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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - 1. Nachtragshaushaltssatzung und -plan für das Haushaltsjahr 2022 (im Stand der 1. Aktualisierung vom 21.06.2022)  

Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Mi, 29.06.2022    
Zeit: 15:00 - 16:26 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Ritterakademie, Am Graalwall, 21335 Lüneburg
2022/210 1. Nachtragshaushaltssatzung und -plan für das Haushaltsjahr 2022 (im Stand der 3. Aktualisierung vom 25.08.2022)
   
 
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Mennrich, Björn
Federführend:Finanz- und Beteiligungsmanagement Bearbeiter/-in: Mennrich, Björn
Produkte:29.3. 111-300 Finanzmanagement - Haushalt, Buchhaltung, Controlling, Beteiligungsmanagement
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

KVOR Mennrichhrt in den Tagesordnungspunkt ein und stellt dar, dass der Schwerpunkt der heutigen Sitzung die Beratung über die freiwilligen Leistungen sei. Zusätzlich zu den bisherigen Angaben wurde der Vorlage als Anlage 2 eine Tabelle mit zusätzlichen Ausführungen zu den Rechtsgrundlagen und Kündigungsfristen für die freiwilligen Leistungen sowie etwaige Folgen einer Streichung der dafür veranschlagten Haushaltsmittel ergänzt.

 

LR Bötherhrt ergänzend aus, dass in der Auflistung der zu erwartenden Kostenveränderungen ein Posten über Veränderungen im Bereich „Schülerbeförderung, Mehraufwendungen Dieselkosten“ enthalten sei. Hier habe man am gestrigen Tage beim Landkreis Stade mit Vertretern der KVG zusammengesessen und zu diesem Thema beraten und verhandelt.

 

Von der KVG wurde dabei u.a. die Liquiditätsplanung abgefragt. In dem Zuge wurden von der KVG auch die Zahlen zu der sogenannten ex-ante Berechnung aus der allgemeinen Vorschrift übermittelt, wo im Nachgang geklärt werde, ob die ursprünglichen Annahmen korrekt gewesen seien und sich hieraus Mehraufwendungen ergeben. Der KVG wurden in der Vergangenheit zur Sicherstellung der Liquidität bereits Abschläge aus Mitteln gezahlt, welche eigentlich erst später im Jahr fällig gewesen wären. Dies sichere zum einen die Leistungsfähigkeit, gebe dem Landkreis Lüneburg aber auch die Zeit, um hier über den Umgang mit den gestiegenen Kosten zu sprechen.

 

Es gehe nicht darum, ob wir die gestiegenen Kosten zu tragen haben, sondern zu welchem Zeitpunkt und auf welchem Wege. Über die allgemeine Vorschrift sei ein sehr langer Ausgleichsmechanismus über 10 Jahre vereinbart worden, welcher aber nicht auf Kostensteigerungen ausgelegt sei. Mit den vorgezogenen Zahlungen wurde zunächst die Liquidität gesichert. Klar sei aber auch, dass entsprechende Kosten da seien und das tatsächliche Loch dann zu einem späteren Zeitpunkt entstehen werde. Daher wurde von der KVG eine Liquiditätsplanung verlangt, um dadurch erkennen zu können, wann diese aufgebraucht ist. Weiterhin wurde eine Darstellung über die konkreten Mehraufwände für das 1. Halbjahr und eine Prognose für das 2. Halbjahr im Bereich der Dieselkosten verlangt. Bisher würde hier ein Betrag in Höhe von 2,6 Mio. Euro an Mehraufwand stehen.

 

Hinzu komme ein zweites Thema, die sogenannte ex-ante Berechnung. Hier würden weitere Nachforderungen in Höhe von bis zu 1,3 Mio. Euro im Raum stehen. Die allgemeine Vorschrift sehe hierzu vor, dass die Berechnungen der KVG durch einen von uns zu benennenden Wirtschaftsprüfer geprüft werden. Dies werde man selbstverständlich auch tun, der Landkreis Stade ebenfalls. Sollten sich die Berechnungen und vorgelegten Zahlen der KVB bestätigten, so wären diese Zahlungen auf Grundlage der Vorschriften aus der allgemeinen Vorschrift auch zu leisten.

 

Sofern es zu einer entsprechenden Nachzahlung im Bereich der ex-ante Berechnung kommen sollte, verschaffe dies der KVG natürlich eine entsprechende Liquidität. Es wurde sich in den Verhandlungen daher darauf verständigt, dass die KVG die Zahlen zur Liquidität und den gestiegenen Dieselkosten vorlegt. Danach würde im Vorgriff auf den Kostenausgleich nach der allgemeinen Vorschrift wegen der gestiegenen Dieselpreise eine entsprechende Abschlagszahlung an die KVG erfolgen. Hierbei würde es sich um 1/3 dieser Summe handeln. Der Wirtschaftsprüfer werde daher nun zur Prüfung der ex-ante Berechnung beauftragt, damit man die Nachzahlung für das Jahr 2022 auch vornehmen könne. Auf welcher Grundlage dieses geschehe, z.B. durch den Abschluss eines weiteren Not-ÖDA ffentlicher Dienstleitungsauftrag) oder auf anderem Wege, werde gerade in Hannover geklärt.

 

Im Hinblick auf den Nachtragshaushalt bedeute dies, dass bei einer Bestätigung der von der KVG vorgelegten Zahlen, ein Gesamtbetrag in Höhe von ca. 2,2 Mio. Euro eingeplant werden müsse. Der Gesamtbetrag setze sich aus einem Betrag in Höhe von 870.000 Euro (1/3 von 2,6 Mio. Euro) durch den entstandenen Mehraufwand und einen Betrag in Höhe von 1,3 Mio. Euro aus dem Bereich der ex-ante Berechnung zusammen. Es waren auch bereits Haushaltsmittel hierfür eingeplant. Das Thema werde nochmals auf die Tagesordnung des kommenden Mobilitätsausschusses genommen. Im Nachtragshaushalt 2022 müsse dennoch ein Betrag in Millionenhöhe eingeplant werden. 

 

 

KTA Graff erkundigt sich, warum bei der Kostenübernahme eine 1/3-Regelung gewählt wurde und wer die verbleibenden 2/3 bezahlen werde. LR Bötherhrt hierzu aus, dass der Landkreis am Ende die gesamten 3/3 bezahlen werde und es sich hierbei um eine Abschlagszahlung handele.

 

KTA Dr. Schulze erkundigt sich, ob die stückweise bis zum Jahr 2025 ansteigende CO2-Abgabe hierbei auch bereits berücksichtigt wurde. LR Bötherhrt aus, dass sich die Kosten und Mehraufwendungen grundsätzlich auf das Jahr 2022 beziehen. Bei der ex-ante Berechnung, welche die Basis für zukünftige Zahlungen ist, sollten diese Kosten vermutlich eingeflossen sein. 

 

KVOR Mennrich geht daraufhin die Anlage 2 mit der Liste der freiwilligen Leistungen Punkt für Punkt durch und erläutert die jeweiligen Positionen.

 

Es wird sich darauf verständigt, dass die Liste über die freiwilligen Leistungen nochmals in den jeweiligen Fraktionen und Gruppen sowie untereinander diskutiert werden soll.    

 

Es kam zu keiner Beschlussfassung. Die Vorlage wird am 24.08.2022 im Ausschuss für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung erneut beraten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung und der 1. Nachtragshaushaltsplan des Landkreises Lüneburg für das Haushaltsjahr 2022 werden beschlossen.

 

 

 

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