Auszug - Elbbrücke Darchau/Neu Darchau; Sachstand zur Beantragung des Planfeststellungsverfahrens
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Beschluss |
Bereichsleiter Tippe berichtet über den aktuellen Projektstand des Projektes „Elbbrücke Darchau – Neu Darchau mit Ortsumfahrt Neu Darchau“.
Das Verkehrsgutachten liege jetzt vor. Die Analyse der Datenlage führe zu dem Ergebnis, dass die
geplante Elbbrücke mit ihren uferseitigen Anbindungen als Kreisstraße einzustufen sei.
Das nunmehr auf das Verkehrsgutachen aufbauende Schallgutachen werde zum Ende des Jahres fertiggestellt werden.
Es sei nach wie vor davon auszugehen, dass der Antrag auf Planfeststellung Mitte 2023 gestellt werden könne
Frau Johannes vom Ing.-Büro (EGL) stellt die vorläufigen Ergebnisse zur FFH-Verträglichkeit des Vorhabens vor (die Präsentation ist dem Protokoll beigefügt).
Die Auswertung der floristischen und faunistischen Kartierungen, sowie der aktuell vorliegenden Daten seien abgeschlossen.
Im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsprüfung seien die FFH-relevanten Wirkfaktoren zu betrachten.
Es werde zwischen anlagenbedingten, betriebsbedingten und baubedingten Wirkfaktoren unterschieden.
Anlagenbedingt sei u.a. die Betrachtung der Flächenbeanspruchung des Bauwerkes. Diese liege für die betroffenen Lebensraumtypen (z.B. magere Flachland-Mähwiesen) unterhalb der Orientierungswerte. Der Verlust von potenziellen Habitaten (Landlebensräume), bzw. von Brutrevieren der charakteristischen Arten der Lebensraumtypen (z.B. Moorfrosch, Feldlerche) sei als nicht erheblich zu beurteilen.
Die Orientierungswerte zum Verlust von Nahrungs- und Verbundhabitaten der Anhang II-Arten (z.B. Biber) im Bereich der Elbufer würden nicht überschritten werden.
Der Verlust von Habitaten (Wanderlebensraum) der Anhang II-Arten (z.B. Steinbeißer) sei als nicht erheblich zu beurteilen.
Anlagenbedingt sei auch die Betrachtung der Raumeinnahme des Bauwerkes. Die Erhöhung des Kollisionsrisikos im Bereich der Jagd- und Verbundhabitate (charakteristische Arten wie z.B. Wasserfledermaus) werde durch Kollisionsschutzwände minimiert und damit als nicht erheblich beurteilt.
Des Weiteren seien die Auswirkungen auf die signifikanten Brutvogelarten im EU-Vogelschutzgebiet V37 betrachtet worden.
Hierbei würden sowohl die anlagenbedingten, als auch betriebsbedingten Wirkfaktoren eine Rolle spielen. Im Einzelnen die Flächenbeanspruchung, die Kulissenwirkung und die Lärmemissionen/Effektdistanzen.
Es sei davon auszugehen, dass sich die Brutreviere der betroffenen Vogelarten in die unmittelbar angrenzenden Habitatstrukturen verlagern würden. Der Erhaltungszustand werde durch das Vorhaben nicht tangiert, die Orientierungswerte nicht überschritten.
Abschließend würden diese Beeinträchtigungen als nicht erheblich eingestuft werden.
Die Auswirkungen auf die signifikanten Zugvogelarten im EU-Vogelschutzgebiet seien im Hinblick auf die gesamten Rastflächen des Gebietes geringfügig und seien als nicht erheblich zu beurteilen.
Die vorgestellten Ergebnisse seien vorläufig, weitere Prüfschritte würden folgen.
Als Ausblick auf die weitere Bearbeitung der FFH-Verträglichkeitsprüfung seien folgende Schwerpunkte zu benennen:
Die Auswertung des Schallgutachtens (Vorlage Ende 2023), die Betrachtung der baubedingten Wirkfaktoren, Ausarbeitung der Schadensbegrenzungsmaßnahmen und die Betrachtung von Summationswirkungen.
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1 | Prä-Elbbrücke-Darchau-Neu-Darchau-221128 (4342 KB) |