Auszug - Vorinformation öffentlicher Dienstleistungsauftrag (öDA) und ergänzendes Dokument zur Vorabbekanntmachung der Direktvergabe öff. Personenverkehrsdienste im Landkreis Lüneburg an die MOIN
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr RA Pelizäus (Ernst & Young Law GmbH) führt zur Vorlage aus. Die Vorinformation bilde die grobe Grundlage für die Direktvergabe der Busverkehre im Landkreis Lüneburg an die MOIN GmbH. Die zukünftigen Leistungen würden dort auf Grundlage des status quo beschrieben. Die Vorabbekanntmachung diene der Information des Marktes. Es handele sich um einen Rahmen, der nicht in jedem Detail verbindlich sei.
Die Veröffentlichung der Vorabbekanntmachung im EU-Amtsblatt löse die Frist von einem Jahr ab Veröffentlichung aus, ab der die Direktvergabe erfolgen könne. Außerdem löse sie Informationspflichten des Landkreises aus, falls interessierte Dritte Nachfragen zum zukünftigen Verkehrsangebot hätten, weil sie dieses eigenwirtschaftlich erbringen möchten. Hiervon sei jedoch nicht auszugehen, da eigenwirtschaftliche Verkehre ohne öffentliche Zuschüsse unter den gegebenen Rahmenbedingungen kaum mehr wirtschaftlich abzubilden seien. Die Veröffentlichung im EU-Amtsblatt werde Ende 2023 erfolgen. Da es sich um ein vorgegebenes Formular für das EU-Amtsblatt mit begrenztem Platz handele, sei noch ein ergänzendes erläuterndes Dokument gefertigt worden.
KTA Graff verweist auf einen Link zu Tarifverträgen im vorgelegten Dokument, der nicht funktioniere. LR Böther stellt fest, dass der Link bei ihm aufrufbar sei.
Beschluss: Der Landkreis Lüneburg veröffentlicht im EU-Amtsblatt die Absicht einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag über öffentliche Personenverkehrsdienste gemäß Art. 3 Abs. 1 VO 1370/2007 mit Bussen und PKW (öDA) bezüglich mehrerer Linienbündel in seinem Zuständigkeitsgebiet für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2035 im Wege der Inhousevergabe nach Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007 i.V.m. § 108 GWB direkt zu vergeben.
Abstimmungsergebnis: einstimmig bei einer Enthaltung.