Auszug - Antrag der Gruppe FDP / Die Unabhängigen vom 08.05.2023 zum Thema: "Resolution - Wolf" (Im Stand der 2. Aktualisierung der Verwaltung vom 14.08.2023)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
KTA Dubber merkt an, dass der Antrag im letzten Kreistag ausführlich diskutiert worden sei und nun darüber abgestimmt werden könne.
Vorsitzende Mertz verweist auf die Geschäftsordnung und das Recht des Antragstellers seinen Antrag zu begründen.
KTA Narewski führt aus, dass sie im letzten Kreistag ausführlich zu dem Antrag berichtet habe und sie sich deshalb kurz halten werde. Ihre Gruppe sei sich bewusst, dass es ein sehr komplexes Thema sei und unterschiedliche Meinungen hierüber bestünden. Es sei auch klar, dass der Wolf zweifellos ein Teil unseres Öko-Systems und es die Pflicht sei, seinen Lebensraum zu respektieren und zu bewahren. Dennoch müsse sich der Tatsache gestellt werden, dass die Wolfspopulation in Niedersachsen zugenommen habe und dies Herausforderungen, insbesondere für Landwirte und Weidetierhalter mit sich bringe. Es sei unsere Verantwortung eine ausgewogene Lösung zu finden, welche den Schutz des Wolfes sicherstelle, aber auch die Interessen unserer Gemeinschaft berücksichtigen. Dieser Antrag sei ein wichtiger Schritt in diese Richtung und sie hoffe auf die Unterstützung der Kreistagsmitglieder.
KTA Burkhardt möchte noch einmal vehement gegen diese Resolution sprechen. Die Bejagung von Wölfen ersetze keinen Herdenschutz und führe auch nicht nachhaltig zur Befriedung von Konflikten zwischen Mensch und Wolf. Verständlich sei natürlich, dass die Weidetierhaltung alles andere als freudestrahlend dem Wolf entgegentrete. Hier seien Konflikte durch die Rückkehr des Wolfes vorprogrammiert. Mit Blick auf die Zahlen von Übergriffen der Wölfe auf Weidetiere werde jedoch deutlich, dass mehrheitlich kein Herdenschutz vorhanden war. Dies gehe aus der offiziellen Schadenstabelle hervor. Um Übergriffe von Wölfen zu verhindern sei Herdenschutz alternativlos. Dies sei wissenschaftlich erwiesen und ließe sich an zahlreichen Beispielen und Projekten in Deutschland belegen. In der Resolution komme das Wort Herdenschutz nicht einmal vor. Entscheidend für die Annahme sei die Entnahme von sogenannten Problemwölfen. Da gebe es schon entsprechende Regelungen und es werde gerade darüber gesprochen, diese Entnahme zu vereinfachen. Die konkrete Ausgestaltung werde die Umweltministerin Lempke in den kommenden Tagen vorstellen. Zumindest sei dies angekündigt. Aber auch dieses werde unter EU-Recht stehen. In der Biologie gebe es kein exponentielles Wachstum. Die Argumentation, es würde irgendwann eine Überpopulation geben, sei falsch. Diese gebe es nicht. Lokale Wolfsdichten würden nicht ständig zunehmen. Ein Gebiet sei irgendwann gesättigt. Ein Rudel, welches ein bestimmtes Gebiet beherrsche, werde dieses gegen Zuwanderung von weiteren Wölfen verteidigen. Dies werde in Biologie dichteabhängige Regulation genannt. Bei einem Blick nach Frankreich sei festzustellen, obwohl dort ein Anteil von Wölfen geschossen werde, dass die Schäden an den Weidetieren nicht abnehmen würden. Denn es sei egal, ob in einem Gebiet fünf oder acht Wölfe seien. Sie stellten ein Risiko für ungeschützte Weidetiere da. Bejagung führe nicht dazu, dass Wölfe sich denken „Ich halte mal lieber ein bisschen Abstand zu den Schafen“. Herdenschutzmaßnahmen seien das Gebot der Stunde und müssten entsprechend finanziell gefördert werden. Diese Resolution sei absolut einseitig und nicht zielführend. Daher lehne ihre Fraktion diese auch weiterhin ab.
KTA Prof. Dr. Bonin führt aus, dass immer überlegt werde, wenn es ein Problem gebe, welches nicht sofort zu lösen sei, eine Resolution zu machen. Wohlwissend, dass das Problem dann bei anderen mehr oder weniger in der Schublade lande. Deshalb sei es intelligent gewesen von der FDP/ Die Unabhängigen sich auf Basis der Uelzener Resolution schon einmal etwas mehr Resonanz zu verschaffen. Es seien im August in der Bundesrepublik 1.500 Wölfe registriert worden. In Niedersachsen gebe es 450 Wölfe in 40 Rudeln. Eines sei aber ganz klar. Es gehe nicht um Problemwölfe. Jeder Wolf müsse satt werden. Da könne doch einmal geschaut werden, wie könne der Wolf satt werden. Dies sei das eigentliche Problem. Der Wolf würde erstmal Mufflons nehmen. Diese gebe es in der Göhrde aber nicht mehr, als Resultat des Wolfes. Auch der Bestand an Damwild sei geringer geworden. Wenn der Bestand an Wildtieren runtergegangen sei und Sauen sich zu großen Rotten, Hirsche sich zu großen Rudeln zusammenfänden, um sich besser zu verteidigen, dann würden die Wölfe Nutztiere angreifen. Er biete an, sich in seinem Garten anzusehen, welche Zaunhöhe sein Jagdhund überspringen könne. Die Polizeihundeführer würden diese Höhe sogar noch als lächerlich bezeichnen. Ein Polizeihund würde noch höher springen. Wenn er dann höre, dass es einen Untergrabungsschutz brauche, dann könne 1,50 m vor dem Zaun noch einmal ein Untergrabungsschutz angelegt werden. Herzlichen Glückwunsch. Dann käme immer das Argument Herdenschutzhund. Wölfe würden geschickt jagen. Würden sie merken, dass der Gegner zu groß sei, jagen sie gemeinsam. Bei zwei Herdenschutzhunden kämen die Wölfe von vorne und beschäftigen den Herdenschutzhund. Hinten würden sie die Schafe erlegen. Das sei aber wohl nicht schlimm genug. Das Quietschen habe wohl noch keiner gehört und auch nicht gesehen, wie furchtbar es sei, wenn die verletzten Tiere zappelten. Das Fazit sei, Wölfe müssen satt werden. Und darum müssten Regionen, wo wir dies verhindern wollen, zum Beispiel auf den Deichen, wo die Schafe gebraucht würden, von Wölfen freigehalten werden. Dies habe auch Ministerpräsident Weil schon erkannt. Regional müssten die Wölfe in den Griff bekommen werden. Darum fordert er dazu auf, dieser Resolution kraftvoll zuzustimmen.
KTA Hövermann erklärt, seine Fraktion stimme der vorliegenden Resolution und den darin aufgeführten Punkten zu. Die große Anzahl der Wölfe gefährde die ökologisch gewünschte Weidetierhaltung. Viele Schafhalter und Mutterkuhhalter seien gefrustet und einige hätten auch schon aufgegeben. In der Nähe von Stade habe es vor Kurzem 53 tote Schafe durch ein Wolfsrudel gegeben. So könne und dürfe es nicht weitergehen. Ansonsten gingen die für die Deichverteidigung lebensnotwendigen Deichschafe verloren. Selbst Ministerpräsident Weil und Umweltminister Meyer äußerten unlängst, dass genug geredet sei. Jetzt müssten gesetzliche Veränderungen auf den Weg gebracht werden, die im begründeten Fall eine Entnahme schnell ermöglichte. Die Bundesumweltministerin Lempke und Landwirtschaftsminister Özdemir hätten selbst die Entnahme eines ganzen Rudels für möglich gehalten. Diese Aussagen hätten noch vor Kurzem einen medialen Aufschrei erzeugt. Er möchte noch einmal betonen, dass es nicht gegen den Wolf gehe. Auch solle kein festgestellter Erhaltungszustand gefährdet werden. Aber andere Tiere hätten auch Schutz verdient.
KTA Gödecke weist auf einen interessanten Bericht im NDR hin. Zu fordern, das Vieh einzuzäunen, sei leicht gesagt, aber die Fördergelder gebe es nur einmalig. Die Schäfer hätten die Unmöglichkeit des kompletten Einzäunens und Tiefengrabenschutzes betont. Bei Wanderschafen sei das nicht umsetzbar. Bei anderen Tierhaltungen sei dies genauso wenig realisierbar. Es gebe die Fördergelder immer nur einmal, die Arbeit hätten dann die Tierhalter und diese würden irgendwann aufhören. Das Zeitfenster einen Wolf zu schießen, sei manchmal nur zwei Monate, nach Aussage der Jäger. Das Thema Wolfschießen sei inzwischen im Land und im Bund angekommen und werde dort behandelt. Auch bei der EU werde inzwischen darüber diskutiert. In drei Jahren werde die Wolfspopulation in Niedersachsen laut Prognose bei tausend Tieren liegen. Wenn alles eingezäunt sei, werde der Wolf sich das nehmen, was nicht eingezäunt sei. Und einen hundertprozentigen Schutz gebe es auch nicht durch Zäune. Es müsse eine vernünftige Jagd auf den Wolf geben.
KTA Meister möchte die Position seiner Fraktion zu dem Antrag klar machen. Er könne sich inhaltlich den von KTA Burckhardt vorgebrachten Argumenten anschließen. Das Thema sei hochaktuell und in den Medien präsent. Herr Meyer, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages, sei in einer Stellungnahme zitiert worden. Er habe geäußert, dass die Stimmung kippe und eine Lösung gefunden werden müsse. Da könne er sich auf jeden Fall anschließen. Es müssen Lösungen angeboten werden und diese müssten auch schnell kommuniziert werden. Dabei müsse aber nicht der vermeintlich einfache Weg gegangen werden. Dieser werde auch nicht von den Menschen empfohlen, welche sich mit Wölfen auskennen, beispielsweise Wolfsberater und Wolfsberaterinnen. In der Presse sei auch viel zu lesen, dass beispielsweise Umweltminister Christian Meyer sich für Abschüsse ausspreche oder Bundesumweltministerin Steffi Lemke äußert, dass Abschüsse nach Wolfsrissen unbürokratischer und schneller durchführbar sein sollen. Am Montag dieser Woche habe der Kreistag in Stade sich einstimmig dieser Resolution angeschlossen. Trotz dieser genannten Punkte sei seine Fraktion gegen diese Resolution. Seine Fraktion habe im Juli eine Wolfswanderung mit Herrn Kenner in der Göhrde durchgeführt. Dabei gab es sehr viel über diese Tiere zu lernen und was denn wirklich effektive Maßnahmen seien. Der BUND oder NABU hätten sich dazu geäußert und die Bundesumweltministerin kritisiert. Es sei eben nicht die Anzahl der Wölfe ausschlaggebend, sondern wie gut der Herdenschutz funktioniere. Da müsse erstmal viel gelernt werden und die Schäfer und Schäferinnen seien zu unterstützen. Dabei seien nicht schnell 100 Prozent zu erreichen. Dieser Weg müsse eingeschlagen werden und darin müsse sich verbessert werden. Niedersachsen hinke dabei anderen Bundesländern hinterher. Es werde mehr Geld benötigt. Nicht nur für die Materialien der Zäune sondern auch für die Unterhaltung der Zäune, für das Futter. Es werde auch mehr Umweltbildung für die Wandlung des Bildes vom Wolf benötigt, um als Mensch zu lernen mit dem Wolf zu leben. Der Wolf könne nicht an den Menschen angepasst werden, sondern wir müssten lernen mit dem Wolf umzugehen. Dieses koste Geld. Er sei davon überzeugt, dass dies möglich sei, ohne mit Zahlen Angst zu schüren. Bei der Zaunhöhe reiche 1,20 m. Dies wurde von Herrn Kenner so angegeben. Es würden keine riesengroßen Zäune gebraucht werden, denn die Wölfe können, wenn sie vollgefressen seien, nur noch 90 cm hoch springen. Der Wolf kündige die Risse an und er reagiere auf Störungen. Da ließe sich auch viel machen. Seine Fraktion sei klar gegen diese Art von Resolution. Es fehle das Stichwort Herdenschutz. Es gebe viel effektivere Maßnahmen, denn mit dem Gewehr können die Risse nicht reduziert werden.
KTA Bothe erklärt, dass seine Gruppe dieser Resolution zustimmen werde. Er sei auch dankbar für die Worte von KTA Prof. Dr. Bonin. Er möchte zu den Worten von KTA Meister äußern. Dieser habe gesagt, 1,20 Meter Zaunhöhe würden ausreichen. Er empfehle KTA Meister einmal in den Tierpark Nindorf zu gehen und sich bei dem dortigen Wolfsgehege einmal zu fragen, warum der Zaun dort 6,00 Meter hoch sei und nicht nur 1,20 Meter. Es werde eine effektive Bejagung des Wolfes in den gefährdeten Gebieten gebraucht. Durch die Bejagung werde selbstverständlich der Herdenschutz gewährleistet. Wenn in Stade, wo fast 80 Schafe getötet worden seien, in Hannover wo unzählige Herden angegriffen worden seien, jetzt die Bejagung möglich werde, würden die Rudel vor Ort dezimiert. Nur dadurch würden die Wölfe lernen, dass sie sich den Herden nicht mehr nähern sollen. Dies sei der einzige effektive Herdenschutz, den es gebe. Seine Gruppe sei dankbar für diese Resolution und werde dieser zustimmen.
KTA Narewski möchte zu den Ausführungen von KTA Meister klarstellen, die Wölfe seien nicht Thema der Presse, sondern Thema bei den Jägern. Bei diesen seien die Wölfe schon auf den Wildkameras drauf. Es müsse nicht mehr der Fernseher angemacht werden, um einen Wolf zu sehen, sondern diese können sich auf der Wildkamera des nächsten Jägers angesehen werden. Wenn es schon so weit sei, dass Jäger nicht mehr von ihren Hochsitzen herunterkämen, weil unten Wölfe stünden, dann hätten wir ein Problem. Sie selber wohne auf dem Dorf und auch direkt am Feld. Dahinter sei direkt ein Wald. Dort könne sie nicht alles einzäunen und sie glaube auch, dass es nicht ganz bewusst sei, über wie viele Zäune hier eigentlich geredet würde. Zu den Überlegungen mit den 90cm hohen Zäunen möchte sie anmerken, ein sattgefressener Wolf gehe gar nicht in Richtung Weide. Deshalb sei die Überlegung Quatsch mit dem 90 cm hohen Zaun. Wenn der Wolf auf der Weide satt sei, bestehe bereits das Problem. Es sei nicht das Problem, wie er wieder herauskäme.
Vorsitzende Mertz lässt über die Vorlage abstimmen.
Der Landkreis Lüneburg schließt sich der Resolution des Landkreises Uelzen vom 25. April 2023 an und fordert daher die genannten drei Akteure wie folgt auf:
I. Die Europäische Kommission wird aufgefordert,
unverzüglich den Schutzstatus der Tierart Wolf (canis lupus) auf dem Gebiet des Bundeslandes Niedersachsen in der Bundesrepublik Deutschland zu überprüfen und für den Fall, dass sie zu dem Ergebnis gelangt, dass der Wolf in Niedersachsen keine gefährdete Art mehr ist und somit den strengen Schutz durch Listung im Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) nicht mehr benötigt, sondern bezogen auf das Gebiet des Landes Niedersachsen dem Anhang V der FFH-Richtlinie zugeordnet werden sollte, dem Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat eine entsprechende Änderung der FFH-Richtlinie vorzuschlagen.
II. Die Bundesregierung wird aufgefordert,
1. die Europäische Kommission zur sofortigen Überprüfung des Schutzstatus der Tierart Wolf auf dem Gebiet des Bundeslandes Niedersachsen in der Bundesrepublik Deutschland (Ziffer I.) zu drängen,
2. unverzüglich nach einer Herausnahme des Wolfes aus der Liste der streng zu schützenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse (Anhang IV der FFH-Richtlinie) die naturschutz- und jagdrechtlichen Bundesgesetze so zu ändern, dass
a) eine regelhafte Bejagung des Wolfs auf Grundlage eines pro Landkreis festzusetzenden Abschussplans in den Monaten, in denen die Welpen nicht zwingend auf ihre laktierende Fähe angewiesen sind, (Jagdzeit),
b) und in den übrigen Monaten des Jahres die Entnahme von sog. Problemwölfen und -rudeln zum Schutz insbesondere von Weidetieren oder Menschen durch die unteren Naturschzutbehörden zügig sowie ptaktikabel, insbesodnere ohne großen Verwaltungsaufwand,
ermöglicht wird.
III. Die Niedersächsische Landesregierung wird aufgefordert,
1. die Bundesregierung aufzufordern, die Europäische Kommission zur unverzüglichen Überprüfung nach Ziffer I. zu drängen,
2. die Bundesregierung aufzufordern, zu gegebener Zeit unverzüglich die unter Ziffer II.2. genannten Änderungen der naturschutz- und jagdrechtlichen Bundesgesetze vorzunehmen,
3. unverzüglich notwendige landesrechtliche Änderungen vorzunehmen, sobald der Bund die unter Ziffer II.2. genannten Änderungen der naturschutz- und jagdrechtlichen Bundesgesetze vorgenommen hat, insbesondere für den Wolf in der Verordnung zur Durchführung des Niedersächsischen Jagdgesetzes (DVO-NJagdG) eine Jagdzeit für die regelhafte Bejagung vorzusehen.
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Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich bei 15 Gegenstimmen