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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Förderung der Kindertagespflege - Neufassung der Satzung  

Sitzung des Kreistages
TOP: Ö 12
Gremium: Kreistag Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 21.12.2023    
Zeit: 14:00 - 16:32 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Ritterakademie, Am Graalwall, 21335 Lüneburg
2023/394 Förderung der Kindertagespflege - Neufassung der Satzung
   
 
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Benne, Ines
Federführend:Jugendhilfe und Sport Bearbeiter/-in: Bendler, Kerstin
Produkte:15.2. 361-100 Förderung v. Kindern in Tageseinrichtungen u. in Tagespflege
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

KTA Rogge betont, dass es wichtig sei ,neue Anreize für Tagespflegeeltern zu schaffen. In einem fraktionsübergreifenden Arbeitskreis sei mit dem Familienbüro durch die Hansestadt und den Landkreis gemeinsam diese Neufassung der Satzung erarbeitet worden. In dieser würden hauptsächlich die Sachaufwendungen gefördert, aber auch insgesamt das Betreuungsangebot gestärkt. Darum bitte sie dieser Satzung in der vorgelegten Fassung zuzustimmen.

 

KTA Schmidt stellt fest, dass Kindertageseltern im Betreuungssystem der unter Dreijährigen eine unerlässlich Stütze seien. Die Kommunen würden entlastet, da diese Kinder unter drei Jahren keine Krippenplatz benötigten. Leider fänden sich in den letzten Jahren immer weniger Tageseltern zur Betreuung der Kleinsten. Die Gründe hierfür seien vielfältig. Darum wurde die Änderung der Satzung erarbeitet. KTA Rogge habe ausgeführt worum es hierbei ginge. Die Erhöhung der Elternbeiträge sei noch nicht beschlossen worden. Dies sei nicht ohne die Zustimmung der Gemeinden und Samtgemeinden möglich. Daher werde EKRin Hobro dieses im kommenden Jahr mit den Hauptverwaltungsbeamten der Gemeinden und Samtgemeinden besprechen und einen Vorschlag erarbeiten. Ihre Fraktion werde der Satzungsänderung zustimmen.

 

Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Neufassung der Satzung des Landkreises Lüneburg zur Förderung der Kindertagespflege und zur Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege gemäß §§ 23 und 24 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) in der vorgelegten Form zu.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

 

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