Auszug - Wahl von Vertrauenspersonen für den beim Amtsgericht Lüneburg zu bildenden Schöffenwahlausschuss nach § 40 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 - 2028 (Im Stand der 1. Aktualisierung der Verwaltung vom 21.12.2022)
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
- Das Vorschlagsrecht für die Wahl von Vertrauenspersonen wird unter Anwendung des Verteilungsverfahrens nach D‘Hondt gem. § 71 Abs. 2 NKomVG wie folgt verteilt:
SPD Fraktion: 1 Wahlvorschlag
CDU Fraktion: 1 Wahlvorschlag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: 1 Wahlvorschlag
Der vierte Wahlvorschlag muss unter der SPD Fraktion, der CDU Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ausgelost werden. Das Los zieht die Vorsitzende des Kreistages.
Für die Wahl der Vertrauenspersonen ist gemäß § 40 Abs. 3 Satz 1 GVG die Mehrheit von zwei Dritteln der Anwesenden, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl, erforderlich.
- Auf Vorschlag der SPD-Fraktion, der CDU Fraktion und der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden die folgenden Vertrauenspersonen und Stellvertreterinnen und Stellvertreter gewählt:
Fraktion | Benennung Vertrauensperson / Schöffe | Vertreter/in |
| Prof. Dr. Hinrich Bonin | Brigitte Mertz |
| Ingrid Dziuba-Busch | Inge Schmidt |
| Gudrun Hofmann | Ingo Götz |
| Maik Peyko | Uwe Hinners |
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei 4 Enthaltungen