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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Eröffnung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit  

Kreistag
TOP: Ö 1
Gremium: Kreistag Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 19.12.2005    
Zeit: 14:00 - 17:10 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Ritterakademie, Am Graalwall, 21335 Lüneburg
 
Wortprotokoll
Beschluss

Vors

Vor Eröffnung der Sitzung fordert Vors. Schulze die Zuhörer und Zuhörerinnen im Rahmen der Einwohnerfragestunde auf, Fragen an Herrn LR Fietz zu richten. Es werden keine Fragen gestellt.

 

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Ang. Ruth weist auf das Bürgerinformationssystem des Landkreises Lüneburg hin, das seit November 2005 via Internet zur Verfügung stehe und über das öffentliche Sitzungsgeschehen informiere. Die Stadt habe diesen Service ebenfalls zur Verfügung gestellt. Beide Bürgerinformationssysteme können über die Internetseite www.lueneburg.de aufgerufen werden.

 

Darüber hinaus werde für die Abgeordneten des Kreistages ab dem 01.01.2006 ein Ratsinformationssystem angeboten, was ebenfalls über das Internet zu erreichen sein werde. Die Stadt Lüneburg biete dieses System bereits seit längerem für ihre Ratsmitglieder an. Über das Ratsinformationssystem bestehe ein Zugang zu allen öffentlichen und auch nichtöffentlichen Sitzungsdaten. Interessierte Kreistagsabgeordnete erhalten persönliche Zugangsdaten sowie ein Handbuch über den Umgang mit dem System. Bei Bedarf bestehe die Möglichkeit einer Schulung. Die Abgeordneten werden in den nächsten Tagen ein Schreiben mit näheren Informationen erhalten.

Ziel des Ratsinformationssystems sei der papierlose Sitzungsdienst. Die Informationen können schneller eingesehen werden, da der Postweg entfalle. Außerdem werde der Sortieraufwand verringert. Lästiges Suchen nach Dokumenten entfalle, da hierfür eine elektronische Volltextrecherche zur Verfügung stehe. Diese greife auf ein Archiv zurück, das seit dem Jahr 2003 geführt werde.

 

Nachfolgend stellen Ang. Ruth und Ammoneit das Ratsinformationssystem an einer Leinwand anschaulich dar.

 

LR Fietz weist auf die Vorteile hin, die das Bürger- und auch das Ratsinformationssystem biete. Die Verwaltung öffne sich gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern und biete den Abgeordneten des Lüneburger Kreistages vielfältige Möglichkeiten, über das Internet mit der Verwaltung in Kommunikation zu treten. Dies sei ein wichtiger Schritt.

 

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Vors. Schulze eröffnet die Sitzung um 14.00 Uhr und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Dem Kreistag gehören 55 Mitglieder an. Nachfolgend die Teilnehmerzahlen zum Zeitpunkt der Eröffnung der Sitzung:

 

Landrat                       1  Mitglied

GRUPPE                  27  Mitglieder

SPD-Fraktion             20  Mitglieder

GRÜNE-Fraktion          3  Mitglieder

Fraktionslos                1  Mitglied      

insgesamt                 52  Mitglieder   

 

Damit ist die Beschlussfähigkeit des Kreistages gegeben.

 

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Vors. Schulze teilt mit, dass ein Dringlichkeitsantrag der SPD-Kreistagsfraktion vorliege.

 

KTA Nahrstedt erläutert, dass es bei dem Antrag um die Neuregelung der Einsammlung und Beförderung des Abfalls im Landkreis Lüneburg ab dem 01.01.2008 gehe. Der Kreisausschuss habe sich am 12.12.2005 dafür entschieden, eine europaweite Ausschreibung durchzuführen. Die SPD-Fraktion sei jedoch der Ansicht, dass diese Entscheidung falsch sei. Es sei Eile geboten und der Kreistag soll heute eine Entscheidung treffen.

 

Nach Auffassung von EKR Dr. Porwol sei hier keine Dringlichkeit gegeben. Die Neubeauftragung soll erst zum 01.01.2008 erfolgen und es reiche aus, wenn sich der Kreistag in seiner nächsten Sitzung damit befasse. Außerdem sei die Angelegenheit vom Kreisausschuss bereits abschließend entschieden worden. In der einschlägigen Bestimmung der Niedersächsischen Landkreisordnung heiße es: „Der Kreistag beschließt über Angelegenheiten, wenn er sich im Einzelfall die Beschlussfassung vorbehalten hat.“ Das bedeute, dass entweder der Kreisausschuss dem Kreistag Angelegenheiten zur Entscheidung vorlege oder dass der Kreistag vor der endgültigen Beschlussfassung des Kreisausschusses einen Vorbehaltsbeschluss fassen müsse. Die Kommentierung dazu sei eindeutig und besage, dass bei einer Entscheidung des zuständigen Organs für das nächst höhere Organ, also dem Kreistag, kein Raum sei, sich diese Entscheidung im Nachhinein noch vorzubehalten.

 

KTA Mundt ist der Ansicht, dass so nicht verfahren werden könne. Dies würde bedeuten, dass der Kreistag falsche Entscheidungen des Kreisausschusses nicht mehr revidieren könne. Es gebe Angelegenheiten, die aufgrund neuer Erkenntnisse noch einmal auf den Prüfstand gestellt werden müssen. Die Dringlichkeit beruhe bei dem vorliegenden Antrag darauf, dass der Vertrag mit dem bisherigen Entsorger rechtzeitig gekündigt werden müsse. Bis dahin müsse klar sein, wie weiter verfahren werden soll. Der Ausschuss für Umweltschutz und der Kreisausschuss haben sich nur mit knapper Mehrheit für eine europaweite Ausschreibung entschieden. Zwischenzeitlich haben sich jedoch andere Aspekte ergeben, die bei dieser Entscheidung vermutlich nicht im Vordergrund gestanden haben. Die SPD-Fraktion bitte deshalb darum, dieses Thema im Kreistag zu diskutieren. Sollte eine Behandlung während der heutigen Sitzung aus formalen Gründen nicht möglich sein, soll die Angelegenheit in der nächsten Sitzung behandelt werden.

 

KTA Kaidas verweist auf die Geschäftsordnung und macht deutlich, dass heute lediglich über die Dringlichkeit des Antrages beraten werden könne und nicht über den Inhalt. Die Gruppe sehe in dieser Sache keine Dringlichkeit gegeben werde sowohl die Dringlichkeit als auch den Antrag ablehnen.

 

Für KTA Nahrstedt zeige die eben geführte Diskussion, dass zu diesem Thema noch Beratungsbedarf bestehe. Die Dringlichkeit werde zurückgezogen, der Antrag selbst werde jedoch für den nächsten Kreistag aufrechterhalten.

 

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