Auszug - Baumfällaktion K28 Barendorf - Vastorf
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
KTA Sprinz fragt, ob die Baumfällungen an der K28
(Barendorf – Vastorf) der Art und Menge nach tatsächlich notwendig
gewesen seien und ob der Fachdienst Umwelt sowie die Gemeinde Vastorf (wegen
der vorhandenen Baumschutzsatzung) beteiligt waren. Insbesondere interessiere
sie, warum neben den 17 Pappeln auch eine Eiche gefällt wurde.
BL Scholz erläutert die Rechtslage: die
Baumfällaktion der Pappeln sei bereits vor Jahren mit dem Fachdienst Umwelt
abgestimmt worden. Pappeln sollen grundsätzlich dort entfernt werden, wo sie
aufgrund eines hohen Totholzanteils mit zunehmenden Alter eine Gefahrenstelle
darstellen. Was die Baumschutzsatzung angeht, gelte hier das höherrangige Recht
des Niedersächsischen Straßengesetzes, das SBU das Recht einräumt, ohne
vorherige Beteiligung bei Wahrnehmung von hoheitlichen Aufgaben der
Unterhaltung sowie bei Gefährdung der Verkehrssicherheit entsprechende
Entscheidungen zu treffen.
BL Krug ergänzt, dass die Fällung der Eiche von
ihm aus Verkehrssicherheitsgründen angeordnet wurde. Die Eiche stand an einer
landwirtschaftlichen Auf- bzw. Ausfahrt und nahm die Sicht für den fließenden
Verkehr. Wegen der konkreten Verkehrsgefährdung musste die Anordnung so
getroffen werden.