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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Antrag der Berufsbildenden Schulen III auf Einführung der Beschulung im zweijährigen Ausbildungsberuf "Fachkraft Küche".  

Sitzung des Ausschusses für Schule und Bildung
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Schule und Bildung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 14.06.2022    
Zeit: 15:00 - 17:15 Anlass: Sitzung
Raum: Grund- und Oberschule Neuhaus
Ort: Grund- und Oberschule Neuhaus, Am Moorgarten, 19273 Amt Neuhaus
2022/214 Antrag der Berufsbildenden Schulen III auf Einführung der Beschulung im zweijährigen Ausbildungsberuf "Fachkraft Küche".
   
 
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Srugis, Freia
Federführend:Bildung und Kultur Bearbeiter/-in: Lüdde, Petra
Produkte:19.26. 231-300 BBS III
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Da es sich ebenfalls um einen Antrag der BBS III handelt, stellt Herr Bock diesen vor.

Er erläutert, dass sich aus bisher einem Ausbildungsberuf (Fachkraft Gastgewerbe bis 31.07.2022) zwei verschiedene Ausbildungen mit den Schwerpunkten auf „che“ und „Gastronomie“ entwickelt haben. An der BBS III wurden die Auszubildenden bereits bis zum Ausbildungsstart 01.08.2022 in zwei unterschiedlichen Klassen unterrichtet, so dass sich weder für die Schule noch die Schüler:innen etwas ändert. Vorteilhaft ist jedoch, dass ab sofort die Möglichkeit besteht sich nach der Ausbildung in der Küche innerhalb von zwei weiteren Jahren zum Koch weiterzubilden und somit entsprechende Aufstiegschancen bestehen. Da die Ausbildungsinhalte im Bereich der Gastronomie im zweiten Lehrjahr deckungsgleich mit denen der Systemgastronomie sind, können künftig Systemgastronomen auch im zweiten Lehrjahr beschult werden.

Herr Garvels bekräftigt die Notwendigkeit im Hinblick auf den Fachkräftemangel.

 

Beschluss:

Dem Antrag der Berufsbildenden Schule III auf Einführung der Beschulung im zweijährigen Ausbildungsberuf „Fachkraft Küche“ wird seitens des Landkreises Lüneburg als Schulträger zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Genehmigungsantrag nach § 106 Abs. 8 NSchG beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Lüneburg zu stellen.

 

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

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