Auszug - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31. Dezember 2022; Entlastung der Betriebsleitung sowie Beschluss über den in der Bilanz festgestellten Jahresüberschuss
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
KTA Kastens führt aus, dass laut der Eigenbetriebsverordnung der Kreistag den Jahresabschluss und den Lagebericht der SBU feststellen müsse. In der letzten Sitzung des SBU-Ausschusses hätten die Prüfer über das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes berichtet. Der Lagebericht entspreche den Rechtsvorschriften und der Jahresabschluss habe zu keinen Einwendungen geführt. Die gute Vorarbeit der Betriebsleitung möchte er hier noch einmal besonders herausstellen. In Abstimmung mit der Betriebsleitung und dem Rechnungsprüfungsamt werde vorgeschlagen, einen Jahresüberschuss von knapp 600.000 Euro in die Erneuerungsrücklage einzustellen. Die Erneuerungsrücklage sei auch in der Vergangenheit in Anspruch genommen worden, um die geplanten investiven Maßnahmen zu finanzieren. Die Abschreibungen hätten hierfür nicht ausgereicht. In Anbetracht der Preisentwicklung könne sich diese Situation auch noch verschärfen. Der SBU-Ausschuss habe einstimmig den Jahresabschluss festgestellt sowie die Entlastung der Betriebsleitung für das Geschäftsjahr 2022 beschlossen. Er bitte um Zustimmung zur Beschlussvorlage.
Beschluss:
- Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31.12.2022 des Betriebs Straßenbau und –unterhaltung wird ohne Einwendungen festgestellt,
- die Entlastung der Betriebsleitung für das Geschäftsjahr 2022 wird beschlossen,
- der in der Bilanz ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 596.126,98 € wird gemäß § 12 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung in die Erneuerungsrücklage eingestellt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig