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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Änderungsantrag der Gruppe AfD-Fraktion/Die Basis vom 18.04.2023 zum Antrag 2023/057 Thema: "Flächenausweisung für Windräder begrenzen!"  

Sitzung des Kreistages
TOP: Ö 21.1
Gremium: Kreistag Beschlussart: abgelehnt
Datum: Do, 20.04.2023    
Zeit: 14:00 - 16:32 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Ritterakademie, Am Graalwall, 21335 Lüneburg
2023/141 Änderungsantrag der Gruppe AfD-Fraktion/Die Basis vom 18.04.2023 zum Antrag 2023/057 Thema: "Flächenausweisung für Windräder begrenzen!"
   
 
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:Gruppe AfD / dieBasis
Federführend:Büro des Landrats Beteiligt:Regional- und Bauleitplanung
Bearbeiter/-in: Wüstmann, Mayte   
Produkte:21.1. 511-000 Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen
 24.1. 111-110 Büro des Landrats
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

KTA Bothehrt zum Änderungsantrag aus, dass in den einzelnen Kommunen aktuell eine sehr schwierige Situation herrsche. Die Landesregierung und das Umweltministerium verlangen die Ausweisung von Windenergieflächen in Höhe von 4,72%. Dies führe zu Verwerfungen in vielen Bereichen des Landkreises. Dieser Antrag beinhalte ein Stoppsignal an die Landes- und an die Bundesregierung mit dem Appell die Flächenausweisung auf 2,2% der Landkreisfläche zu begrenzen. Gleichzeitig wolle seine Gruppe auch die Menschen sctzen, denn den neuesten Gesetzen könne bei der Errichtung von Windkraftanlagen bis zu 400m an die Wohnbebauung herangegangen werden. Dies sei eine massive Belastung für die Anwohner und bis heute seien die Auswirkungen von Schattenwurf und Infraschall auf den menschlichen Organismus nicht ausreichend erforscht. Es ginge hierbei nicht nur um Wertverluste durch die Bebauung, sondern eventuell auch um gesundheitliche Schäden durch die massive Ausweitung der Windkraft. Damit einhergehend sei eine Zerstörung der Kulturlandschaft. Wenn mangels geeigneter Flächen zukünftig für jede Windkraftanlage 0,5 ha Wald abgeholzt werden dürften, sei dies eine massive Umweltschädigung. Das Rauordnungsprogramm 2025 solle entsprechend des Beschlussvorschlages angepasst und auch nötigenfalls auf dem Klageweg durchgesetzt werden. Der Landkreis habe dahingehend einen Fehler gemacht, dass er im ersten Verfahren 4,6% ausgewiesen habe. Dies erschwere die Argumentation vor dem Land, dass der Landkreis nicht in der Lage sei, die 4,72% auszuweisen. Dieser Antrag sei ein klares Signal und wie vorgeschlagen auch rechtlich so umsetzbar. Daher bitte er um Zustimmung oder aber zumindest um weitere Beratung in den zuständigen Fachausschüssen.

 

KTA Blume erwidert, dass der Antrag abzulehnen sei, da dieser nicht haltbar wäre. Er wolle auch erklären, warum dies so sei. Zu dem ersten Punkt des Antrages sei bereits im letzten Raumordnungsausschuss vereinbart worden, dass der Landrat sich mit anderen Landkreisen zusammentue und in Hannover bezüglich der Relativierung der 4,72% vorspreche. Dies passiere also schon und somit bestehe in diesem Punkt kein Handlungsbedarf mehr. Zum zweiten Punkt könne er sagen, dass die Reduzierung der Fläche von 4,72% auf 2,2% natürlich weniger gravierend ausfiele. Alle seien sich einig, dass der angesetzte Prozentsatz viele Veränderungen und Beeinträchtigungen mit sich bringen würde. Dennoch müsse gesehen werden, dass der Landkreis nun einmal viele Potenzialflächen für die Erzeugung von Strom aus Windenergie besitze. Irgendwo müssten die großen benötigten Mengen an Strom herkommen, wenn fossile Brennstoffe und Atomenergie ausscheiden. In diesem Fall entscheide nicht der Landkreis über diese Thematik, sondern diese würden im Land- und im Bundestag getroffen. Deswegen sei es nicht sinnvoll solche Forderungen zu stellen, da diese nirgendwo gehört würden und im Zweifel dazu führen, dass der Landkreis nicht mehr ernst genommen werde. Das was man tun könne, sei das weitere Verfahren in Hannover kritisch zu begleiten. Es gelte die Ansätze auf Plausibilität zu prüfen, sich mit anderen Landkreisen auszutauschen und gemeinsam für vernünftige und tragbare Regelungen einzutreten. Dies geschehe bereits und dafür sei kein Kreistagsbeschluss erforderlich. Des Weiteren sei es sehr unwahrscheinlich, dass das Umweltministerium das Land verklagen werde, falls die geforderte Begrenzung von 2,2% nicht anerkannt werde. Das einzige, was denkbar sei, sei das Endergebnis auf Plausibilität und Belastbarkeit für die Region zu prüfen. Die letzten drei Forderungen seien ebenfalls an die Verwaltung gerichtet. Er stelle klar, dass nicht die Verwaltung, sondern der Kreistag für den Erlass, die Ausweisung und die Festlegungen des RROP zuständig sei. Aus diesem Grunde funktioniere der gestellte Antrag in dieser Form nicht. Zudem erschließe es sich ihm nicht, warum in der Forderung für die Obergrenze nur die Samtgemeinden, aber nicht die Einheitsgemeinden erwähnt seien. Über einen genauen Mindestabstand zur Wohnbebauung könne erst entschieden werden, wenn feststehe, was vom Landkreis zu erbringen sei und welche Gestaltungsspielräume bestehen würden. Diese Punkte seien zu diesem Zeitpunkt noch nicht klar, daher mache eine Festlegung an dieser Stelle keinen Sinn. Auch die Festlegung keine Flächen für Windkraftanlagen in Wäldern auszuweisen sei nicht umsetzbar. Das Land habe die Wälder im LROP nun einmal für diese Vorhaben geöffnet. Damit müsse sich schlussendlich im RROP auseinandergesetzt werden. Werde dies nicht getan und stattdessen dem Antrag stattgegeben, dann würde jede Planung mutmaßlich schon deshalb an einem zur Unwirksamkeit führenden Mangel des RROP leiden. Daher bleibe schlussendlich nur die Ablehnung. Auf einem anderen Blatt stehe hingegen, sich um eine angemessene Verteilung der Flächen über den Landkreis zu bemühen.

 

KTA Gros teilt mit, dass seine Fraktion die Einschätzung des KTA Blume teile und den Antrag ablehnen werde. Es verwundere ihn, wie wenig substanziell sich die AfD-Fraktion mit der Thematik auseinandersetze. Dennoch finde er es bemerkenswert, dass Windenergieanlagen seitens dieser Fraktion als erheblicher Eingriff in Umwelt und Natur bezeichnet werden. Es gebe aber noch weitere Infrastrukturprojekte bei denen sich die AfD-Fraktion seines Erachtens noch nie mit diesen Aspekten auseinandergesetzt habe. Diese isolierte Einschätzung sei absolut unverhältnismäßig und lasse jegliche Kenntnis über die Wirkung von Infrastrukturprojekten missen. Er habe sich gefragt, ob die AfD sich überhaupt mit dem Programm dieses Projektes auseinandergesetzt habe. Dieses beinhalte einen Umweltbericht, der unter anderem die Auswirkung der Windenergieanlagen auf die Umwelt darstelle. Seitens der Verwaltung werde dort ebenfalls eine fachliche naturschutzrechtliche Bewertung vorgenommen. Am Montag sei zudem das Stellungnahmeverfahren, an dem sich neben den Bürgerinnen und Bürgern auch Fachbehörden beteiligen konnten, beendet worden. Die Fachbehörden, bei denen das Thema Naturschutz angesiedelt sei, haben sich intensiv mit diesem Verfahren auseinandergesetzt und werden entsprechend Stellung genommen haben. Die Auswertung dieser Stellungnahmen durch die Verwaltung sei abzuwarten. Sobald diese vorliege, könne sich damit noch einmal genauer auseinandergesetzt werden, statt pauschal vorzugreifen. Wenn jeder Gemeinde oder Samtgemeinde ein Prozentsatz von 3% vorgeschrieben werde, dann laufe dies auf einen massiven Nutzungskonflikt hinaus. Es sei die Aufgabe des Raumordnungsprogramms solche Dinge entsprechend zu steuern. Dies bedeute, dass nicht jede Fläche in jeder Gemeinde geeignet sei, um 3% dieser Flächen auszuweisen. In der Gemeinde Amt Neuhaus seien die Flächen zu einem großen Teil als Biosphärenreservat ausgewiesen. Den Zielen des Naturschutzes und des Vogelschutzes solle natürlich aus entsprechend Raum gegeben werden. Die 3% könnten an dieser Stelle nicht pauschal ausgewiesen werden. Dies sei auch nicht sinnvoll. Bei Sinn und Steuerung ginge es nicht um Gerechtigkeitsfragen, sondern darum, dass Nutzungen möglichst konfliktfrei ermöglicht werden. Er empfehle, dass sich die AfD mit dem Raumordnungsverfahren doch zunächst eingehender auseinandersetzen solle.

 

KTA Bothe erwidert, dass natürlich nach Spitzfindigkeiten, wie in diesem Antrag die nicht benannten Einheitsgemeinden, gesucht werden könne. Dennoch sei dies ein politischer Prozess der anders begleitet werden müsse. Es ginge darum, ein klares Signal zu setzen. Als erfahrener Kommunalpolitiker wisse er, dass das Raumordnungsprogramm zunächst von der Verwaltung erarbeitet werde und nicht im Ausschuss. In den Samtgemeinden sowie in den Einheitsgemeinden sei eine große Diskussion um diese Thematik entstanden und er hätte sich gewünscht, dass dieser Antrag in den entsprechenden Ausschüssen behandelt werde.

 

KTA Gödecke bedankt sich bei KTA Blume für die gute inhaltliche Erklärung und Begründung. Der Antrag werde seitens seiner Gruppe ebenfalls abgelehnt.

 

Beschlussvorschlag Antragsteller:

 

Der Kreistag stellt fest:

 

Eine derart hohe Ausweitung von Windkraftanlagen in der vom Umweltministerium ausgegeben Höhe von 4,72 Prozent der Landkreisfläche wäre vor allem in den betroffenen Gebieten eine zu hohe Belastung für die Bürger und würde zur nachhaltigen Zerstörung der Kulturlandschaft im Landkreis Lüneburg beitragen.

 

Daher fordert der Kreistag die Kreisverwaltung auf:

 

1. Der Landrat wird beauftragt, sich gegenüber dem Land weiterhin für mehr Transparenz und eine stärkere Verteilungsgerechtigkeit zwischen denLandkreisen einzusetzen, sowie

 

2. beim Umweltministerium einzufordern:

 

a) die für den Bau von Windkraftanlagen vorgesehene Fläche im Landkreis Lüneburg auf 2,2 % der Gesamtfläche des Landkreises zu begrenzen und

 

b) im Falle der Weigerung der Landesregierung diese Begrenzung anzuerkennen, dieses auf dem Klagewege durchzusetzen.

 

Zudem fordert der Kreistag die Verwaltung auf:

 

a) im RROP 2025 eine Obergrenze pro Samtgemeinde auf maximal 3 Prozent für den Ausbau für Windkraft vorzusehen.

 

b) den Abstand zu Wohnhäusern auf mindestens 1000 Meter festzulegen.

 

c) keine Flächen für Windkraftanlagen in Wäldern auszuweisen.

 

 

Beschluss:

Der Änderungsantrag wird abgelehnt.

Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt bei 4 Gegenstimmen

 

 

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