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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Georg-Sonnin-Schule, BBS II – Trakt 9, Flachdachsanierung nach Sturmschaden  

Sitzung des Ausschusses für Hochbau
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Hochbau Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 12.07.2022    
Zeit: 15:00 - 16:15 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Sitzungssaal Kreisverwaltung, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg
Zusatz: Die generelle Maskenpflicht ist aufgehoben. Dennoch wird weiterhin das Tragen einer Maske (OP-Maske oder FFP2-Maske) empfohlen, sofern ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Bitte schützen Sie sich selbst.
2022/247 Georg-Sonnin-Schule, BBS II - Trakt 9, Flachdachsanierung nach Sturmschaden
(Im Stand der 3. Aktualisierung der Verwaltung vom 30.03.2023)
   
 
Anlass: positive Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Welz, Franziska
Federführend:Fachbereich Zentrale Dienste Bearbeiter/-in: Wiermann, Andrea
Produkte:6.1. 111-320 Liegenschaftsverwaltung/Gebäudemanagement
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Dipl.-Ing. Kremser erläutert die vier möglichen Varianten zur Reparatur bzw. Sanierung der Dachfläche und die Dringlichkeit der Beseitigung des durch den Sturm am 30.01.2022 entstandenen Schadens. Auf die Vorlage 2022/247 wird Bezug genommen.

 

KTA Wiebe erfragt in welcher Höhe sich die Versicherung an dem Sturmschaden beteiligen wird.

Dipl.-Ing. Kremser antwortet, ein Kostenanschlag der Versicherung in Höhe von 60.000 € würde vorliegen. Es bedürfe noch der Nachverhandlung mit der Versicherung, wodurch nach bisherigem Stand voraussichtlich noch mit maximal weiteren 10 % dieser Summe zu rechnen sei.

 

KTA Schmidt bittet um Beantwortung folgender Fragen:

 

  1.                                    Würde ein Gründach das Risiko von Sturmschäden bzw. Dachabdeckungen durch Stürme verringern?

 

  1.                                    Wäre ein Gründach auf diesem Trakt der Georg-Sonnin-Schule geeignet das Risiko von Wasserschäden durch Starkregenereignisse an und in der Sporthalle der BBS I zu minimieren?

 

 

  1.                                    Wird bei der Sanierung die Nachhaltigkeit von Materialien berücksichtigt?

 

  1.                                    Aus welchen Gründen rechnet sich auf diesem Dach keine Photovoltaikanlage?

 

  1.                                    Zu Variante 4: Dachsanierung mit Photovoltaikanlage. Inwiefern wird in die Amortisation mit eingerechnet, dass Photovoltaikanlagen tatsächlich auch deutlich länger als die angegebenen 20 Jahre Nutzungsdauer im Betrieb sind?

 

Frau Dipl.-Ing. Wiermann und Dipl.-Ing. Kremser teilen dazu folgendes mit:

 

Zu

  1.                                    Ein Flachdach müsse sowohl mit Begrünung als auch ohne jeweils mechanisch befestigt werden, so dass ein Gründach nicht das Risiko von Dachabdeckungen bei Sturm verringern würde.

 

  1.                                    Die Sporthalle der BBS I und der Trakt 9 der Georg-Sonnin-Schule stünden räumlich in keinem Zusammenhang. Beide Gebäude seien räumlich so weit voneinander entfernt, dass ein Gründach auf dem Trakt 9 der Georg-Sonnin-Schule keine Wasserschäden an der Sporthalle der BBS I verhindern könnte. Bei der Beseitigung des Wasserschadens an der Sporthalle der BBS I sei auch die Regenentwässerung außerhalb der Halle verbessert worden, um zukünftigen Schäden vorzubeugen.

 

  1.                                    Eine besondere Berücksichtigung von nachhaltigen Materialien sei nicht erfolgt.

 

  1.                                    Aufgrund der statischen Gegebenheiten wäre der Aufwand hinsichtlich der Unterkonstruktion auf diesem Dach sehr hoch. Die Innenwände seien nicht tragfähig, die komplette Last müsste von Außenwand zu Außenwand übergeleitet werden. Auf die Vorlage 2022/247 zu Variante 4 wird Bezug genommen.

 

  1.                                    Die Informationen werden von der Verwaltung zum Kreisausschuss nachgereicht.

 

KTA Dittmers betont, durch die angespannte Haushaltslage käme nur eine Reparatur in Frage, wobei es dabei unerheblich sei, ob ein Gründach für die Nutzenden wahrnehmbar wäre.

 

KTA Burkhardt möchte wissen, ob es möglich sei, einen Teil des Daches für eine Photovoltaikanlage zu nutzen. Dipl.-Ing. Kremser erläutert, dass auch dann der Aufwand für die Unterkonstruktion aufgrund der statischen Gegebenheiten unverhältnismäßig bliebe.

 

KTA Meister erfragt, wie alt das Gebäude sei, wann und ob ein Neubau geplant sei, aus welchen Quellen der genutzte Strom stamme und wie dies bisher genutzt worden sei. Frau Dipl.-Ing. Wiermann antwortet, dass das Gebäude Ende der 1960er, Anfang der 1970er Jahre errichtet worden sei, bisher generell nur Fenster bzw. Fassaden saniert worden seien und eine weitere Sanierung voraussichtlich in den nächsten 5-10 Jahren zu planen wäre. Für alle Liegenschaften des Landkreises Lüneburg werde ausschließlich zertifizierter Ökostrom bezogen. Im Zuge des Neubaus der Zweifeldhalle an der Georg-Sonnin-Schule habe eine Photovoltaikanlage installiert werden können, die die Grundlast der BBS II und BBS III abdeckt.

 

KTA Dubber schlägt vor, die Vorlage zunächst in den Fraktionen zu beraten und dann im Kreisausschuss beschließen zu lassen.

 

KTA Mues erfragt, ob Photovoltaikanlagen auf einem Dach auch anders als mit Waschbetonplatten beschwert werden könnten und was durch die Wärmedämmung eingespart werden würde. Dipl.-Ing Kremser erläutert, dass alternativ eine solche Anlage verschraubt werden müsste, was zu Schäden an der Dachhaut führen könnte und ein Eindringen von Wasser fördern würde. Bisher sei das Dach mit einer 10 cm Dämmung versehen, die zukünftig auf 23 cm erweitert werden wird. Die Höhe einer möglichen Einsparung sei nicht klar, der Effekt würde jedoch spürbar sein für die Nutzenden.

 

KTA Schmidt möchte ergänzend noch Zahlen, Daten und Fakten zu einer Photovoltaikanlage erläutert haben. Frau Dipl.-Ing. Wiermann antwortet eine Kosten-Nutzen-Rechnung würde von der Verwaltung zum Kreisausschuss nachgereicht werden.

 

KTA Führinger beantragt diesen Tagesordnungspunkt zu vertagen, in die Fraktionen zu geben und im Kreisausschuss beschließen zu lassen.

Beschluss:

 

 

 

 

 

Der Tagesordnungspunkt wird vertagt, in die Fraktionen zur Beratung gegeben und im Kreisausschuss beschlossen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

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