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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Förderung des Sports im Haushaltsjahr 2022  

Sitzung des Ausschusses für Sport, Partnerschaft und Kultur
TOP: Ö 10
Gremium: Ausschuss für Sport, Partnerschaft und Kultur Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 20.09.2022    
Zeit: 15:00 - 17:07 Anlass: Sitzung
Raum: PKL Lüneburg
Ort: Gesellschaftshaus (Haus 36), Am Wienebütteler Weg 1, 21339 Lüneburg
2021/495 Förderung des Sports im Haushaltsjahr 2022
   
 
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Christian Gebhardt
Federführend:Jugendhilfe und Sport Beteiligt:Kindesschutz, Hilfen zur Erziehung und Sozialraumprojekte (KES)
Bearbeiter/-in: Gebhardt, Christian   
Produkte:15.12. 421-000 Förderung des Sports
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Auf Grund der aktuellen Haushaltslage wurde zwischen den Fraktionen vereinbart, dass für eine Förderung in 2022 nur energetische Maßnahmen der Sportvereine in Frage kommen. Herr Philipp Meyn spricht die Enttäuschung des Kreissportbundes über die Kürzung der Mittel aus. Während der „Corona-Lockdowns“ hätte man immer wieder versichert, dass etwas für die Kinder getan werden müsse und nun spart der Landkreis am Sport. Energetische Maßnahmen zu fördern, würde die Vereine nicht attraktiver machen.

KTA Silke Rogge nennt eine 50%ige Kürzung zu hoch. Die Anträge werden den Landkreis irgendwann einholen.

KTA Norbert Thiemann betont die Einigkeit zwischen den Fraktionen. Sobald sich die Haushaltslage bessert, wird auch die Förderung wieder entsprechend angepasst. Er schlägt vor alle Anträge „im Block“ abzustimmen.

KTA Finn van den Berg drängt, dass die Sportvereine nicht weiter auf eine Förderung warten können und der Ausschuss heute zu einer Entscheidung kommen solle.

KTA Jens-Peter Schultz ergänzt, dass die Sport- und Kulturvereine Kinder und Jugendliche in der Corona-Zeit aufgefangen hätten und der Landkreis nun an der falschen Stelle sparen würde. Für ihn sei jedoch fraglich, ob der Antrag des TuS Reppenstedt überhaupt von der Förderrichtlinie umfasst sei, weil sich die Samtgemeinde Gellersen nicht beteiligt. Es konnte im Ausschuss nicht aufgeklärt werden, ob es nicht ausreichend sei, wenn sich die Gemeinde Reppenstedt beteilige.

Eine Klärung erfolgt zum Kreisausschuss.

Beschluss:

 

 

  1. Im Haushaltsjahr 2022 werden nur Anträge von Vereinen im Rahmen der Sportförderung bewilligt, die einen energetischen Hintergrund haben und dazu dienen, die Ressource Energie oder Wasser einzusparen.
     
  2. Die in der Sachlage aufgeführten Anträge entsprechen den Kriterien Einsparung von Energie oder Wasser und werden bewilligt unter Vorbehalt der Übereinstimmung mit der Sportförderrichtlinie des Landkreises Lüneburg. Die Vereine erhalten einen Zuschuss aus den Mitteln des Strukturentwicklungsfonds zur Förderung des Sports.

Abstimmungsergebnis: 1. einstimmig      2. nach Änderung einstimmig

 

 

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