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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Vorstellung des Auenstrukturplans für die Untere Mittelelbe  

Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Umweltschutz Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 28.04.2022    
Zeit: 15:00 - 17:45 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrtechnische Zentrale
Ort: Feuerwehrtechnische Zentrale Scharnebeck, Bardowicker Straße 65, 21379 Scharnebeck
2022/126 Vorstellung des Auenstrukturplans für die Untere Mittelelbe
   
 
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Bartscht, Stefan
Federführend:Umwelt Bearbeiter/-in: Bartscht, Stefan
Produkte:13.4. 538-200 Ordnungsaufgaben nach Wasserrecht
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Löbnitz vom NLWKN trägt vor. Die Präsentation ist dem Protokoll beigefügt. Derzeit laufen noch Abstimmungsgespräche zwischen dem NLWKN und der Biosphärenreservatsverwaltung.

 

Herr Bartscht berichtet, dass es aus Sicht der Verwaltung in den letzten Jahren vom Land versäumt wurde, sich parallel zur Aufstellung des Auenstrukturplans auch um dessen rechtliche Umsetzung zu kümmern. Zwar ist zum 01.01.2022 der neue § 116 Nds. Wassergesetz (NWG) in Kraft getreten, der der Wasserbehörde die Möglichkeit gibt, erforderliche Gehölzbeseitigungen anzuordnen. Eine Prüfung des Rechtsservices lässt aber erhebliche Zweifel, dass dies die Rechtsgrundlage für einen Rückschnitt in diesem Umfang sein kann. Insbesondere fehlt es aber auch an einer belastbaren Rechtsgrundlage, Dritten die Duldung von für den Eingriff notwendigen Kohärenzmaßnahmen auf ihrem Grundstück aufzuerlegen. Hauptflächeneigentümer ist der Bund (Wasser- und Schifffahrtsverwaltung). Viele Maßnahmen müssten gegen diesen angeordnet werden. Wahrscheinlich würde sich dieser noch mit dem Rückschnitt auf seinen Flächen durch Dritte einverstanden erklären. Allerdings stellt der Bund seine Flächen nicht für die Entwicklung der Ersatzlebensräume zur Verfügung. Es laufen Prüfungen zum Ausbau der sog. Reststrecke (Herstellung der Schiffbarkeit in der Elbe zwischen Dömitz und Hitzacker). Sofern sich hieraus auch Kohärenzverpflichtungen ergeben, will der Bund hierfür die Flächen vorhalten. Die Verwaltung prüft die Möglichkeiten zum weiteren Vorgehen und stimmt sich hierzu mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg ab. Zunächst muss eine Befreiung bei der Biosphärenreservatsverwaltung beantragt werden, bevor eine Verfügung erlassen werden könnte. Eine Abstimmung mit dem Umweltministerium soll erfolgen. Ziel ist immer noch, einzelne Maßnahmen in der Schnittsaison 2022/2023 umzusetzen.

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 2022_04_28_ASP_Umweltausschuss_LG (3129 KB)      

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