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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Mündliche Anfragen aus aktuellem Anlass gemäß § 17 Abs. (5) Geschäftsordnung  

Sitzung des Kreistages
TOP: Ö 24
Gremium: Kreistag Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 22.12.2022    
Zeit: 14:00 - 17:34 Anlass: Sitzung
Raum: Bürger- und Kulturhaus Dahlenburg
Ort: Bürger- und Kulturhaus Dahlenburg, Dornweg 4, 21368 Dahlenburg
 
Wortprotokoll
Beschluss

24.1  Hochwasser

 

KTA Gödecke erfragt, wie es bezüglich der Verhinderung des Hochwassers mit den Genehmigungen für die Rückschnitte in den gefährdeten Schutzgebieten aussehe. Da derzeit nichts passiere, rufe es den Unmut in der Bevölkerung seiner Region hervor, denn das nächste Hochwasser komme bestimmt

 

LR Böther antwortet, dass das Land in Zusammenarbeit mit diversen Verbänden der Region einen Auenstrukturplan entworfen habe. Dieser beinhalte, an welcher Stelle der Aue ein Hochwasserschutz Vorrang habe und an welchen Stellen geschützte Bereiche auch zurückgeschnitten werden dürften. Des Weiteren beinhalte er, in welchen Bereichen ein entsprechender Ausgleich r diese Maßnahmen vorzunehmen sei. Dieser Plan sei fertiggestellt, aber vom Land noch nicht gratifiziert worden. Man habe gemeinsam mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg einen Befreiuungsantrag gestellt, um die Schutzmaßnahmen durchführen zu können. Dazu habe der Umweltminister im September im Beirat des Biosphärenreservates vorgetragen, dass dieser Plan auch genehmigt und unterschrieben werde. Leider sei dies nicht gesehen. Daraufhin habe man den neuen Umweltminister angeschrieben und ihn auf die dringliche Situation hingewiesen. Dies sei in Abstimmung mit den Kollegen im Landkreis Lüchow-Dannenberg erfolgt. Man habe darum gebeten, die Planung formell abzuschließen, damit dies als Handlungsgrundlage dienen könne. Man habe bislang keine Genehmigung für den gestellten Befreiungsantrag erhalten, da der Plan nicht fertig sei. Die Verantwortung liege daher erneut beim Umweltministerium. Man benötige diese Befreiung, da ein Rückschnitt über die gesamte Aue des Landkreises Lüneburg und des Landkreises Lüchow-Dannenberg eine Wirkung habe, die bezüglich des Hochwasserpegels im zweistelligen Zentimeterbereich liege. Solange die Befreiung nicht vorliege, könnten Rückschnitte in nicht geschützten Bereichen unabhängig davon vorgenommen werden.

 

 

24.2  Spendenaktionr dieOcean Viking“

 

KTA Graff fragt nach, wie hoch die Spendeneinnahmen für die „Ocean Viking“ ausfielen, da die Aktion zum Ende des Jahres auslaufe.

 

LR Böther antwortet, dass man Spendeneinnahmen in Höhe von ca. 35.000 € verzeichnen könne.

 

 

24.3  BHZP

 

KTA Kruse-Runge hat ihre Anfrage im Vorfeld schriftlich formuliert. Diese wird von KRin Vossers in der Sitzung mündlich beantwortet. Sie verliest die Fragen und Anworten:

 

 

  1. Ist es richtig, dass der Landkreis Lüneburg der BHZP in Ellringen trotz fehlendem rechtssicheren B-Planes, den Bau einer Gülledruckrohrleitung bereits im Juni diesen Jahres genehmigt hat?

 

Die Leitung quert Gewässer. Hierfür ist eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich. Eine solche wurde von BHZP beantragt und am 20.06.2022 positiv beschieden. Ein rechtskräftiger B-Plan ist hierfür nicht erforderlich. In der Genehmigung wurde darauf hingewiesen, dass für die gesamte Leitung ein Anzeigeverfahren nach der AwSV erforderlich ist. Eine solche Anzeige liegt noch nicht vor. Damit darf auch nicht mit dem Bau begonnen werden. Nach unserem Wissensstand ist das auch nicht der Fall. Die Leitung ist Teil der Erschließung der Gesamtanlage. Damit hängt die Inbetriebnahme maßgeblich von der Leitung ab.

 

  1. Wie will der Landkreis sicherstellen, dass hier nicht wie in der Vergangenheit Fakten geschaffen werden, obwohl eine Normenkontrollklage bereits gegen den 1. Entwurf des B-Planes erfolgreich war und der nachgebesserte Plan weitere Verfahrensmängel aufweist?

Der Landkreis prüft nicht die Erfolgsaussichten der Klage gegen den B-Plan, sondern nur dessen Vollziehbarkeit. Dem Antrag auf sofortige Vollziehung war nach umfangreicher Interessenabwägung stattzugeben. Das Risiko, dass im Falle der endgültigen Aufhebung des B-Plans durch das Gericht ein Rückbau erfolgen muss, liegt bei BHZP.

 

  1. Warum hält der Landkreis Lüneburg nicht am zwingend gebotenen Baustopp fest, wo es doch offensichtlich an der Untätigkeit der Anwälte des Fleckens Dahlenburg und der BHZP liegt, dass das anhängige Normenkontrollverfahren nicht fortgeführt wird?

 

s.o.

 

 

 

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