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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Einwohnerfragestunde gemäß § 6 Ziffer 1 i.V.m. § 22 Geschäftsordnung  

Sitzung des Ausschusses für Raumordnung
TOP: Ö 1
Gremium: Ausschuss für Raumordnung Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 07.09.2022    
Zeit: 15:00 - 17:53 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Ritterakademie, Am Graalwall, 21335 Lüneburg
 
Wortprotokoll

 

Die Vorsitzende fragt, ob jemand aus den Reihen der Zuhörerinnen und Zuhörer zur Einwohnerfragestunde Fragen an den Landrat richten möchte.

 

Hr. Lüßmann aus Thomasburg berichtet aus der Gemeinde Thomasburg, wo derzeit drei neue Windenergieanlagen errichtet werden. Er berichtet von einem offenen und transparenten Prozess, der dazu geführt hat, dass die Anlagen dort zügig errichtet werden konnten. Er spricht sich dafür aus, die Bürgerinnen und Bürger im Planungsprozess mitzunehmen und fragt, ob im RROP Regelungen getroffen werden können, die zu einer direkten Nutznießung der rgerinnen und Bürger beitragen. Wichtig sei es, dass die Bevölkerung nicht nur die Nachteile, sondern auch die Vorteile des Windenergieausbaus zu spüren bekommt.

LR Böther antwortet, dass die Frage der Beteiligung nicht direkt die heutige Tagesordnung betrifft, sondern vielmehr auf anderer Ebene an die Flächeneigentümer, Investoren und Politik gerichtet ist.

KRin Vossers ergänzt, dass es darum geht, den Ausbau der Windenergie zu steuern, statt, dass es zu einem ungeplanten Ausbau kommt. Sie stimmt zu, dass Partizipation wichtig ist. Heute geht es allerdings um den planerischen Prozess zur Ermittlung von Vorranggebieten für Windenergienutzung, über die im Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) ein Rahmen für die Steuerung von Windenergieanlagen gesetzt werden soll.

Fr. Meierkord aus Raven fragt, ob die Einwohnerfragestunde im Anschluss an die Sitzung fortgesetzt werden kann, um sich im Laufe der Sitzung ergebende Fragen stellen zu können.

AV KTA Walter erwidert, dass die Geschäftsordnung dies nicht vorsieht, dass es aber die Möglichkeit gebe, mit seinen Fragen im Nachhinein an die Kreistagsabgeordneten heran zu treten.

KTA Kamp widerspricht. Er hält eine Einwohnerfragestunde im Anschluss an die Sitzung im Sinne der Bürgerbeteiligung für angebracht.

AV KTA Walter weist darauf hin, dass KTA Kamp dafür unter dem TOP 3 Feststellung der Tagesordnung einen entsprechenden Antrag stellen kann.

Hr. Schäfers aus Vastorf fragt, warum der Landkreis mit seiner Flächenkulisse für Vorranggebiete Windenergienutzung so stark von den 2 % Flächenbeitragswert des Landes Niedersachsen abweicht. Er fragt, ob bei der Planung der Immissionsschutz berücksichtigt wurde und wie es zu den 60 Metern Abstand zu Infrastruktureinrichtungen kommt. Abschließend möchte er wissen, inwieweit die Gemeinden und Samtgemeinden bereits in die Planung eingebunden sind.

LR Böther antwortet, dass ein Teil der Fragen in der Präsentation der Verwaltung beantwortet wird. Er ergänzt, dass wir uns noch am Anfang des Planungsprozesses befinden und das offizielle Beteiligungsverfahren noch ansteht. Die Samtgemeinden sind im Rahmen der Runde der Hauptverwaltungsbeamten über den Planungsprozess und -stand in Kenntnis gesetzt.

Fr. Allers aus storf fragt, warum mit einer Referenzanlage von 200 Metern geplant wird, wo die heutigen Windenergieanlagen doch schon viel höher seien.

BORin Schlag antwortet, dass die Referenzanlage die Grundlage zur Ermittlung von Mindestabständen und zur Prognose von Umweltauswirkungen bildet.tte man mit einer höheren Referenzanlage geplant, wäre der Flächenzuschnitt von vornherein deutlich geringer ausgefallen.

Fr. Allers entgegnet, dass heute gar keine 200 m hohe Anlagen mehr errichtet werden und fragt, ob die Höhe der Referenzanlage noch auf 250 oder 260 m angepasst wird.

BORin Schlag antwortet, dass die derzeit im Landkreis stehenden Anlagen alle 200 m hoch sind und die Höhe der Referenzanlage im Fachausschuss beschlossen wurde.

Hr. Neufeldt aus Vastorfchte wissen, welche Planungskriterien zur Ermittlung der Vorranggebiete Windenergienutzung abschließend sind, und bei welchen Kriterien es im Rahmen der Beteiligung Spielraum für eine Anpassung gibt.

AV KTA Walter verweist auf die anstehende Präsentation, in der diese Frage beantwortet wird.

Hr. Neufeldt fragt darüber hinaus, ob auch die Planung von Photovoltaik-Anlagen Bestandteil des RROP sein wird.

BORin Schlag antwortet, dass im Baugesetzbuch geregelt ist, dass die Planung von Photovoltaikanlagen Aufgabe der Gemeinden ist.

Fr. Apel aus Wendisch Evern fragt, ob der von der Verwaltung vorgeschlagene Beschluss „Die Flächenkulisse 3 zur Festlegung von Vorranggebieten Windenergienutzung mit Ausschlusswirkung […] wird beschlossen, im Rahmen der Beteiligung nochmal verändert werden kann.

BORin Schlag antwortet, dass die vorliegende Kulisse an Vorranggebieten Windenergienutzung erfahrungsgemäß nicht der letzte Stand sein wird. Wenn im Rahmen der Beteiligung Belange angeführt werden, die eine Änderung nötig machen, wird die Gebietskulisse entsprechend angepasst.

KRin Vossers wirft ein, dass der Beschlussvorschlag der Verwaltung das Ergebnis einer fachlichen Planung ist. Auf den Beschluss folgt das eigentliche Beteiligungsverfahren, in welchem Belange angeführt werden können. Die bisher gestellten Fragen zielen in erster Linie auf die fachliche Vorplanung ab. Sie macht nochmal deutlich, dass der heutige Planungsstand nicht bedeutet, dass auf allen jetzt vorgeschlagenen Flächen Windenergieanlagen errichtet werden.

Fr. Wormland aus Thomasburg sagt, dass Thomasburg fast vollständig von Windenergiegebieten umgeben ist. Sie möchte wissen, welche Kriterien angesetzt wurden, dass es zu einem solchen Ergebnis gekommen ist. Sie befürchtet eine erhebliche Veränderung des Landschaftsbildes.

AV KTA Walter verweist auf die Präsentation der Verwaltung, in der die Vorgehensweise zur Ermittlung der Vorranggebiete für Windenergienutzung beschrieben wird.

Hr. Polienko aus Wendhausen fragt, ob die Verwaltung weiß, was sie da plant. Bereits die in Wendhausen vorhandenen Windenergieanlagen und deren Geräuschimmissionenhren zu einer enormen gesundheitlichen Belastung, wodurch seine Frau bereits erkrankt ist.

LR Böther sagt, dass es einen Auftrag des Landes und des Bundes gibt, die gesetzlichen Vorgaben zur Windenergieplanung umzusetzen. Der Landkreis wisse genau was er tut, da sonst die Privilegierung für Windenergieanlagen im Außenbereich gelten wird und die Gefahr besteht, dass die Anlagen dichter an die Wohnbebauung heranrücken, als es der Landkreis aktuell vorsieht. Ziel ist es, einen ungesteuerten Ausbau zu verhindern und die Windenergieanlagen nach Abwägung aller Belange auf Konzentrationsflächen zu bündeln. Es muss aber klar sein, dass es ganz ohne Belastung nicht geht.

Hr. Polienko fragt nach, wer ihm den Wertverlust seines Hauses bezahlt.

AV KTA Walter verweist auf die Ausführungen von LR Böther dazu, warum die Planung des Landkreises in der Form erfolgt, wie sie im Ausschuss präsentiert wird.

Hr. Polienko fragt, warum im Amt Neuhaus keine Flächen ausgewiesen werden sollen.

AV KTA Walter verweist diesbezüglich auf die Präsentation der Verwaltung.

Fr. Albers aus ttorf merkt an, dass das Gebiet zwischen Süttorf und Thomasburg am stärksten von den Vorranggebieten Windenergienutzung betroffen ist. Sie appelliert, daran noch etwas zu ändern. Sie hält es nicht für richtig, Flächen für Windenergie mit einer solchen Konzentrationswirkung zu planen, während andere Gebiete im Landkreis ganz ausgespart werden.

Fr. Grube aus ttorf verweist auf das Bundesziel eines Windenergieausbaus von 2 % der Bundesfläche. Der Landkreis Lüneburg plant mit nicht ganz 5 % der Landkreisfläche. Nach dieser Planung wird die Samtgemeinde Ostheide 8 10 % ihrer Fläche zur Verfügung stellen müssen. Sie fragt, warum insbesondere die Samtgemeinde Ostheide so viel Fläche zur Verfügung stellen soll?

KRin Vossers antwortet, dass für die Ermittlung der Vorranggebiete Windenergienutzung landkreisweit einheitliche fachliche Kriterien angewendet wurden, die im Ergebnis zu der Flächenkulisse geführt haben. Sie bittet darum, weitere Fragen in diese Richtung zurückzustellen, weil diese im Zuge der Präsentation beantwortet werden.

Fr. Grube fragt nach, wie es zu den knapp 5 % kommt.

KRin Vossers antwortet, dass es wichtig sei, das Teilflächenziel für den Landkreis zu erfüllen. Bei Nichterfüllung kommt es zu einem ungesteuerten Ausbau der Windenergie. Es handelt sich bei den knapp 5 % um einen ersten Zwischenstand. Es wird sicher so sein, dass noch Teilflächen aus der Kulisse herausfallen. Es ist einfacher, zunächst mit mehr Flächen zu planen als nachträglich wieder Flächen in die Kulisse aufzunehmen.

AV KTA Walter schlägt vor, die Fragestunde zu beenden und mit der Präsentation zu starten.

Eine Bürgerin aus Nahrendorf OT Eichdorf stellt mit Blick auf die Übersichtskarte zum Beschlussvorschlag der Verwaltung fest, dass diese eine Vielzahl von kleineren Flächen enthält. Sie möchte wissen, ob keine Mindestgrößen für Vorranggebiete Windenergienutzung festgelegt wurden. Mit Verweis auf die zukünftige Öffnung der Wälder für eine Windenergienutzung fragt sie, ob sich die Verwaltung die Wälder und deren Böden genauer auf ihre Eignung für eine Windenergienutzung geprüft haben. Abschließend möchte sie wissen, inwieweit die Milanvorkommen im Landkreis berücksichtigt wurden.

BORin Schlag antwortet, dass die Vorranggebiete eine Mindestgröße von 30 ha haben und mindestens drei Windenergieanlagen darauf Platz haben müssen. Zur Frage nach der Öffnung des Waldes sagt sie, dass die aktuelle Änderung des Landesraumordnungsprogramms (LROP) eine Öffnung des Waldes r Vorranggebiete Windenergienutzung vorsieht. Ausgeschlossen sind lediglich Vorranggebiete Wald, welche die historisch alten Waldstandorte sind. Dies wurde von der Verwaltung entsprechend berücksichtigt. Zusätzlich zu den durch das LROP vorgegebenen, als Vorranggebiete Wald festzulegenden Waldflächen, wurden dabei historisch alte Waldstandorte ab einer Größe von 2,5 ha aus der Flächenkulisse gestrichen. Brutvorkommen des Rotmilans schließen den Bau von Windenergieanlagen an dieser Stelle aus. Dies wurde, soweit die Datenlage dies zuließ, in der Planung berücksichtigt.

Fr. von Richthofen aus Neetze stellt die direkte Frage an Herrn Böther, mit welcher Begründung mit mehr als 2,2 % des Flächenbeitragswertes für das Land Niedersachsen geplant wird.

LR Böther betont erneut, dass der Landkreis sich noch am Anfang des Planungsprozesses befindet. In dem bevorstehenden, umfangreichen Verfahren wird sich der Flächenumfang noch minimieren. Deshalb wird bewusst mit einem größeren Flächenanteil ein Puffer eingeplant, um gegebenenfalls noch Flächen abziehen zu können. Er wiederholt, dass es entscheidend ist, nicht unter die Flächenvorgaben zu fallen und so die Möglichkeit eines ungesteuerten Ausbaus der Windenergie zu bewirken. Der hohe Flächenanteil ist demgemäß mit dem bevorstehenden Planungsprozess begründet.

Fr. von Richthofen fragt, ob man diejenigen Flächen, die gegebenenfalls noch rausfallen, in einer Karte anzeigen kann.

LR Böther verneint dies. Die Flächenkulisse der Vorranggebiete Windenergienutzung ist das Ergebnis einheitlich angesetzter Planungskriterien.

Fr. von Richthofen sieht Neetze überproportional durch die Windenergieplanung des Landkreises belastet. Sie fragt, warum eine gesteuerte Planung besser sein soll als ein Ausbau der Windenergie über Einzelanträge.

LR Böther verweist auf die Präsentation der Verwaltung. Als Beispiel für die Vorteile einer Gesamtplanung nennt er den Siedlungsabstand, der ohne Steuerung im RROP geringer ausfallen würde.

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