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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Grundwasserbilanz 2022  

Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Umweltschutz Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 08.05.2024    
Zeit: 15:00 - 17:25 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Sitzungssaal Kreisverwaltung, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg
2024/113 Grundwasserbilanz 2022
   
 
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Bartscht, Stefan
Federführend:Umwelt Bearbeiter/-in: Bartscht, Stefan
Produkte:13.4. 538-200 Ordnungsaufgaben nach Wasserrecht
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Loch stellt die Bilanz vor. Eingetretene Überschreitungen bei den Entnahmen werden z.Zt. verfolgt. Er berichtet, dass sich an 2/3 der Grundwassermessstellen des NLWKN die Grundwasserstände erholt haben, bei 1/3 im Bereich der Geest ist dies noch nicht der Fall. Auf eine Neufassung des Grundwasserbewirtschaftungserlasses wird immer noch gewartet, dieser soll aber in Kürze kommen. Der Abschlussbericht von IWaMaKo ZuSa ist jetzt auf der Interseite des Landkreises verfügbar. Für den Entnahmeantrag des Dachverbandes Feldberegnung wird derzeit der Umweltbericht erstellt.

 

Herr Schulze (BUND) weist auf die Bodenentnahme Vierhöfen hin, die für die Absenkung des Grundwasserstandes in dem Gebiet (auch im Landkreis Lüneburg) verantwortlich sei, und bittet die Verwaltung darum, sich aktiv in das laufende Verfahren einzubringen. Die Verwaltung sagt dies zu.

 

 

Im Anschluss an den Vortrag unterbricht der Vorsitzende die Sitzung für Einwohnerfragen zum Vortrag.

Frau Temmesfeld weist auf die immer noch alten Grundlagen des Grundwasserbewirtschaftungserlasses hin. Vor diesem Hintergrund seien die gegenüber dem Vorjahr stark gestiegenen Entnahmen nicht zu verantworten. Herr Loch führt aus, dass die erlaubten Entnahmen sich an den Zahlen des Erlasses orientieren müssten, diese haben sich in den letzten Jahren aber kaum geändert.

Frau Temmesfeld fragt, ob die Tiefen aller Brunnen bekannt seien.

Herr Loch sagt, dass dies grundsätzlich der Fall sei.

Beschluss:

Berichtsvorlage keine Beschlussfassung erforderlich

 

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