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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Einwohnerfragestunde gemäß § 6 Ziffer 1 i.V.m. § 22 Geschäftsordnung  

Sondersitzung des Ausschusses für Raumordnung
TOP: Ö 1
Gremium: Ausschuss für Raumordnung Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 07.03.2023    
Zeit: 16:30 - 19:03 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Ritterakademie, Am Graalwall, 21335 Lüneburg
 
Wortprotokoll

 

Die Vorsitzende fragt, ob jemand aus den Reihen der Zuhörerinnen und Zuhörer zur Einwohnerfragestunde Fragen an den Landrat richten möchte.

 

Hr. Schwaberau aus Boltersen hat folgende Fragen:
1) Wieviel Energie wird aktuell im Landkreis insgesamt benötigt und wieviel wird davon direkt im Landkreis hergestellt (Sonne, Wind, Biogas)?
2) Inwieweit werden die Energiebedarfe im Landkreis durch erneuerbare Energien gedeckt?
3) Wieviel Energie wird aus bestehenden Windenergieanlagen (WEA) vorgehalten, wieviel wird benötigt und welcher Zuwachs wäre bei WEA auf 4,7 % der Landkreisfläche möglich?
4) Welche Anteile haben die anderen Bundesländer?
5) Warum fehlen die Landkreise Helmstedt, Wolfsburg und Peine in der Liste der Teilflächenziele?

KR’in Vossers antwortet, dass die Fragen eher im Ausschuss für Klimaschutz zu verorten sind, ergänzt aber, dass der Landkreis Lüneburg der Bilanz nach bereits jetzt Erneuerbare Energien-Region ist, da mehr erzeugt als verbraucht wird. Es liegen jedoch keine ausdifferenzierten Werte zu Verbrauchern und Nutzern vor, die eine detaillierte Antwort auf die komplexe Fragestellung erlauben. Zur letzten Frage antwortet sie, dass die fehlenden Landkreise zum Regionalverband Großraum Braunschweig gehören, der in der Liste enthalten ist, weshalb diese nicht einzeln aufgeführt werden.

Hr. Lüßmann aus Thomasburg erkundigt sich, ob die im Rahmen der Genehmigungen von WEA-Planungen zukünftig wegfallende UVP ersatzweise im Zuge der RROP-Aufstellung erfolgen wird und was sonst die Grundlage für Entscheidungen zu WEA in Waldgebieten sein soll.

BOR’in Schlag führt aus, dass zu den Neuregelungen der UVP-Pflicht noch keine Details bekannt sind, sie aber eine standortbezogene Umweltverträglichkeitsprüfung für geeigneter hält.

Hr. Neuberg aus Lüneburg bezieht sich auf die Frage von Hrn. Schwaberau und weist darauf hin, dass die Aussage, der Landkreis sei bereits energieneutral, nicht ganz korrekt ist, da das nur für die Stromversorgung zutrifft, nicht jedoch für sonstige Energiequellen. Er fragt, ob es möglich ist, dass der Ist-Zustand präziser beschrieben wird.

KR’in Vossers stimmt zu, dass sich ihre Aussage ausschließlich auf die Stromerzeugung bezieht und verweist darauf, dass weitere Informationen zum Thema im Erneuerbare Energien Report der Avacon verfügbar sind.

Hr. Nagel aus Leesthal möchte wissen, wer sich vorstellen kann, was es für die Samtgemeinde Dahlenburg bedeutet, wenn die geplanten Windenergiegebiete so kommen. Anfangs hieß es, man rechne mit einem Flächenwert für den Landkreis Lüneburg von um die 2,2 %. Da dachte er sich, damit kann man leben. Jetzt heißt es 4,72 %. Für die Samtgemeinde Dahlenburg bedeutet das mehr als 11 %. Das sind mehr als 100 WEA, höher als der Fernsehturm in Hamburg. Er ist für die Energiewende. Aber es muss ein menschliches Maß haben. Außerdem möchte er wissen, warum die Gemeinde Amt Neuhaus nicht für Windenergiegebiete vorgesehen ist. Der Ort Sommerbeck hingegen ist von den geplanten Windenergiegebieten umzingelt. Er lädt dazu ein, in die Samtgemeinde zu kommen und sich die Situation vor Ort anzugucken.

LR Böther antwortet, dass alle Beteiligten aus Politik und Verwaltung im LK unterwegs sind und der Verwaltung sehr bewusst ist, dass sich das Landschaftsbild nachhaltig verändern wird. Es ist jedoch klar, dass es nicht möglich sein wird, beim Status Quo zu bleiben. Für die Gemeinde Amt Neuhaus wurden die gleichen Kriterien angelegt wie im restlichen Kreisgebiet. Das hat aufgrund der großflächigen Schutzgebiete zu einem kompletten Ausschluss geführt.

BOR´in Schlag ergänzt, dass der Landkreis gehalten ist, Vorranggebiete Windenergienutzung auszuweisen, in denen die WEA auch genehmigungsfähig sind. Würden die Vorranggebiete nicht realistisch für den Bau von WEA in Frage kommen, wäre das eine Verhinderungsplanung.

Fr. Nitschke aus Rosenthal sagt, sie möchte nach Sommerbeck ziehen. Da sie bereits 1,5 km von WEA in Hauptwindrichtung entfernt gelebt hat und das nicht auszuhalten war, fragt sie, wie man damit umgehen soll, wenn man in einer Form betroffen ist, dass man da nicht mehr leben kann? Sie findet es nicht akzeptabel, dass ein Abstand von nur 700-800 m zu Wohnen im Außenbereich eingehalten und keine Rücksicht auf Personen genommen wird, die gerne in Ruhe auf dem Land leben wollen.

BOR´in Schlag antwortet, dass die Zielvorgaben des Bundes umgesetzt werden müssen. Wenn das Flächenziel nicht erreicht wird, entfällt die Steuerung des Windenergieausbaus und die Anlagen können überall beantragt werden. Der Landkreis ist in seiner Planung bestrebt, die Belastung für Mensch und Natur möglichst gering zu halten. Deshalb wurden die Siedlungsabstände nochmal von 800 auf 900 m erhöht, die Umfassungswirkung wurde geprüft, und sehr große Fläche wurden möglichst kompakt gehalten und zum Teil noch einmal reduziert.

Die Ausschussmitglieder entscheiden, die Bürgerfragestunde nach TOP 6 fortzusetzen.

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