Auszug - Vorstellung Ausländerbehörde
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Wortprotokoll Beschluss |
Herr Bertram entschuldigt seine Kollegin Frau Twesten.
Herr Bertram stellt zunächst aktuelle Zahlen vor. Er nennt die Anzahl ausländischer Personen an den Stichtagen 31.12.21, 31.12.22 sowie 01.12.23. Die Daten werden von Herrn Bertram zur Verfügung gestellt und finden sich im Anhang des Protokolls.
Anschließend werden Fragen an Herrn Bertram gerichtet.
Frau Grimme möchte wissen, wie lange die Bearbeitungsdauer aktuell ist, wenn ein Mensch mit dem Status Duldung eine Arbeit aufnehmen möchte. Herr Bertram erklärt den Prozess. Die Ausländerbehörde melde die Personendaten der Bundesagentur für Arbeit (BA). Diese prüfe dann die Arbeitsmarktrechtlichen Voraussetzungen. Auf die Prüfung der BA hätte die Ausländerbehörde keinen Einfluss. Mittlerweile habe auch die Ausländerbehörde keine persönlichen Ansprechpartner bei der BA mehr, was die Kontaktaufnahme durch die Ausländerbehörde deutlich erschwere.
Frau Henze fragt schließlich nach der Anzahl der Mitarbeitenden und Stellen der Ausländerbehörde. Herr Bertram berichtet. Aktuell habe die Ausländerbehörde 24,5 Vollzeitstellen. Vor zwei Jahren wären es noch sechs Mitarbeitende (entspr. 4 Stellen) weniger gewesen. Im Moment seien 4,5 Stellen nicht besetzt, 4 der betroffenen Mitarbeitenden sind seit Juli bzw. August aus gesundheitlichen Gründen ausgefallen. Dabei handle es sich um Sachbearbeiter Stellen, keine Stellen der Zuarbeit. Die nicht besetzten Sachbearbeiter Stellen befänden sich in der Ausschreibung. Allerdings sei die Bewerberlage als schlecht zu beschreiben. Im Stellenplan 2024 hat die Ausländerbehörde 4,5 weitere Stellen beantragt.
Herr Messaoud stellt die Frage, warum die Behörden untereinander nicht effektiver zusammenarbeiten und wie weit die Digitalisierung vorangeschritten wäre. Herr Bertram erläutert, dass bei der Optimierung der Zusammenarbeit oft der Datenschutz eine Hürde darstellen würde. Es gebe keine gemeinsame Datenbank, die alle Fälle behördenübergreifend erfasst. Das Ausländerzentralregister soll zu einer solchen Datenbank ertüchtigt werden, dies bedürfe aber noch Zeit. Es gebe bereits vollständig digitalisierte Prozesse, insbesondere in der Behördenkommunikation Seit März 2023 werde die digitale Akte in der Ausländerbehörde eingeführt. Die vollständige Aktendigitalisierung befinde sich momentan noch im Prozess.
Herr Hofmann stellt die Frage, ob auch Menschen mit Migrationsgeschichte bei der Ausländerbehörde arbeiten würden, Herr Bertram bejaht, momentan arbeitet 1 Angestellte mit Migrationsgeschichte in der Ausländerbehörde, 2 Angestellte mit Migrationsgeschichte werden Anfang 2024 eingestellt. Für eine Anstellung in der Ausländerbehörde müsse aber die deutsche Staatsbürgerschaft vorliegen. Die Einstellungsvoraussetzungen seien in der Regel ein Bachelorabschluss oder die Ausbildung zum Verwaltungswirt.
Frau Arnold möchte wissen, ob die Ausländerbehörde mit Dolmetscher/Dolmetscherinnen zusammenarbeitet. Herr Bertram verneint, die Amtssprache sei deutsch. In schwierigen Fällen bzw. rechtlich relevanten Gesprächen organisiere sich die Ausländerbehörde allerdings Dolmetschende.
Anschließend wird noch über die Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung UkraineAufenthFGV gesprochen. Die Aufenthaltserlaubnisse der Schutzsuchenden aus der Ukraine wurden bis zum 04.03.25 verlängert. Das Plenum äußert seinen Unmut aufgrund der Ungleichbehandlung zu anderen Kriegsflüchtigen.
Herr Bertram bittet schlussendlich alle Anwesenden um Verständnis für die Bearbeitungszeiten aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens gepaart mit einem erhöhten Krankenstand.
Beschluss: