Auszug - Ernennung eines Kreisbrandmeisters und zweier stellvertretender Kreisbrandmeister gemäß § 21 Abs. 3 Satz 3 des Niedersächsischen Brandschutzgesetztes (NBrandSchG)
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Herr Oberbrandmeister Matthias Lanius wird mit Wirkung vom 11.09.2023 für eine Amtsperiode von sechs Jahren unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter zum Kreisbrandmeister ernannt.
Herr Abschnittsbrandmeister Stephan Dick wird mit Wirkung vom 11.09.2023 für eine weitere Amtsperiode von sechs Jahren unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter zum ersten stellvertretenden Kreisbrandmeister ernannt.
Herr Abschnittsbrandmeister Thorsten Diesterhöft wird mit Wirkung vom 11.09.2023 für eine weitere Amtsperiode von sechs Jahren unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter zum zweiten stellvertretenden Kreisbrandmeister ernannt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig