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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Überplanmäßige Aufwendung und Auszahlung für den Ausgleich des Jahresfehlbetrages der Bildungs- und Kultur GmbH (BuK)  

Sitzung des Kreistages
TOP: Ö 10
Gremium: Kreistag Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 17.11.2022    
Zeit: 14:00 - 15:57 Anlass: Sitzung
Raum: Bürger- und Kulturhaus Dahlenburg
Ort: Bürger- und Kulturhaus Dahlenburg, Dornweg 4, 21368 Dahlenburg
2022/401 Überplanmäßige Aufwendung und Auszahlung für den Ausgleich des Jahresfehlbetrages der Bildungs- und Kultur GmbH (BuK)
   
 
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Ulrich Mentz
Federführend:Finanz- und Beteiligungsmanagement Bearbeiter/-in: Mentz, Ulrich
Produkte:29.2. 271-000 Volkshochschule
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

LR Böther berichtet, dass die Vorlage kurzfristig im Kreisausschuss beraten wurde. Dieser habe auch entsprechend empfohlen den Jahresfehlbetrag für das Geschäftsjahr 2021 zur Sicherung der Liquidität der BuK auszugleichen. Man sei seitens des Landkreises mit 75 % beteiligt. Daraus ergebe sich der Betrag in Höhe von 109.692,88 €. Die Hansestadt beteilige sich ebenfalls mit dem fehlenden Differenzbetrag, um die BuK stabil zu halten. Er bitte daher um Zustimmung.

 

KTA Kamp schildert, dass man sich seitens seiner Fraktion auf der vor kurzem stattgefundenen Klausurtagung intensiv mit der BuK beschäftigt habe. Man sei unzufrieden über die derzeitigen Strukturen und bemängele, dass die Gesellschafter nichts unternehmen, um die BuK zukunftsfähig aufzustellen. Die Volkshochschule sei permanent unterfinanziert und gerate daher bald in die Insolvenz. Die Rücklagen seien vollständig aufgebraucht und die Liquidität nicht mehr gegeben. Daher rege er an, dass die Gesellschafter (Landkreis und Hansestadt) für einen auskömmlichen kommunalen Zuschuss sorgen sollten. Man gleiche hier in dem Wissen r das Jahr 2021 einen Fehlbetrag aus, dass die Jahre 2022 und 2023 auch nicht besser würden. Daher sollten entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt werden. Besonders nach der Corona-Pandemie und aufgrund der Ukraine-Krise bekomme die VHS noch einmal eine besondere Bedeutung für die Bildung im Landkreis. Seit der Gründung der BuK im Jahre 2007 sei der jährlich gezahlte Zuschuss der Gesellschafter unverändert geblieben und wurde bisher nicht angepasst. Die jährlichen Fehlbeträge belegten dies. Man habe bereits zum letzten Haushalt gefordert, dass der kommunale Zuschuss erhöht werde. Man habe auch eine Verantwortung den Mitarbeitenden gegenüber, die im übrigen hervorragende Arbeit leisten. Daher sei es umso wichtiger, dass man die BuK zukunftsfähig aufstelle. Es sei seines Erachtens nicht sinnvoll mit zweijähriger Verzögerung den Fehlbetrag auszugleichen, es  sse sich insgesamt mit der Thematik befasst und entsprechende Mittel in den Haushalt 2023 einstellt werden. Er stimme der Vorlage zu.

 

KTA Graff weist darauf hin, dass die BuK kurz vor der Insolvenz stehe, wenn man dies einmal konkret formuliere. Statt sich Gedanken zu machen, wie man diese Gesellschaft zukunftsfähig gestalten könne, würden nur weitere Mittel hineingegeben. Die Belegschaft verlange schon seit Jahren einen angemessenen Tarifvertrag. Es sei trotz vieler Verhandlungsrunden noch nicht gelungen einen akzeptablen Tarifvorschlag auf den Tisch zu bringen. Die VHS lege ihren Schwerpunkt immer mehr auf das Stadtgebiet, in den Gemeinden und Samtgemeinden gebe es jedoch immer weniger Angebote. Dieser Problematik müsse man sich annehmen, um die Strukturen zu verbessern. Er stimme der Vorlage zu.

 

KTA Tiedemann teilt mit, dass man seitens ihrer Fraktion ebenfalls zustimme. Dennoch wolle sie zu den Redebeiträgen ihrer beiden Vorredner noch etwas sagen. Sie betone, dass die VHS in 2019 mit einem Plus abgeschlossen habe. Aufgrund der darauffolgenden Corona-Pandemie seien Defizite aufgetreten, da vieles nicht planbar gewesen sei und die Förderung des Landes Niedersachsen zudem sehr defizitär sei. Diese Vorlage mache deutlich, dass die VHS von den Gesellschaftern nicht im Stich gelassen werde, denn der Landkreis sei ja nunmal ein Teil dieser Gesellschaft. Außerdem sei man sehr aufmerksam und setze sich mit der Thematik auseinander. Es liege für das nächste Jahr ein neuer Entwurf vor, den es zu beschließen gelte und in dem man schauen müsse, wo diese Kosten entstehen. Sie glaube nicht, dass das Defizit allein aufgrund der gestiegenen Personalkosten entstehe. Es gehöre wesentlich mehr dazu. Man sei in Zusammenarbeit mit derm Aufsichtsrat dabei,sungen zu entwickeln, wie man gewisse Kosten auffangen könne und wie man die Zukunft für eine gut funktionierende VHS gestalte. Daher sei diese Vorlage der erste Schritt. Sie betone noch einmal, dass das Land Niedersachsen auch hier gefordert sei. Denn der größte Anteil des Defizites sei durch das Land verursacht worden.

Beschluss:

 

 

 

Der überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung beim Produkt 271-000 „Volkshochschule“ in Höhe von 109.692,88 € an die Bildungs- und Kultur GmbH wird gemäß § 117 Abs.1 NKomVG zum Ausgleich des Jahresfehlbetrages zugestimmt.

 

 

Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich bei 3 Gegenstimmen

 

 

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