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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Steuerung von Freiflächenphotovoltaikanlagen  

Sitzung des Ausschusses für Raumordnung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Raumordnung Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 09.03.2022    
Zeit: 15:00 - 17:35 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrtechnische Zentrale
Ort: Feuerwehrtechnische Zentrale Scharnebeck, Bardowicker Straße 65, 21379 Scharnebeck
2022/093 Steuerung von Freiflächenphotovoltaikanlagen
   
 
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Schlag, Lena Eileen
Federführend:Regional- und Bauleitplanung Bearbeiter/-in: Blanke, Nicole
Produkte:21.1. 511-000 Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Seeck vom Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Lüneburg trägt zur Steuerung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen vor. Die Präsentation ist dem Protokoll beigefügt.

KTA C. Schmidt plädiert angesichts der zahlreichen Anfragen dafür, auf Landkreisebene im Blick zu behalten, wie schnell sich der Umfang der Freiflächen-Photovoltaikanlagen entwickelt, und die Erstellung eines Standortkonzeptes zu erwägen.

Herr Seeck erklärt auf Nachfrage von KTA Gros, dass nach aktuellem LROP Freiflächen-Photovoltaikanlagen in Vorbehaltsgebieten Landwirtschaft nicht möglich sind. Wenn die Kommunen ein eigenes Standortkonzept entwickeln, können sie geeignete Flächen anbieten, entweder als Angebotsplanung in Form einer übergreifenden F-Plan-Änderung oder durch Anwendung des Standortkonzeptes bei konkreten Anfragen. Für die Bauleitplanung ist mit ca. einem Jahr Dauer zu rechnen.

Die Verwaltung stellt den Leitfaden zur Freiflächen-Photovoltaik des Landkreises (den Status Quo und die Potenziale von Photovoltaik und Solarwärme im Landkreis Lüneburg, Bewertungskriterien sowie Empfehlungen für die Kommunen) vor. Die Präsentation ist dem Protokoll beigefügt.

KTA Hövermann bezweifelt, dass nach einer ökologischen Aufwertung von bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen während der Nutzungszeit durch Freiflächen-Photovoltaikanlagen eine erneute landwirtschaftliche Nutzung möglich sein wird. Er merkt an, dass die Lebensmittelproduktion auf landwirtschaftlichen Flächen und die Bedeutung der Energieversorgung durch Energiepflanzen einen hohen Stellenwert hat.

KTA Gros erwidert, dass der Flächenertrag bei Photovoltaik höher als bei Energiepflanzen ist.

LR Böther sieht sowohl die Notwendigkeit einer zügigen Entwicklung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Sinne der Energiewende als auch das Erfordernis einer sorgfältigen Abwägung in der Bauleitplanung.

KR‘in Vossers weist darauf hin, dass auch bei einer etwaigen Privilegierung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen ggf. zeitaufwendige rechtliche Verfahrensschritte durchzuführen sind.

KTA Blume erklärt, dass auch bei privilegierten Anlagen letztlich Bauleitplanung nötig sein wird, um eine Steuerung vorzunehmen.

BOR’in Schlag erklärt, dass für eine zügige Umsetzung von Anlagen insbesondere Dach- und Konversionsflächen genutzt werden sollten, da hier weniger Belange betroffen sein dürften. Auch bei siedlungsnahen Flächen ist mit geringeren Raumwiderständen zu rechnen. Bei freien Gewerbeflächen ist je nach Voraussetzung ggf. lediglich eine Genehmigung der Anlagen erforderlich. Bezüglich der Befürchtung von KTA Hövermann weist sie darauf hin, dass sich die Bauleitplanung aufgrund der vorgesehenen Festlegung von Vorbehaltsgebieten Landwirtschaft in der Neuaufstellung des RROP bei der Planung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen mit der Bedeutung der Landwirtschaft wird auseinandersetzen müssen.

KTA C. Schmidt weist darauf hin, dass Photovoltaikanlagen auf Dachflächen nicht rentabel sind. Der Landkreis sollte nicht auf Bundesvorgaben warten, sondern auch selbst für eine Beschleunigung der Umsetzung der Energiewende sorgen.

Dr. Lars Holstenkamp, Mitarbeiter der Leuphana Universität und Mitglied der Geschäftsführung des ECOLOG-Instituts, trägt zum Thema Akzeptanz und Beteiligung bei Freiflächen-Photovoltaikanlagen vor. Die Präsentation ist dem Protokoll beigefügt.

Auf Nachfrage von KTA C. Schmidt erklärt Herr Dr. Holstenkamp, dass es auf Bundesebene Überlegungen gibt, die Ausschreibungsgrenze für Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf 6 MW anzuheben. Bürgerenergiegesellschaften könnten damit bis zu dieser Grenze auch ohne Ausschreibungen Anlagen errichten.

 

Beschluss:

 

Berichtsvorlage keine Beschlussfassung erforderlich

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2022-03-09-ArL LG Vortrag FA LK LG (925 KB)      
Anlage 2 2 220309_FA RO_PVFF_Leitfaden LK_Steuerung von FreiflächenPV (2200 KB)      
Anlage 3 3 220309_FA RO_PVFF_Vortrag Dr. Holstenkamp (478 KB)      

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