Auszug - Antrag der Kunstschule Ikarus auf institutionelle Förderung und auf Förderung für das Jahresprogramm 2024
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Frau Stumpenhusen, Geschäftsführin der Kunstschule Ikarus, stellt das Jahresprogramm der Kunstschule vor. Sie erläutert, dass der Antrag auf institutionelle Förderung zunächst nur bei der Hansestadt gestellt worden sei, da die Förderung bisher ausschließlich über die Stadt gelaufen sei und der Landkreis die Zahlungen an die Hansestadt zur Weiterleitung überwiesen habe.
In 2023 wurden wöchentlich 200 Stunden unterrichtet.
Aus dem Ausschuss wird gefragt, wie sich die Eigenmittel zusammensetzen. Frau Stumpenhusen erläuterte, dass es sich um Teilnehmergebühren, Mitgliedsbeiträge, wobei diese nur rund 240 € ausmachen, und Mieteinnahmen handele.
Es stellt sich die Frage, warum zum einen der Mitgliedsbeitrag so gering sei und zum anderen, warum es nur rund zehn bis zwölf Mitglieder gebe. Laut Frau Stumpenhusen „sei man dran“, Mitglieder zu werben, habe es aber zeitlich noch nicht endgültig umsetzen können.
Die SPD bekräftigt noch einmal, dass es sich bei der Kunstschule um eine Schule und somit eine Bildungseinrichtung handele und man nicht verlangen könne, dass die Teilnehmenden Mitglied werden. Bei der Musikschule sei dies auch nicht so.
Erste Kreisrätin Frau Hobro schlägt vor, zunächst nur den Antrag auf das Jahresprogramm zu entscheiden und für eine institutionelle Förderung die Kulturförderrichtlinie abzuwarten.
Nach kurzer Diskussion und der Zusage der Verwaltung, rechtzeitig vor der nächsten Ausschusssitzung einen Richtlinienentwurf vorzulegen, wird der Änderungsantrag von der SPD zurückgezogen und der Beschluss entsprechend der Vorlage gefasst.
KTA Frau Dr. Voltmann-Hummes teilt nochmals ihre Sorge mit, dass die Kunstschule Ikarus, die seit 25 Jahren existiert, keine Mittel mehr erhalte und damit ihre Arbeit aufgeben müsse.
Beschluss:
1) Der Antrag der Kunstschule Ikarus für das Jahr 2024 auf Zuschuss für die Geschäftsführung in Höhe von 15.000 € wird bis zur Entscheidung über die Kulturförderrichtlinie zurückgestellt.
2) Der Antrag der Kunstschule Ikarus für das Jahr 2024 auf einen Zuschuss zum Jahresprogramm in Höhe von 5.000 € wird abgelehnt. Der Geschäftsführung wird aufgezeigt, dass eine Förderung konkreter Projekte damit nicht ausgeschlossen wird.
.
Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 1 Enthaltung