Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Antrag der SPD Kreistagsfraktion vom 11.08.2022 zum Thema "Härtefallfonds bei Energiepreissteigerungen"  

Sitzung des Kreistages
TOP: Ö 8
Gremium: Kreistag Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Fr, 26.08.2022    
Zeit: 14:00 - 15:50 Anlass: Sitzung
Raum: Kulturforum
Ort: Kulturforum, Gut Wienebüttel 1, 21339 Lüneburg
2022/271 Antrag der SPD Kreistagsfraktion vom 11.08.2022 zum Thema "Härtefallfonds bei Energiepreissteigerungen"
   
 
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:Voltmann-Hummes, Inge
Federführend:Büro des Landrats Beteiligt:Verwaltungsleitung
Bearbeiter/-in: Wüstmann, Mayte  Fachbereich Soziales
   Sozialhilfe und Wohngeld
Produkte:14. 50 Sozialhilfe und Wohngeld
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

KTA Schröder-Ehlers stellt den Antrag vor. Sie führt aus, dass es auch Aufgabe des Landkreises sei, den Menschen zu helfen, die aufgrund von Energiepreissteigerungen und anderen Preissteigerungen nicht über den Winter kämen. Hier seien nicht nur Bund und Land gefordert, sondern auch die Kommunen. Der Antrag sei bereits vor vielen Monaten in den Stadtrat eingebracht worden, weil man der Auffassung sei, dass dies eine Gemeinschaftsaufgabe darstelle, die gemeinsam von Landkreis und Hansestadt in Angriff genommen werden müsse. Sie begrüße, dass es schon viele Kommunen gebe, die sich der Aufgabe bereits widmen und sich bereits mit den Energieversorgern um eine Lösung bemühen. Man sei sehr erfreut, dass es beispielsweise im Landkreis Uelzen bereits Beratungsangebote gebe. Es sei richtig, dass der Bund bei der Größe der Summe, die im Raume stehe, gefordert sei zu unterstützen. Aber darüberhinaus würde auch Hilfe auf der Beratungsebene und bei der Umsetzung benötigt. Daher sei das Instrument des Härtefallfonds ein wirklich gutes, vorausgesetzt, man schaffe jetzt schon einmal eine entsprechende Basis indem man Pläne ausarbeite und mit den Energieversorgern ins Gespräch ginge. Andere Städte und Landkreise seien bereits dabei und hätten sehr gute Erfolge erzielt. Daher wünsche sie sich, dass Stadt und Landkreis sich jetzt ebenfalls auf den Weg machen, denn es sei nicht mehr viel Zeit und man müsse vorbereitet sein. Es stünden diverse Hilfsangebote von sozialen Einrichtungen und der Kirche zur Verfügung. Daher müsse man jetzt die entsprechenden Gespräche führen, damit man ein ordentliches Konzept auf die Beine stellen könne. Natürlich könne man warten, bis das Land Unterstützung biete, aber einige andere Kommunen hätten dies bereits aus eigenem Antrieb geleistet. Zudem soll ein Drittel der Gelder zur Unterstützung bereitgestellt werden, wenn die Kommunen ein Konzept erarbeiten. Dabei handele es sich aber nicht um Gelder des Landes, sondern um kommunale Fonds, die vom Land unterstützt würden. Der Bund werde im Rahmen seiner Möglichkeiten zusätzliche Unterstützungsmöglichkeiten bereitstellen. Die Herausforderung sei eine besonders große, die sehr viel Engagement erfordere.

 

KTA Bothe stellt seinen Änderungsantrag (sh. TOP 8.1) vor. Er begrüße, dass die Kommunen Unterstützungsmöglichkeiten planen, damit besonders Betroffene in der Lage wären, ihre Gasrechnung noch zu bezahlen. Dennoch wolle er einmal auf den Punkt bringen, worum es hier eigentlich ginge. Schließlich spreche man von Erhöhungen von 600 Euro pro Jahr für Familien, für Singlehaushalte seien es 150 bis 200 Euro. Hinzu kämen noch die übrigen Preissteigerungen, die eine große Belastung für Mittel- und Geringverdiener darstellen. Staatliche Hilfen würden dies nicht abfangen können, da man zurzeit auch nicht abschätzen könne, wie sich die Preissteigerungen beispielsweise auch im Stromsektor noch entwickeln. Es gelte doch das grundsätzliche Problem anzugehen und das sei die Gasumlage nicht einzuführen. Dies führe zusätzlich zu einer massiven Belastung der Bürgerinnen und Bürger. Daher fordere er eine Resolution, als Signal der Kommunen an den Bund, die Gasumlage abzuschaffen. Andere Städte ließen derzeit prüfen, ob ihre Energieversorger die Kunden nicht von der Gasumlage freistellen könnten. Er verstehe nicht, warum der Landkreis dies nicht auch tun könne. Natürlich könne man über weitere Hilfen sprechen, dennoch stünden aus dem Coronafond nur noch 100.000 Euro zur Verfügung, mit denen man nur wenigen Menschen helfen könne. Es sei an der Zeit für große Lösungen, daher wolle er ein starkes Signal an den Bund senden.

 

KTA Schulz-Hendelndigt an, dass seitens der Bundesregierung ein schlüssiges Entlastungspaket geben werde, damit man in der Lage sei, den Menschen zu helfen. Man sei auch überparteilich gehalten, gemeinsam angemessen auf die Krisen zu reagieren. Dies stelle alleine schon eine große Verantwortung dar, da man alle mitnehmen und niemanden zurücklassen wolle. Dies habe auch den Grund, damit die „geistigen Brandstifter“ in diesem Land keine Chance haben, diese Krise zu nutzen, um das Land sozial zu spalten. Auf der Landesebene sei ein Härtefallfond in Höhe von ca. 100 Mio. Euro angekündigt worden, der aber erst im Januar/ Februar auf den Weg gebracht werde. Dies sei deutlich zu spät. Wenn man also einen solchen Antrag stelle, müsse man sich als Kommune konzeptionell mit Land und Bund abstimmen. Man habe eine Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern der Region. Daher schlage er vor, dass in zwei Wochen im Landtag ein Gesetz auf den Weg gebracht werde. Diese solle beinhalten, dass man aus dem Corona-Sondervermögen in Höhe von 1 Milliarde Euro ein gemeinsames Corona-Sondervermögen sowie ein Vermögen zur Bewältigung der Ukrainekrise mache. Dann habe man noch im September 1 Milliarde Euro zur Verfügung, um den Kommunen zu helfen. Denn diese, wie auch die Menschen, die kleinen und mittelständischen Betriebe und viele andere stünden mit dem Rücken zur Wand. Hier habe man die Möglichkeit, seiner Verantwortung gerecht zu werden. Mit den kommunalen 100.000 Euro aus dem Coronafond käme man nicht weit. Sein Angebot stehe und er wolle dies gerne gemeinsam im Landtag auf den Weg bringen.

 

KTA Schröder-Ehlers erwidert, dass sie das Engagement des KTA Schulz-Hendel sehr schätze. Es habe diese Gespräche mit allen Beteiligten auf landesebene bereits gegeben und man sei sich mit allen Parteien und Beteiligten einig gewesen, dass das erarbeitete Konzept ein gutes Angebot sei. Man solle dieses somit mit dem nötigen Ernst verfolgen und auch über die Wahlkampfzeit aufrechterhalten. Es gehöre sich nicht, dies als Plattform für einen Wahlkampf zu nutzen, sondern es ginge darum eine Sicherheit für die Menschen im Land zu schaffen. Dies müsse man auf Landesebene tun und dies werde auch im September im nächsten Landtag diskutiert. Man solle sich über diese Zeit verständigen, dass zugesagte Mittel auch fließen. Das man darüberhinaus Investitionsfonds sowie eine Lösung für die Schuldenbremse benötige und die Kommunen etc. unterstützt werden müssten, sei unstrittig. Dies werde aber nicht in einer vorschnellen Aktion umgesetzt werden, sondern sei sehr genau abzuwägen. Man warte derzeit auf das dritte Entlastungspaket des Bundes und werde daraufhin auf Landesebene entsprechende Beschlüsse fassen. Dieses werde auch zeitnah geschehen, vorausgesetzt, dass diese Entscheidungen auch gemeinschaftlich getragen würden. Ihr sei es besonders wichtig, dass diese Thematik nicht in einen Wahlkampf hineingezogen werde, sondern dass man gemeinschaftlich mit allen Betroffenen (Bund, Land und Kommunen) nach tragbaren Lösungen suche. Trotz der schwierigen Haushaltssituation sei man gehalten, die Menschen mit einem „breiten Schulterschluss“ zu unterstützen.

 

 

Beschluss:

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit den Energieversorgern, den Städten und Gemeinden des Landkreises sowie dem Jobcenter einen Härtefallfonds gegen Energiepreissteigerungen einzurichten.
  2. Ziel ist es, für Privathaushalte, die ihre massiv gestiegenen Energiekosten nicht bezahlen können, Stromsperren und Vertragskündigungen zu vermeiden.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Betroffenen über bestehende Beratungsstellen und finanzielle Unterstützungsangebote zielführend zu informieren.
  4. Alle Partner sollen sich finanziell am Härtefallfonds beteiligen. Hinweis: Das Land Niedersachsen hat angekündigt, ein Drittel der Kosten zu tragen.
  5. Im Nachtragshaushalt des Landkreises sind die nicht verbrauchten Corona-Mittel zugunsten eines Härtefallfonds wegen Energiepreissteigerung umzuwidmen, damit der Landkreis sofort finanziell handlungsfähig ist.

Die Punkte 1 bis 4 werden im Ausschuss für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung behandelt, nachdem die Richtlinien aus Hannover vorliegen.

 

Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen

 

 

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Der Landkreis 
Kreisentwicklung
Wahlen
Landrat Jens Böther
Kreispolitik
Kreisverwaltung