Auszug - Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 12.10.2005 (Eingang: 13.10.2005); Gastkindbetreuung in Kindertagesstätten im Landkreis Lüneburg
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Diskussionsverlauf:
KTA Nicole Schulze erläutert
den vorliegenden Antrag. In Familien herrsche oft die Situation, dass die
Kinder von einer dritten Person, z.B. von Tagesmüttern oder Verwandten betreut
werden. Wenn diese Person kurzfristig ausfalle, müsse für das Kind innerhalb
kürzester Zeit eine andere Betreuung gefunden werden. Dies stelle insbesondere
dann ein Problem dar, wenn die Eltern berufstätig seien. Die Problematik könne
gelöst werden, wenn das Kind kurzfristig in einer Kindertagesstätte
untergebracht werden könnte. Für die Kinder sei diese Lösung von Vorteil, da es
sich um eine professionelle Betreuung handele. Und auch die Eltern würden davon
profitieren, da diese die Situation stressfreier bewältigen können. Um die noch
offenen Fragen und Einzelheiten zu klären, bittet KTA Nicole Schulze um
Überweisung des Antrages an den Jugendhilfeausschuss.
EKR Dr. Porwol macht
deutlich, dass gegen eine frühzeitige Kinderbetreuung nichts einzuwenden sei.
Der Jugendhilfeausschuss widme sich dieser Frage regelmäßig und versuche, für
junge Mütter und Eltern eine geeignete Betreuungsform zu finden. Das Ziel des
Antrages sei klar. Ob der dort aufgezeigte Weg jedoch der richtige sei, werde
bezweifelt. Der Landtag bemühe sich derzeit um die Erhöhung der pädagogischen
Standards in den Kindertagesstätten, die Frage der Elementarpädagogik soll in
der Ausbildung von Erziehern sehr viel stärker vertieft werden. Dies stehe im
Widerspruch zu dem Ansatz, ein Kind völlig unvorhergesehen für ein oder mehrere
Tage dort unterzubringen. Es stelle sich die Frage, ob sich ein Kind in eine
Kindertagesstätte integrieren lasse, die von einem pädagogischen Konzept
getragen werde, das die Gruppenform brauche und auch weiterentwickeln wolle.
Hinsichtlich der in dem Antrag angesprochenen Servicestelle zur
Koordinierung der Gastkindbetreuung weist EKR Dr. Porwol auf die
Koordinierungsstelle ‚Frau und Wirtschaft’ hin, die die Einrichtung eines
solchen Familienservice plane. Diese soll als Schaltstelle dienen, um
Vermittlungstätigkeiten vornehmen zu können. Hierüber sei auch schon mittels
einer Sitzungsvorlage informiert worden und stehe auf der Tagesordnung der
nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses. Der vorliegende Antrag sollte für
eine tiefergehende Diskussion an den Jugendhilfeausschuss überwiesen werden.
KTA Petersen spricht
sich im Namen der Gruppe ebenfalls dafür aus, den Antrag an den
Jugendhilfeausschuss zu überweisen. Dort müsse geklärt werden, ob der Antrag
überhaupt in die Tat umzusetzen sei. Es gebe sehr starre Regeln und der
vorliegende Antrag sei eine Möglichkeit, diese unflexiblen Vorgaben ein wenig zu
lockern.
Auch KTA Staudte hält eine Überweisung des Antrages an
den Fachausschuss für richtig. Bei ihr entstehe jedoch ein wenig der Eindruck,
es handele sich hier um eine Art Verschiebebahnhof für Kleinkinder.
Organisatorisch lasse sich eine Gastkindbetreuung sicherlich trotz der starren
Grenzen irgendwie umsetzen. Aber gerade für Kinder, die von ihren Großmüttern
und Tagesmüttern betreut werden und überhaupt keine Erfahrung mit Gruppen
haben, sei es nicht so einfach, sich von jetzt auf gleich in eine Gruppe zu
integrieren. In einigen Kindergärten werde es beispielsweise so gehandhabt,
dass die Eltern bis zu einer Woche mit in den Kindergarten gehen, um den
Übergang angstfrei zu gestalten. KTA Staudte sei jedoch bereit, hierüber im
Jungendhilfeausschuss konstruktiv zu diskutieren.
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Beschluss:
Der Antrag wird an den Jugendhilfeausschuss überwiesen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig