Auszug - Berichterstattung über die Schuldner- und Suchtberatung im Landkreis Lüneburg
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Diskussionsverlauf:
Herr Siller vom Diakonieverband berichtet über die Erbringung
von Beratungsleistungen der Schuldner- und Suchtberatung nach § 16 Abs. 2 SGB
II, die aufgrund der Vereinbarung zwischen dem Diakonieverband und dem
Landkreis Lüneburg durchgeführt wurde. Herr Siller informiert über den Umfang
der Inanspruchnahme, die Beratungsumfänge der Einzelfälle und Ergebnisse der
Beratungen. Die Präsentation des Berichtes ist als Anlage der Niederschrift
beigefügt.
Herr Stebani führt in der anschließend geführten Diskussion an,
dass häufig eine doppelte Bedürftigkeit bei der Schulden- und Suchtberatung
besteht und deshalb diese Beratung flexibel gestaltet werden müsste. Frau
Schulz führt an, dass Rechtsanwälte ebenfalls für den Schuldner kostenlos
Schuldenregulierungen vornehmen. Hierfür ist es erforderlich, dass der
Schuldner sich vom Amtsgericht einen Beratungsschein ausstellen lässt.
Allgemein besteht im Ausschuss der Konsens, dass die Schuldner-
und Suchtberatung in der bestehenden Form zunächst weitergeführt werden soll.
Beschluss:
Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis
und beauftragt die Verwaltung, den Kontrakt mit dem Diakonieverband bis zum
31.12.2005 zu verlängern.
Abstimmungsergebnis: einstimmig