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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Jahresabschluss 2021 der gemeinnützigen Bildungs- und Kulturgesellschaft Hansestadt und Landkreis Lüneburg mbH (BuK)  

Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 24.08.2022    
Zeit: 15:00 - 16:31 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Ritterakademie, Am Graalwall, 21335 Lüneburg
2022/262 Jahresabschluss 2021 der gemeinnützigen Bildungs- und Kulturgesellschaft Hansestadt und
Landkreis Lüneburg mbH (BuK)
   
 
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Mentz, Ulrich
Federführend:Finanz- und Beteiligungsmanagement Bearbeiter/-in: Mentz, Ulrich
Produkte:29.2. 271-000 Volkshochschule
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

LR Böther berichtet, dass das vorgelegte Ergebnis bezüglich der Liquidität noch einmal eingehend im Aufsichtsrat diskutiert werde. Des Weiteren berichtet er zum Verhandlungsstand mit den Gewerkschaften bezüglich der Erarbeitung eines Tarifvertrages, dass man der Gewerkschaft für die Annahme des vorgelegten Angebotes eine Frist bis zum 30.06.2022 gesetzt habe. Die Verdi habe das nachgebesserte Angebot abglehnt. Man habe den Gewerkschaften daraufhin nahegelegt diese Entscheidung noch einmal zu überdenken. Bis heute sei dazu keine Stellung genommen worden und auch keine Rückmeldung erfolgt. Daher treffe sich am heutigen Abend die Verhandlungskommission, die darüber entscheide, wie man damit umginge und weiter verfahre.

 

KTA Kamp betont, dass er eine Einigung begrüße, denn die BuK laufe Gefahr insolvent zu gehen. Er halte dies für ein großes Problem und sei der Ansicht, dass der Landrat gefordert sei, einen Plan für das weitere Verfahren vorzulegen. Natürlich sei auch die Hansestadt eine Beteiligte der BuK. Dennoch könne man hier nicht sehenden Auges in eine Insolvenz gehen und müsse im Vorwege gegensteuern.

 

LR Böther erläutert, dass in der Vorlage sehr deutlich gemacht wurde, dass man mittelfristig das Jahresergebnis erreichen müsse. Dies werde im Aufsichtsrat eingehend diskutiert. Die bisherigen Rahmenbedingungen wie z. B. Corona haben die Gesellschaft viel Geld gekostet und kosten es auch noch weiterhin. Man sei bezüglich der Ausrichtung der Gesellschaft im Austausch und auf einem guten Weg. Es sei somit nicht nur die Aufgabe des Landrates, sondern auch des Aufsichtrates, der Geschäftsführer und der Gesellschafter zu schauen, wie es weitergehe. Die Gesellschaft habe letztendlich ihre finanzielle Leistungsfähigkeit ausgeschöpft. Man könne nicht in Tarifverhandlungen Ergebnisse zugestehen, die letztendlich für die Gesellschaft nicht mehr leistbar seien. Es sei eine schwierige Situation und man hoffe hier zügig zu einem Ergebnis zu kommen.

 

KTA Wiebe findet, dass das digitale Angebot während der Pandemie zu klein gewesen sei. Es habe zu Beginn der Pandemie gar keine digitalen Kurse gegeben, in anderen Volkshochschulen aber schon. Auch das jetztige Programm weise nur sehr wenig Onlineangebote auf. Dies sei auch ein Konkurenzproblem. Zudem sei das Angebot an Sprachkursen beispielsweise für Migranten oder Analphabeten sehr gering.

 

LR Böther antwortet, dass man in Bezug auf das Angebot digitaler Schulungen in den letzten anderthalb Jahren große Fortschritte gemacht habe. Man habe die benötigte digitale Ausstattung erst einmal beschaffen müssen. Dies habe ein Förderprojekt letztendlich ermöglicht. Die Volkshochschule habe lange Zeit coronabedingt kein Programm am Markt gehabt. Dennoch schaue man sich genau an, in welchem Bereich Erlöse erzielt würden und in welchem Bereich dies eher gering ausfiele. Man habe in der Vergangenheit nur wenig in die Digitalisierung investiert und von den Überschüssen gelebt. Daher müsse man im Aufsichtsrat diskutieren, wie welche Sparten zu besetzen seien. Sicherlich sei der Bereich in dem man seinen Abschluss auf dem zweiten Bildungsweg nachholen könne einer der defizitärsten, dennoch habe man als VHS auch einen sozialen Auftrag, den man im Blick behalten müsse. Im Bereich Digitalisierung habe man die Grundlagen geschaffen, um ausreichend Onlineangebote anzubieten.

 

KTA von Nordheim teilt mit, dass er die positive Aquise beglich der sozialen Funktion der VHS begrüße. Er sehe aber auch, dass man hier in der Klemme stecke, da die Bereiche, die die soziale Funktion der VHS erfüllten bezüglich der Selbsterwirtschaftung von Eigenanteilen am wenigsten attraktiv seien. Daher könne man in die Situation geraten, entscheiden zu müssen, wieviel einem die soziale Funktion der VHS wert sei, die aber zur Stabilisierung der Menschen dringend benötigt werde.

 

KTA Graff weist darauf hin, dass nicht alle Parteien im Aufsichtsrat vertreten seien und der Informationsfluss daher nicht optimal sei.

 

Vors. Dr. Bonin weist auf das „Fiasko“ in dem vorliegenden Beschlussvorschlag hin. Er benötige daher einen Plan von der Verwaltung, damit man wisse, wie es weitergehe. Ansonsten könne man diesen Beschlussvorschlag nicht unterstützen.

 

KTA Kamp betont noch einmal, dass er einen Hinweis seitens des Landrates über den weiteren Werdegang erwarte, ansonsten könne auch er hier nicht zustimmen.

 

LR Böther stellt klar, dass man sich bei der Beschlussvorlage im Jahresabschluss 2021 befinde, man habe Rückstellungen in Höhe von 120.000 € im Haushalt gebildet, um der finanziellen Schieflage entgegenzuwirken. Alles andere sei über die Gesellschafter und den Aufsichtsrat zu besprechen. Hier sei man im Gespräch. Es sei auch kommuniziert worden, dass entgegen der Annahme der Verhandlungsparteien, eben kein „llhorn“ an finanziellen Mittel zur Verfügung stünde, das die Gesellschafter immer mit ausreichend Geld versorge, um die Gesellschaft zu unterstützen. Dies sei den Verhandlungspartnern der Tarifverhandlungen nicht bewusst. Insofern werde die Gesellschaft durch diese Verhandlungen in ihrer strukturellen Weiterentwicklung gewissermaßen blockiert. Dies sei eine problematische Situation, die durch den Landrat nicht alleine gelöst werden könne, da man einfach keinen finanziellen Spielraum habe. Er könne aber sagen, dass der Aufsichtrat die Aufgabe sehr verantwortungsvoll angenommen habe. Sicher könne man alle Bereiche herausnehmen, die bezuschusst werden müssen, dann gebe man aber den sozialen Auftrag der VHS auf.

 

KTA Dr. Schulze teilt mit, dass man alles in einem langfristigen Kontext betrachten müsse. Sicherlich tragen sich die Kosten für die Sonderthemen Corona und Ukraine nicht, aber ohne diese Themen schon. Er sehe hier einen Handlungsbedarf, da stimme er zu. Dennoch sei das Geschäftsmodell an sich nicht insgesamt in Frage zu stellen, denn es habe auch schon Jahre gegeben, in denen ein Überschuss erwirtschaftet worden sei.

 

KTA Kamp stellt noch einmal klar, dass er nicht glaube, das die VHS aufgrund der Tarifverhandlungen auf eine Insolvenz zusteuere. Er glaube eher, dass dies nur eine 2. Baustelle und das Problem die strukturelle Aufstellung der VHS sei. Das sich das Geschäftsmodell nicht mehr trage wie bisher, liege seines Erachtens nicht an der Coronapandemie. Man müsse die VHS zudem im Vergleich zu anderen Volkshochschulen anderer Landkreise betrachten, in denen sich die Geschäftsmodelle tragen und dann beraten, wo man im Enddefekt hinwolle.

 

LR Böther stimmt zu, dass es unstrittig sei, dass hier Handlungsbedarf bestehe. Dies werde im Wirtschaftsplan 2023 diskutiert. Man sei hinsichtlich der Fördermittel vom Bund für die Ukrainekrise dran und auch auf einem guten Weg. Im Hinblick auf die Liquiditätsplanung werde man schauen müssen, wie hoch die eigene finanzielle Beteiligung ausfalle. Bei der aktuellen Wirtschaftslage mit steigenden Betriebskosten, werde der Aufwand sicherlich viel höher ausfallen.

Beschluss:

 

Die Vertreter des Landkreises Lüneburg in der Gesellschafterversammlung der gemeinnützigen Bildungs- und Kulturgesellschaft Hansestadt und Landkreis Lüneburg (BuK) werden angewiesen, der Feststellung des Jahresabschlusses 2021, dem Lagebericht und der Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021 zuzustimmen.

 

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei 3 Enthaltungen

 

 

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