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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Bericht zu Tarifverhandlungen BuK  

Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung
TOP: Ö 10
Gremium: Ausschuss für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 10.05.2023    
Zeit: 15:00 - 16:01 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Sitzungssaal Kreisverwaltung, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg
 
Wortprotokoll
Beschluss

LR Böther berichtet, dass man nunmehr nach 3 Jahren die finale Verhandlungsrunde erreicht habe. Man habe sich auf einen Entgelt- und einen Manteltarifvertrag einigen können. Dieses Paket sei nun endgültig in den Gremien der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberseite zu beschließen. 56 Leute fielen unter diesen Vertrag. Man habe sich für diesen Tarifvertrag auf eine Laufzeit von 6 Jahren verständigt. Dieser laufe vom 01.01.2023 bis 31.12.2028. Dabei habe man sich an den Entgelttabellen des TVöDs orientiert. Allerdings beginne man mit einer Absenkung von - 8 % unter dem jetzigen TVöD, die jährlich um 1,5 % abgebaut werde, so dass man sich am Ende der Laufzeit etwa auf dem Stand des TVöD befinde. Dies bedeute für die Beschäftigten jährlich 1,5 % mehr. Es erfolge zudem eine wert- und zeitgleiche Übernahme des jetzigen Tarifvertrages. Dies bedeute, dass der neue TVöD, der noch nicht endgültig fixiert sei, dann auch für dieses Ergebnis gelte. Immer wenn es für den TVöD neue fixierte Tarifverhandlungen gebe, würden diese für die BuK entsprechend übernommen. Man habe für alle Mitarbeitenden der BuK, mit Ausnahme der nicht im Tarifgege Beschäftigten, eine Entgeltgruppe finden und zuordnen können. Außerdem habe man eine neue Entgeltgruppe r Kursleitende und Lehrpersonal gebildet, da es im TVöD keine entsprechende Regelung dazu gebe. Im kommunalen Bereich gebe es keine Lehrer, da diese im TV-L angesiedelt seien. Man habe dazu eine Entgeltgruppe mit 6 Stufen gebildet. Dies sei einer der verhandlungsintensivsten Kernpunkte gewesen. Es gebe eine Vereinbarung über einen Bestandsschutz, so dass niemand schlechter gestellt werde, als bisher. Hier habe man die entsprechenden Jahre der Stufenaufstiege ebenfalls vorgesehen. Nicht Bestandteil seien die Jahressonderzahlungen und die betriebliche Altersvorsorge. Der dazugehörige Manteltarifvertrag regele hingegen Arbeitszeiten, Kündigungsfristen und Urlaub, sofern diese über das gesetzliche Maß hinausgingen. Mit dem Manteltarifvertrag habe man jetzt eine allgemeingültige Regelung gefunden. Die Gewerkschaftsseite habe diese Vereinbarungen innerhalb der Mitarbeiterschaft abstimmen lassen und die Eckdaten haben Zustimmung gefunden. Die Verträge würden im weiteren Verlauf in eine unterschriftsfähige Form gebracht. LR Böther erfragt, ob der Vertrag noch einmal im AFP beraten werden soll oder direkt in den Kreisausschuss gehen nne. Wenn er direkt in den Kreisausschuss ginge, könne er im Kreistag am 08.06.2023 beschlossen werden. Dies sei wünschenswert, da man im Juli gerne auszahlen würde, da auch noch gewisse Nachzahlungen fällig seien. Durch die vereinbarte Dynamisierung der Verträge und das Angleichen an die Tarifergebnisse des TVöD, gebe es jedes Jahr verbindliche Steigerungen. Derzeit bestehe eine Regelung im Gesellschaftervertrag mit der Hansestadt, dass jedes Jahr ein Zuschuss in Höhe von 430.000 € gezahlt werde. Dieser sei alleine in diesem Jahr schon überschritten, daher gelte es die starren Regelungen im Vertrag entsprechend anzupassen. Die Idee sei, dass man die Höhe des Zuschusses für die BuK jedes Jahr neu verhandele. Man müsse bedenken, dass mit Unterschrift des Tarifvertrages auch eine entsprechende finanzielle Ausstattung der Gesellschaft gewährleistet sein müsse. Auch die Anreize in der Gesellschaft wirtschaftlich zu handeln und sich weiterzuentwickeln sollten weiterhin bestehen bleiben. Er befürworte, dass man die Änderung des Gesellschaftervertrages glichst zeitgleich mit den anderen Verträgen auf den Weg bringe. Zahlentechnisch bedeute dies in 2023 einen Mehrbedarf für die Übernahme des Tarifergebnisses des VKA in Höhe von 90.000 € zuzüglich der Erhöhung aus dem TVöD in Höhe von 62.000 €. Das hieße ein Plus in 2023 von 152.000 €. Diesen Sockel nehme man von Jahr zu Jahr mit. Bei einem jährlich angenommenen Mittelwert von 3,5 % Tarifsteigerungen, wären dies zwischen 120.000 und 140.000 € mehr an Aufwänden für die Beschäftigten der BuK, die vermutlich nicht durch die Gesellschaft erwirtschaftet werden können.

 

 

KTA Dubber begrüßt das Ende der Verhandlungen. Er spreche sich dafür aus, dass die Vorlage gleich in den Kreisausschuss gehe und im Juni im Kreistag dann beschlossen werden könne.

 

KTA Mertz stimmt dem zu.

 

KTA Kruse-Runge stimmt dem zu. Sie habe dennoch eine Nachfrage zum jährlichen Zuwachs der Kosten bis zum Ende der Laufzeit und erfragt, was genau auf den Landkreis zukäme.

 

LR Böther antwortet, dass die entsprechenden Beschäftigen der BuK 1:1 von den Tarifabschlüssen profitieren. Im Vergleich zu diesem Tarifabschluss seien die letzten Tarifsteigerungen noch moderat gewesen. Wenn man eine durchschnittliche Tarifsteigerung von 3,5 % annehme, dann komme man über diese Laufzeit von 6 Jahren auf rund 700.000 € mehr. Die Tendenz sei steigend. Idealerweise werde dies über Projekte und die dort geleistete Arbeit wieder erwirtschaftet. Daher werde im Aufsichtsrat über die Erlöse aus den einzelnen Sparten zu diskutieren sein.

 

 

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