Auszug - Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 14.11.2005
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
KTA Meißner macht
deutlich, dass er der Niederschrift nicht zustimmen werde. Die Niederschrift
sei ihm erst am vergangenen Samstag zugegangen, was zu kurzfristig sei. Es sei
insbesondere für die Kreistagsabgeordneten schwierig, die selbst an der Sitzung
nicht teilnehmen können und für die keine Zeit bleibe, um auf die Niederschrift
einwirken zu können. Dies sei ihm, KTA Meißner, schon bei der letzten
Kreistagssitzung so gegangen. Auch da sei die Niederschrift erst zwei Tage vor
der Sitzung verschickt worden und er habe aufgrund eines Urlaubs weder die
Niederschrift gesehen, noch habe er an der Sitzung teilnehmen können. Nach
seinem Urlaub habe er bei Durchsicht der Niederschrift festgestellt, dass seine
Aussagen nicht korrekt wiedergegeben worden seien. Er habe jedoch keine
Möglichkeit gehabt, dies richtig zu stellen. Der Versand der Niederschrift
müsse rechtzeitiger erfolgen, damit jeder Abgeordnete die Möglichkeit habe, die
Niederschrift zu lesen. Sollte einem Abgeordneten die Teilnahme am Kreistag
nicht möglich sein, könne dieser einen Fraktionskollegen bitten, mögliche
Einwände vorzutragen und Korrekturen vornehmen zu lassen.
Hinsichtlich der Niederschrift über die Kreistagssitzung vom
12.09.2005 bittet KTA Meißner um die Tonbandaufnahme, um seine tatsächlichen
Wortbeiträge mit der Niederschrift abzugleichen.
Ang. Ruth stimmt
KTA Meißner dahingehend zu, dass die Niederschriften rechtzeitiger verschickt
werden müssen. Die Niederschriften sollten spätestens mit der Einladung zur nächsten
Sitzung vorliegen. In diesem Fall sei es aufgrund einer Erkrankung der
Protokollführerin zu einer Verzögerung gekommen.
Die Tonbandaufzeichnung der Kreistagssitzung vom 12.09.2005
könne nicht mehr zur Verfügung gestellt werden, da die Aufzeichnungen nach
Genehmigung der Niederschrift gelöscht werden. Dies sei in der Geschäftsordnung
so festgelegt worden.
KTA Meißner weist
darauf hin, dass nicht nur die aktuelle Niederschrift verspätet verschickt
worden sei, sondern die vorhergehende Niederschrift ebenfalls. Dies dürfe nicht
Praxis werden, es müsse generell ein rechtzeitiger Versand erfolgen.
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Beschluss:
Die Niederschrift wird in Form und Inhalt genehmigt.
Abstimmungsergebnis: 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung