenauen Umsetzung beauftragt. Beschließe der Kreistag nun darüber, überschreite er seine Richtlinienkompetenz deutlich und greife damit erheblich in den originären Zuständigkeitsbereich des Landrates ein. Hierfür fehle es an einer Rechtsgrundlage. Im Zuge des respektvollen Umgangs miteinander, rate er davon ab. Sollte der Antrag aufrechterhalten werden, werde er mit seiner Fraktion dem nicht zustimmen.

 

KTA von Nordheim bestätigt, dass alle Bedenken, die gegen das Wort „Beauftragung“ im Antrag geäert worden seien, ihre Berechtigung haben. Daher bitte er um Streichung des Wortes „beauftragt“ im Antrag und darum dieses um das angemessene Wort „bittet“ zu ersetzen. Der Antrag als solches solle aber aufrechterhalten bleiben.

 

KTA Kamp teilt mit, dass er den Worten des Landrates und KTA Blume nur beifplichten könne. Er rege an, dass der Antragsteller den Antrag zurückziehe. Zumal der Landrat bereits mehrfach seine Bereitschaft zu einer präsenten Umsetzung zugesagt habe, damit habe man sein Ziel doch bereits erreicht. Zudem sehe er die rechtliche Lage kritisch.

 

KTA Schulz-Hendel verkündet, dass er den Antrag zurückziehe und dem Landrat den wohlverdienten Vertrauensvorschuss erteile. Man schaue sich die Umsetzung an und werde dann ggf. weiter entscheiden. Dennoch teile er nicht die Auffassung, dass Anträge in dieser Art nicht gestellt werden könnten, obgleich natürlich immer geprüft werden müsse, inwieweit der Kreistag zuständig sei oder ob in den originären Aufgabenbereich des Landrates eingriffen werde.

 

Vors. Mertz ergänzt, dass man den Landrat um eine Umsetzung bitten könne, aber eine direkte Beauftragung eines Fachdienstes ausgeschlossen sei, da dies zu sehr ins Detail ginge.

Beschluss:

 

Der Antrag wird zurückgezogen.

 

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