Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Bericht des Landrats über wichtige Angelegenheiten  

Sitzung des Kreistages
TOP: Ö 30
Gremium: Kreistag Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 08.06.2023    
Zeit: 14:00 - 17:38 Anlass: Sitzung
Raum: Bürger- und Kulturhaus Dahlenburg
Ort: Bürger- und Kulturhaus Dahlenburg, Dornweg 4, 21368 Dahlenburg
 
Wortprotokoll
Beschluss

Hochwasser- und Katastrophenschutz

 

LR Böther erinnert daran, dass sich in diesen Tagen das Hochwasser von 2013 zum zehnten Malhrt. Die Landeszeitung greife dieses Ereignis durch eine gute Berichterstattung auf. Er möchte erwähnen, dass die im März mit dem Umweltminister besprochene Maßnahmen nicht umgesetzt worden seien. Der Auenstrukturplan sollte von Umweltminister bis Mitte Mai erlassen und per Erlass Gültigkeit bekommen haben. Dies sei nicht erfüllt worden. Der Auenstrukturplan sei immer noch nicht gültig. Ende Mai haben sich die Beteiligten mit dem Umweltminister und seinem Team besprochen, wo es im Hochwasserschutz überall hake. Dies seien viele Bereiche. Es laufe nicht so, wie es laufen müsste. Als Katastrophenschutzbehörde und als Deichschutzbehörde müsse der Landkreis Lüneburg hier stetig den Finger in die Wunde legen. Es gebe für September die Vereinbarung zu einer neuen Besprechung mit der Direktorin des NLWKN und dem Umweltminister. Ob dieser teilnehmen wolle, sei nicht bekannt. Die zugesagten Dinge aus der Besprechung im März seien nicht eingehalten worden. Es sei einmal deutlich zu sagen, es laufe im Hochwasserschutz nicht so, wie es laufen müsste. Es passiere viel zu wenig an den Deichen und vor den Deichen.

 

Alpha-E Bahnausbau

 

LR Böther informiert, es mit kommunalen Vertretern am 21.06.2023 einen Termin in Berlin gebe. Beteiligt seien die Bundestagsabgeordneten der Region, aus Hamburg sowie weitere verantwortliche Personen und der Vorsitzende des Verkehrsausschusses des Deutschen Bundestages, Herr Schiefner. Es soll dort die Gelegenheit genutzt werden, die Belange der Region zu transportieren. Dieses sei ein ganz wichtiger Termin, um noch einmal die Belange unserer Kommunen und unseres Landkreises einzubringen. Er sei sehr zuversichtlich, dass unsere Argumente dort auch Fuß fassen werden. In den entsprechenden Gesetzesvorlagen des Planungsbeschleunigungsgesetzes sei zu erkennen, dass unsere Argumentationen, auch aus diesem Gremium heraus, genau die Argumentation sei, welche als Gesetzesbegründung diene. Er sei weiter zuversichtlich, dass für den Bahnausbau in Norddeutschland zwischen Hamburg und Hannover Varianten gefunden werden, welche die Leistungsfähigkeit für die Aufnahme der benötigten Kapazitäten beinhalten.

 

Vergabeverfahren Transformationsprozess MOIN

 

KVORin Hobrochte darüber informieren, dass im letzten Kreisausschuss der Schlusspunkt unter das Vergabeverfahren für die Begleitung des Transformationsprozesses der MOIN gesetzt worden sei. Der Kreisausschuss habe beschlossen, das Ernst & Young den Zuschlag erhalten werden. Jetzt könne damit begonnen werden, die MOIN zur Verkehrsmanagementgesellschaft umzubilden. Dies sei ein wichtiger Schritt in Richtung Verkehrswende. Am Mittwoch nächster Woche finde das erste Arbeitstreffen mit Ernst & Young statt, auf dem die ersten Planungen bereits abgeschlossen würden und der erste Meilenstein damit erreichtrde. Dieser sei die geplante Beschlussfassung zur Direktvergabe der Verkehrsleistung an die MOIN Ende September. Dieses werde jetzt zügig vorbereitet, um den engen Zeitplan bis zum 31.12.2025 einzuhalten.

 

Jugendhilfeeinrichtung im Landkreis Sexueller Missbrauch

 

KVORin Hobrohrt aus, dass wie bereits im Jugendhilfeausschuss berichtet, Ermittlungen wegen sexuellen Missbrauchs in einer Einrichtung aufgenommen worden seien. Sie möchte die Rolle des Jugendamtes des Landkreises erläutern. Für die Betriebserlaubnis einer Einrichtung sei immer das Landesjugendamt zuständig. Dies sei auch sofort vor Ort tätig geworden. In letzter Zeit habe das Jugendamt des Landkreises immer das Landesjugendamt bei Terminen in der Einrichtung begleitet. Die Aufgabe des Jugendamtes des Landkreises sei es, die Kindeswohlgefährdung zu prüfen. Die Einrichtung habe das Jugendamt des Landkreises, als zuständiges Jugendamt, nicht sofort informiert. Es sei nur das Landesjugendamt informiert worden. Dieses sei zum Anlass genommen worden, noch einmal die Mechanismen und Abläufe nachzuschärfen und die Einrichtungen auf diese hinzuweisen. Die Einhaltung des Verfahrens gegenüber dem Jugendamt sei einzuhalten. Das Jugendamt des Landkreises sei von Landesrechnungshof bezüglich der Abläufe in der Kindeswohlgefährdung begutachtet worden. Es wurde dem Jugendamt attestiert, dass es sehr gute Abläufe definiert habe, welche auch gut beschrieben seien. Es gelte das Vier-Augen-Prinzip, sodass wenig schieflaufennne. Es werde der Vorfall aber zum Anlass genommen, sämtliche Einrichtungen und Träger im Landkreis noch einmal für dieses Thema zu sensibilisieren.

 

 

 

 

 

 

 

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Der Landkreis 
Kreisentwicklung
Wahlen
Landrat Jens Böther
Kreispolitik
Kreisverwaltung