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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Einrichtung von Ausbildungsplätzen für das Ausbildungsjahr 2024  

Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 10.05.2023    
Zeit: 15:00 - 16:01 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Sitzungssaal Kreisverwaltung, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg
2023/164 Einrichtung von Ausbildungsplätzen für das Ausbildungsjahr 2024
   
 
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Theile, Andre
Federführend:Personalservice Beteiligt:Fachbereich Zentrale Dienste
Bearbeiter/-in: Theile, Andre   
Produkte:1. 30 Personalservice
 1.2. 111-210 Personalangelegenheiten und -entwicklung
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

KVORin Welzhrt in die Thematik ein. Sie erläutert, dass es sich dabei um eine jährliche Standardvorlage handele, die jedes Jahr im Vorgriff auf den Stellenplan vor den Sommerferien eingereicht werde. Dies diene dem Zweck, dass die Ausbildungsplätze, nach Beschlussfassung im Kreistag, noch vor den Sommerferien ausgeschrieben werden können. Die einzige Änderung im Vergleich zum Vorjahr sei, dass man sich entschieden habe anstelle des Volontärs ein duales IT-Studium auszuschreiben und das man die Anzahl der Ausbildungsstellen bei den Verwaltungsfachangestellten um eine Stelle erhöht habe. Es gelte die Nachwuchskräfte auf diesem Sektor zu sichern und zu fördern. Nachweislich verblieben derzeit zu wenig Verwaltungsfachangestellte in ihrem Beruf, da viele nach ihrer Ausbildung eine weitere im gehobenen Dienst anschließen.

 

KTA Narewski erfragt, ob man im letzten Jahr alle Ausbildungs- und Studienplätze habe vergeben können und wie die Prognose hinsichtlich der Besetzung in diesem Jahr aussehe.

 

KVORin Welz antwortet, dass bisher alle Ausbildungs- und Studienplätze besetzt wurden und dass man auch eine gute Bleibequote habe. Auch in diesem Jahr sei es so, dass nur eine einzige Auszubildende nach ihrer Ausbildung nicht bleiben werde. Man engagiere sich viel auf Ausbildungs- und schulischen Messen u.ä., um dort auch Nachwuchskräfte zu gewinnen. Sie sei daher optimistisch, dass dies dieses Jahr genauso sei, dennoch könne sie dies natürlich nicht fest zusagen.

 

LR Böther ergänzt, dass das duale Medien- und IT-Management-Studium ein neuer Studiengang sei, den man an der Berufsakademie, bei der man zusammen mit der Hansestadt Träger sei, neu akkreditiert habe. Da die Bedarfe vorhanden seien, gehe dieses Studium in diesem Jahr das erste Mal an den Start. Die Akkreditierung sei sehr aufwendig gewesen. Er begrüße sehr, dass man dieses Studium nunmehr anbieten könne.

 

KTA Schädel erfragt, ob auch eine Ausbildung in Teilzeit möglich sei.

 

KVORin Welz antwortet, dass dies bei individuellen Bedarfen immer geprüft und sofern möglich auch angeboten werde und der Personalservice stets versuche das Ausbildungsangebot noch weiter zu verbessern. Derzeit sei eine Teilzeitausübung jedoch nahezu ausschließlich im Weiterbildungsbereich nachgefragt. Im Ausbildungsbereich bestehe eher ein Interesse an der Verkürzung der Ausbildung. Sie weist darauf hin, dass jedoch auch die jeweiligen Ausbildungsinstitute eine Teilzeitausbildung z.B. durch entsprechende Gestaltung des Ausbildungsrahmenplans und der Prüfungsordnungen ermöglich müssen. Hierauf habe man nur bedingt Einfluss.

 

KTA Schädel fragt nach, ob es möglich sei, dies von den Ausbildungsinstituten zu fordern.

 

KVORin Welz antwortet, dass man mit allen Studieninstituten, Berufs- oder Hochschulen in engem Austausch stehe und sich permanent in der Weiterentwicklung befinde.

Beschluss:

 

 

 

 

 

Die Einrichtung der folgenden Ausbildungsplätze für das Ausbildungsjahr 2024 wird beschlossen:

  • bis zu 6 Anwärter/innen der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt (Kreisinspektor-Anwärter/in),
  • bis zu 7 Auszubildende für den Beruf der/des Verwaltungsfachangestellten,
  • bis zu 2 Auszubildende für das duale Studium Soziale Arbeit,
  • bis zu 1 Auszubildende/n für ein duales IT-Studium,
  • bis zu 1 Auszubildenden für den Beruf der/des Hygienekontrolleurs/in.

 

Zudem soll eine Auszubildende für den Beruf der Hygienekontrolleurin zum 01.06.2023 und ein/e weitere/r Auszubildende/r für den 01.12.2023 bereits eingestellt werden. Aerdem soll ein/e Auszubildende für das duale Studium Medien- und IT-Management zum 01.08.2023 eingestellt werden.

 

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

 

 

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