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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 14.11.2005  

Kreistag
TOP: Ö 3
Gremium: Kreistag Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 19.12.2005    
Zeit: 14:00 - 17:10 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Ritterakademie, Am Graalwall, 21335 Lüneburg
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

KTA Meißner macht deutlich, dass er der Niederschrift nicht zustimmen werde

KTA Meißner macht deutlich, dass er der Niederschrift nicht zustimmen werde. Die Niederschrift sei ihm erst am vergangenen Samstag zugegangen, was zu kurzfristig sei. Es sei insbesondere für die Kreistagsabgeordneten schwierig, die selbst an der Sitzung nicht teilnehmen können und für die keine Zeit bleibe, um auf die Niederschrift einwirken zu können. Dies sei ihm, KTA Meißner, schon bei der letzten Kreistagssitzung so gegangen. Auch da sei die Niederschrift erst zwei Tage vor der Sitzung verschickt worden und er habe aufgrund eines Urlaubs weder die Niederschrift gesehen, noch habe er an der Sitzung teilnehmen können. Nach seinem Urlaub habe er bei Durchsicht der Niederschrift festgestellt, dass seine Aussagen nicht korrekt wiedergegeben worden seien. Er habe jedoch keine Möglichkeit gehabt, dies richtig zu stellen. Der Versand der Niederschrift müsse rechtzeitiger erfolgen, damit jeder Abgeordnete die Möglichkeit habe, die Niederschrift zu lesen. Sollte einem Abgeordneten die Teilnahme am Kreistag nicht möglich sein, könne dieser einen Fraktionskollegen bitten, mögliche Einwände vorzutragen und Korrekturen vornehmen zu lassen.

 

Hinsichtlich der Niederschrift über die Kreistagssitzung vom 12.09.2005 bittet KTA Meißner um die Tonbandaufnahme, um seine tatsächlichen Wortbeiträge mit der Niederschrift abzugleichen.

 

Ang. Ruth stimmt KTA Meißner dahingehend zu, dass die Niederschriften rechtzeitiger verschickt werden müssen. Die Niederschriften sollten spätestens mit der Einladung zur nächsten Sitzung vorliegen. In diesem Fall sei es aufgrund einer Erkrankung der Protokollführerin zu einer Verzögerung gekommen.

 

Die Tonbandaufzeichnung der Kreistagssitzung vom 12.09.2005 könne nicht mehr zur Verfügung gestellt werden, da die Aufzeichnungen nach Genehmigung der Niederschrift gelöscht werden. Dies sei in der Geschäftsordnung so festgelegt worden.

 

KTA Meißner weist darauf hin, dass nicht nur die aktuelle Niederschrift verspätet verschickt worden sei, sondern die vorhergehende Niederschrift ebenfalls. Dies dürfe nicht Praxis werden, es müsse generell ein rechtzeitiger Versand erfolgen.

 

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Beschluss:

Beschluss:

Die Niederschrift wird in Form und Inhalt genehmigt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung

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