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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Übertragung (Verkauf) der LKH Arena an die Arena Lüneburger Land Betriebsgesellschaft GmbH & Co. KG  

Sitzung des Kreistages
TOP: Ö 8
Gremium: Kreistag Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 13.10.2022    
Zeit: 14:00 - 15:20 Anlass: Sitzung
Raum: Bürger- und Kulturhaus Dahlenburg
Ort: Bürger- und Kulturhaus Dahlenburg, Dornweg 4, 21368 Dahlenburg
2022/153 Übertragung (Verkauf) der LKH Arena an die Arena Lüneburger Land Betriebsgesellschaft GmbH & Co. KG
   
 
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Mennrich, Björn
Federführend:Finanz- und Beteiligungsmanagement Bearbeiter/-in: Mennrich, Björn
Produkte:29.2. 573-000 Arena Lüneburg
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

KTA Dr. Boninhrt aus, dass heute der Schlussstein zur Abstimmung stehe, der das neue Betreiberkonzept Wirklichkeit werden lasse. Man habe für diese Vorlage mehrere positive Argumente angeführt. Zum Beispiel, wie man den Vorsteuerabzug erreiche und wie man eine gute Auslastung erreiche. Deshalb habe man sich sehr gründlich mit einem Betreibervertrag und einem Gastronomievertrag auseinandergesetzt. So wurde dafür gesorgt, eine möglichst schlanke Betreibergesellschaft zu bekommen. Nun rfe er ganz persönlich feststellen, dass der, der den Betreibervertrag und den Gastronomievertrag gewonnen hat, aus meiner Sicht nicht ganz der klassische hanseatische Kaufmann sei, der auf lange Frist gerne zusammenarbeiten wolle, sondern offensichtlich doch andere Ziele im Kopf habe. Das Andere, die schlanke Betreibergesellschaft, da müsse nochmal nachsteuert werden. Aber jetzt sei es doch so, dass die Betreibergesellschaft eine Menge zu tun habe. Dann müsse darüber geredet werden, wie diese verbessert werden könne. Und dabei sei sicherlich auch ein Aspekt, der von anderen Fraktionen vorgetragen wurde, dass sie gerne stärker eingebunden werden möchten in das Geschehen dieser Betreibergesellschaft. Auch darüber sollte geredet werden. Aber sonst gelte es hier in der Hoffnung, dass die Vorsteuer tatsächlich in vollem Umfange komme und in der Hoffnung, dass der gewählte Betreiber und Gastronom nun doch mal vernünftig in die Puschen komme, hier einfach zuzustimmen

 

KTA Bothe schildert, dass die Arena aus Mitteln der öffentlichen Hand gebaut wurde. Jetzt werde die Arena auf die landkreiseigene Betreibergesellschaft überschrieben. Dieser Prozess mache in seinen Augen überhaupt keinen Sinn. Das Konzept sei erfolglos, da der Dienstleister es nicht schaffe, die Arena erfolgreich an den Markt zu bringen. Die Arena sei, bis auf einige wenige Veranstaltungen kaum ausgelastet. Man rede zudem seit Jahren von der Hoffnung des Vorsteuerabzuges und bemühe hierfür Steuerkanzleien, damit dieses auch gelinge. Es sei zu befürchten, dass die Kosten, die bei diesem Prozess angefallen seien, den Vorsteuerabzug schon längst verbraucht haben. Man könne dies somit nicht mehr als Argumentationsgrundlage anführen. Es sei viel öffentliches Geld investiert worden und am Ende übertrage man alles an einen Dienstleister. Somit habe man seiner Meinung nach kein Mitspracherecht mehr. Diese Arena sei für ihn konzeptionell, wie auch wirtschaftlich gescheitert. Er rege an, dass man die Arena an einen öffentlichen Anbieter verkaufen solle, der in der Lage sei, diese auch erfolgreich an den Markt zu bringen oder die Arena selbst zu behalten. Die Betreibergesellschaft werde es nicht erfolgreich schaffen. Die Übertragung sei daher nicht sinnvoll und man schlage damit einen falschen Weg ein. Er könne nur davon abraten und stimme nicht zu.

 

KTA Graff teilt mit, dass er und seine Gruppe der Vorlage nicht zustimmen werden. Die Begründung könne man der Landeszeitung entnehmen.

 

KTA Schultz berichtet, dass man in der gestrigen Stadtratssitzung die Thematik zur Arena besprochen und sich gefragt habe, wie denn die Beteiligung des Stadtrates bezüglich dieser Vorlage aussehe. Laut seinem Kenntnisstand gebe es dahingehend momentan keine Gespräche. Daher wolle er wissen, ob eine Beteiligung noch stattfinde oder in diesem Fall nicht erforderlich sei. Die Hansestadt sei ja auch ein Geldgeber. Im Falle von noch zu erfolgenden Gesprächen, sei der der Meinung, dass dieser Tagesordnungspunkt dann vertagt werden müsse.

 

LR Böther antwortet, dass man mit der Hansestadt einen Vertrag geschlossen habe, nachdem das neue Betreiberkonzept bekannt war. Die Hansestadt beteilige sich lediglich gestaffelt mit derzeit 75.000 an den Kosten, habe sich aber aus jeglicher Nutzung oder anderer Beteiligung an der Arena herausgezogen. Dies war von der Stadt auch so gewollt. Dieser Beschluss sei eine rein interne Aktion zwischen der Gebietskörperschaft Landkreis Lüneburg und der Betreibergesellschaft. Eine Beteiligung sei daher nicht notwendig, da man hier das Eigentum des Landkreises innerhalb des „Konzerns“ lediglich verschiebe, um eine gewisse Wirkung zu erzielen.

 

KTA Kruse-Runge kritisiert, dass über diesen Tagesordnungspunkt überhaupt so lange diskutiert werde. Schließlich handele es sich hierbei nur um eine Formalie, bei der die Arena lediglich in die eigene Betreibergesellschaft übertragen werde. Man solle dies nunmehr beschließen.

 

KTA Bothe findet, dass man hier falsche Sachverhalte darstelle. Man habe hier ein „Skandalprojekt“ (Zitat), dass man der kreiseigenen GmbH übertrage. Damit gebe man die Kontolle für dieses Projekt ab und habe keinerlei Steuerungsmöglichkeiten mehr. Die Betriebsgesellschaft könne nunmehr bestimmen, wer diese Arena nutzen dürfe. Daher beantrage er eine namentliche Abstimmung, da dann auch öffentlich dokumentiert werden könne, wer dahinterstehe.

 

KTA Kruse-Runge kritisiert die Worte des KTA Bothe. Zudem sei es nicht richtig, dass man als Landkreis auf die Betreibergesellschaft keinen Einfluss mehr habe. Betrachte man beispielsweise das gleiche Konstrukt bei der SBU, so sei dies sehr wohl der Fall.

 

Vors. Mertz teilt mit, dass für eine namentliche Abstimmung ein Drittel des Kreistages zustimmen müsse.

 

Vors. Mertzsst über darüber Abstimmen, wer sich für eine namentliche Abstimmung ausspreche.

 

Der Vorschlag wird mehrheitlich bei 3 Gegenstimmen abgelehnt.

Beschluss:

 

Der Landkreis Lüneburg verkauft der Arena Lüneburger Land Betriebsgesellschaft GmbH & Co. KG das mit der LKH Arena bebaute Grundstück an der Lüner Rennbahn in Lüneburg. Mitverkauft werden auch die beweglichen Gegenstände, die der Landkreis für den Betrieb der Arena beschafft hat. Der Gesamtkaufpreis beträgt 27.091.000 Euro zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer. Für den Fall, dass sich die Kosten für die Herstellung und Ausstattung der LKH Arena bis zum Vorliegen aller Schlussrechnungen noch verändern sollten, wird eine Preisgleitklausel vereinbart, nach welcher der Kaufpreis gegebenenfalls nachträglich anzupassen ist.

 

Die Kaufpreisforderung des Landkreises wird im Rahmen einer entgeltlichen Einlage dem Kapitalkonto der Arena Lüneburger Land Betriebsgesellschaft GmbH & Co. KG gutgeschrieben.

 

 

 

Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich bei 4 Gegenstimmen und 7 Enthaltungen

 

 

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