Auszug - Verordnung des Landkreises Lüneburg zur Ergänzung der Schutzbestimmungen für die im Kreisgebiet liegenden Teilräume B-02 bis B-08, B-16, B-17 und B-19 "Waldgebiete rechts und links der Elbe"
Dem Beschlussvorschlag der Verwaltung wird zugestimmt. Die Verwaltung wird den Ausschuss für
Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 und Verbraucherschutz
jährlich über erteilte Ausnahmen gemäß § 5 der Schutzverordnung informieren.