Auszug - Wirtschaftsplan 2022 für den Betrieb Straßenbau und -unterhaltung (Vorlage 2021/488); Anpassung der Verpflichtungsermächtigungen
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
BL Seegers verweist auf die Ausführungen in der Beschlussvorlage. Aus wirtschaftlichen und bautechnischen Gründen sei er das Risiko einer Ausschreibung aller Bauabschnitte eingegangen, ohne dass die erforderliche Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2023 im Wirtschaftsplan 2022 vorgesehen gewesen sei.
Das entsprechende, gute Ausschreibungsergebnis habe diese Vorgehensweise gerechtfertigt. Gleichwohl sei es erforderlich, den Wirtschaftsplan 2022 um eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 2,0 Mio Euro anzupassen.
Beschluss:
Der Wirtschaftsplan 2022 wird in der vorgelegten Fassung (Anpassung der Verpflichtungsermächtigungen) beschlossen
Abstimmungsergebnis: einstimmig