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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Feststellung der Tagesordnung  

Sitzung des Kreistages
TOP: Ö 6
Gremium: Kreistag Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 08.06.2023    
Zeit: 14:00 - 17:38 Anlass: Sitzung
Raum: Bürger- und Kulturhaus Dahlenburg
Ort: Bürger- und Kulturhaus Dahlenburg, Dornweg 4, 21368 Dahlenburg
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Vorsitzende Mertz weist darauf hin, dass den Abgeordneten als Tischvorlage ein Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion und ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion vorliegen. Sie bitte zuerst die SPD-Fraktion um die Begründung der Dringlichkeit ihres Antrages.

 

KTA Blankenburghrt aus, dass seine Fraktion eine Behandlung des Themas noch vor der Sommerpauser wichtig halte. Durch das Deutschlandticket kämen auf spezielle Personengruppen erhebliche Mehrkosten zu. Diese Personen würden aktuell schon Briefe des HVV bekommen, in denen sie über Preissteigerungen informiert würden. In der Einwohnerfragestunde des Mobilitätsausschusses hätte eine Bürgerin von ihrem 80-hrigen Vater berichtet, welcher bislang mit dem Seniorenticket den Öffentlichen Nahverkehr nutzen konnte und nun fast den doppelten Preisr ein Ticket aufwenden müsse. Durch den Dringlichkeitsantrag solle geprüft werden, ob es hier Möglichkeiten der Einflussnahme gebe. Die Menschen hätten ein Anrecht darauf, auch frühzeitig Informationen zu erhalten. Deshalb sei es dringlich diesen Antrag jetzt zu beraten, damit in die inhaltliche Arbeit eingestiegen werden könne und nach der Sommerpause schnellstmöglich Informationen bereitstünden.

 

KTA Bothe erwidert, es läge keine Dringlichkeit vor. Dieser Antrag hätte auch mit einer Anfrage außerhalb der Gremien beantwortet werden können. Vielmehr sei dieser Antrag in den nächsten Haushaltsplanungen richtig angesiedelt. Es sei eine Frist verpasst worden, deshalb liege jedoch noch keine Dringlichkeit vor. Seine Fraktion werde entsprechend gegen die Dringlichkeit des Antrages abstimmen.

 

KTA Kruse-Runge hrt aus, dass das alte Seniorenticket tatsächlich auslaufe. Ihre Fraktion rde einer Beratung des Antrages zustimmen wollen.

 

KTA van den Berg zeigt sich irritiert, dass nachdem die SPD-Fraktion schon im Kreisausschuss darauf hingewiesen wurde, dass sie eine Frist versäumt habe, der Antrag trotzdem hier gestellt werde. Er sehe sich nicht in der Lage, dieses Thema ohne die inhaltliche Vorbereitung in den Fachausschüssen zu diskutieren. Auch seine Fraktion sehe das Problem durch den Wegfall des Seniorentickets, aber eine Dringlichkeit leite sich daraus für ihn nicht ab.

 

KVORin Hobro erläutert, dass auch die Verwaltung sich Gedanken zur Dringlichkeit gemacht habe. Die Voraussetzung der Dringlichkeit sei immer, dass ein Anspruch verloren gehe oder eine Rechtsposition nicht mehr geltend gemacht werden könne. Natürlich sei es richtig, dass es ab dem 01.08.2023r Seniorinnen und Senioren im Landkreis teurer werde. Es sei aber nicht erkennbar, dass der Anspruch dauerhaft verwehrt werde oder die Rechtsposition dauerhaft verloren gehe.

 

KTA Schröder-Ehlers widerspricht KVORin Hobro. Sie habe gerade mit ihren Ausführungen die Dringlichkeit begründet. Es entfalle ein Anspruch, auch wenn dies nur kurzfristig sei. Es gebe andere Landkreise, die diesen Weg schon gegangen seien. Auch einzelne Bundesländer seien aktiv geworden. Es sollten schnelle Lösungen für Seniorinnen und Senioren gefunden werden.

 

KTA Dubber merkt an, dass bei Formalitäten auf Gleichbehandlung geachtet werden sollte. Nicht der Inhalt eines Antrages sei zu Grunde zu legen bei der Entscheidung der Dringlichkeit. Hier lägen Fakten schon seit Wochen auf dem Tisch. Der 01.08.2023 sei von vornherein gesetzt gewesen. Das Deutschlandticket gebe es schon lange. Er frage sich, wo an dieser Stelle formell überhaupt eine Eilbedürftigkeit begründbar sei. Die SPD-Fraktion habe es versäumt, ihren Antrag rechtzeitig zu stellen. Bei anderen Fraktionen würde auch sehr sorgfältig darauf geachtet werden, dass Formalitäten eingehalten würden. Darum sollte dies auch bei den großen Fraktionen getan werden. Der Antrag gehe davon aus, dass Zahlen von der Verwaltung benötigt würden. Er persönlich hätte einfach telefonisch nachgefragt.

 

 

 

Vorsitzende Mertz weist darauf hin, dass für die Dringlichkeit eine Zweidrittelmehrheit notwendig sei. Dies seien 40 Mitglieder des Kreistages, welche mit Ja stimmen müssten.

 

Die Dringlichkeit wird daraufhin mehrheitlich mit 20 Gegenstimmen abgelehnt.

 

Vorsitzende Mertz ruft den Änderungsantrag der Gruppe AfD / dieBasis zum Thema „Die Energiewende im Landkreis vorantreiben - Voraussetzungen der Geothermie bereitstellen auf. Dies sei ein Änderungsantrag zum Antrag der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN welcher unter TOP 29 behandelt werde. Dieser Änderungsantrag sei im Kreisausschuss bereits beraten worden. Sie übergibt das Wort an LRther.

 

LR Bötherhrt aus, dass der Änderungsantrag im Kreisausschuss beraten worden sei. Dort wurde der Zusammenhang zum Ursprungsantrag nicht gesehen, weil nach der Einschätzung des Kreisausschusses inhaltlich kein Zusammenhang bestanden habe. Deshalb wurde der Änderungsantrag im Kreisausschuss nicht auf die Tagesordnung genommen. KTA Bothe habe dies, wie auch bereits im Kreisausschuss angekündigt, zum Anlass genommen, sich an die Kommunalaufsicht in Hannover zu wenden und um eine entsprechende rechtliche Einschätzung zu bitten. Es sei heute Vormittag eine Antwort der Kommunalaufsicht eingegangen, welche auch  KTA Bothe zugegangen sei. Auch von Seiten der Kommunalaufsicht wurde kein Zusammenhang zwischen dem Änderungsantrag mit dem Ursprungsantrag gesehen. Dies bestätige die Einschätzung des Kreisausschusses. Deshalb sollte der Antrag auch hier nicht als Änderungsantrag gewertet werden, sondern als eigenständiger Antrag in derchsten Kreistagssitzung behandelt werden.

 

KTA Bothe bemängelt, dass LR Böther nicht die gesamte Mail der Kommunalaufsicht zitiert habe. Dort habe die Kommunalaufsicht ausgeführt, dass der inhaltliche Zusammenhang der Anträge in der Kürze der Zeit nicht zu prüfen gewesen sei. Es sei ein einmaliger Vorgang, dass Änderungsanträge nicht zugelassen werden. Die Geschäftsordnung gebe dies auch überhaupt nicht her. Er verweise hierzu auf § 9 der Geschäftsordnung. Es stehe in dem Paragraphen nicht, dass Änderungsanträge genau die gleiche Thematik haben müssten, wie die jeweiligen Ursprungsanträge. Am Ende habe die Debatte im Kreisausschuss auch ergeben, dass die politischen Rahmenbedingungen dieses Antrages genau dem entgegenstehen, was die Fraktion der Grünen mit ihrem Antrag beabsichtige. Diese Absicht sei eine Flankierung des „Heizungshammers“ der Bundesregierung und seine Fraktion wolle ein klares Zeichen dagegensetzen. Und daher gebe es gar keine Möglichkeit, diesen Änderungsantrag nicht zuzulassen, denn nur die entsprechende Zulassung sei konform mit der Geschäftsordnung.

 

Vorsitzende Mertz ergänzt, dass die Kommunalsaufsicht in ihrem Schreiben empfohlen habe, dass im Kreistag über die Zulassung des Änderungsantrages abgestimmt werde.

 

KTA Bothe fordert die Verwaltung auf, ihm den Paragraphen der Geschäftsordnung zu nennen, nach dem über die Zulassung von Änderungsanträgen abgestimmt werden dürfe. Diesen Paragraphen gebe es seiner Ansicht nach nicht.

 

LR Böther stellt klar, dass hier über die Feststellung der Tagesordnung beraten und abgestimmt werde. Es gebe für die Tagesordnung Fristen. Diese Frist sei verstrichen. Die Gruppe AfD / dieBasis wolle mit ihrem Antrag an einen auf der Tagesordnung stehenden Antrag andocken. Hierzu müsse ein inhaltlicher Zusammenhang bestehen, welcher hier nicht gegeben sei. Im Paragraph 9 der Geschäftsordnung sei geregelt, dass das Recht bestehe, bei Behandlung des entsprechenden TOPs so lange Anträge zu stellen, bis die Vorsitzende die Rednerliste schließe. Dieses sei ein hohes Recht jedes einzelnen Abgeordneten. Dies sei als Klarstellung wichtig. Er verzichte unter Berücksichtigung der Vielzahl der Tagesordnungspunkte und der dazu anwesenden Gäste auf eine vollständige Verlesung der Mail der Kommunalaufsichtsbehörde. Es sei auch auf die Zumutbarkeit r die Gäste zu achten.

 

Die Aufnahme des Änderungsantrages auf die Tagesordnung wird mit 3 Gegenstimmen mehrheitlich abgelehnt.

 

Vorsitzende Mertz weist darauf hin, dass unter TOP 8 ein Antrag nach vorne gezogen wurde. Grund sei, Herrn Schrell als Sparkassenvorstand die Gelegenheit zu geben, zu diesem Thema direkt nach seinem Vortrag Stellung zu nehmen.

 

Die Tagesordnung wird mit drei Gegenstimmen mehrheitlich beschlossen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich bei 3 Gegenstimmen

 

 

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