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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Antrag der AfD-Fraktion vom 06.02.2023 zum Thema: "Die Asylpolitik den Realitäten anpassen!"  

Sitzung des Kreistages
TOP: Ö 20
Gremium: Kreistag Beschlussart: abgelehnt
Datum: Do, 20.04.2023    
Zeit: 14:00 - 16:32 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Ritterakademie, Am Graalwall, 21335 Lüneburg
2023/046 Antrag der AfD-Fraktion vom 06.02.2023 zum Thema: "Die Asylpolitik den Realitäten anpassen!"
   
 
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:Bothe, Stephan AfD-Fraktion
Federführend:Büro des Landrats Beteiligt:Fachbereich Soziales
Bearbeiter/-in: Wüstmann, Mayte   
Produkte:14.15. 351-700 Sonstige soziale Angelegenheiten - örtlicher Träger - (FD 50)
 24.1. 111-110 Büro des Landrats
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

KTA Bothe stellt den Antrag vor. Er führt aus, dass dieser Antrag ein klarer Appell an die Bundesregierung sei. Dies habe den Hintergrund, dass Deutschland bezüglich der zu erwartenden Asylanträge an die Grenzen dessen käme, was es leisten könne. Allein im letzten Jahr seien rund 80.000 Asylanträge eingegangen. Dabei werde nicht von den Ukrainern geredet. Die Kommunen kämen an ihre Kapazitätsgrenzen und die Bundesregierung nne dankbar sein, dass es Einrichtungen wie zum Beispiel Sumte gebe, die vieles abfingen. Wenn dies so weiterginge, stehe eine erneute Asylkrise, die der von 2015 sehr nahekomme, bevor. Es könne sein, dass dann auch der Landkreis an seine Kapazitätsgrenzen gelange. Dies beziehe sich nicht allein auf die Unterbringung, sondern auch auf die sozialen Verwerfungen, die damit einhergingen. Da die Landkreise bald nicht mehr in der Lage seien, dies alles zu leisten, sei es nun an der Bundesregierung mit beispielsweise einer Zuzugsbegrenzung einzuschreiten. So ein Antrag sei in verschiedenen Landkreisen bereits so oder in ähnlicher Form gestellt worden. Dieser sei dann von der AfD und der CDU gemeinsam beschlossen worden. Auch verschiedene Kommunen seien bereits an die Landesvertretungen herangetreten und hätten klargemacht, dass es sowohl Kapazitätsgrenzen, als auch soziale Grenzen gebe und in diesem Bereich dringender Handlungsbedarf bestehe. 

 

KTA Glodzei weist darauf hin, dass der Antrag abzulehnen sei. Er begründe dies damit, dass KTA Bothe zwar behaupte, dass es nicht um die Ukrainer gehe, aber genau davon spreche er. Diese hätten jedoch mit Migration gar nichts zu tun. Diese Menschen seien gar nicht gewillt hierzubleiben, sondern würden gerne in ihre Heimat zuckkehren. Sie seien lediglich vor einem Krieg geflüchtet. Diese Menschen müssen aufgenommen und vor diesem Krieg geschützt werden. Es sei selbstverständlich, dass Menschen, die in Not nach Deutschland flüchten, auch geholfen werden müsse. Zudem seien die Kapazitätsgrenzen lange noch nicht erreicht, auch wenn von einer gravierenden Situation gesprochen werden könne.

 

KTA Bothe stellt klar, dass es nicht um Kriegsvertriebene ginge, sondern um Asylanträge. Tatsächlich seien 8 von 10 Menschen die hierherkämen gar nicht aus der Ukraine. Zudem weise er erneut auf den Umgang miteinander hin. Alle in diesem Gremium seien gewählte Vertreter und hätten das Recht entsprechende Anträge zu stellen. Dies sei ein wichtiges Thema, dass in der bundesdeutschen Debatte sehr aktuell sei.

 

Beschlussvorschlag Antragsteller:

 

Der Kreistag richtet mit Blick auf die ausgelasteten Kapazitäten der Landkreise zur Aufnahme von Asylbewerbern einen Appell an die Landes- und die Bundesregierung, den Zustrom von Migranten spürbar zu begrenzen. Auf dem derzeitigen Niveau ist der Zustrom nicht mehr zu bewältigen und die Unterbringungsmöglichkeiten in den Kommunen sind nahezu erschöpft.

 

Beschluss:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 

Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt bei 4 Gegenstimmen

 

 

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