Auszug - Umschilderung kombinierter Geh-/Radwege zu Gehwegen
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
KTA Fricke stellt noch Fragen im Zusammenhang mit
der Umschilderung der kombinierten Geh- und Radwege zu Gehwegen innerhalb der
Ortsdurchfahrten. Insbesondere interessiere ihn, zu welchem Zeitpunkt die
Straßenbaulast wechselt und wann die entsprechenden Vereinbarungen mit den
Gemeinden abgeschlossen werden.
WL Ruth legt dar, dass es eine klare gesetzliche
Regelung gäbe: danach wechselt definitiv die Straßenbaulast mit Zeitpunkt der
Umschilderung (§ 32 NStrG). Eine Widmung bzw. Abstufung in diesem Sinne sei
nicht notwendig und auch nicht vorgesehen. Die Vereinbarung solle im
wesentlichen lediglich Klarheit zwischen den Beteiligten darüber schaffen, wo
SBU noch Unterhaltungsmaßnahmen vornehmen soll. Allerdings seien alle Geh- und
Radwege in einem verkehrssicherem Zustand. Der Vereinbarungsentwurf, der mit
den Hauptverwaltungsbeamten der Gemeinden/Samtgemeinden abgestimmt sei, ziele
allerdings auf Umschilderungen, die in der Zukunft liegen. Da, wo bereits
umgeschildert sei, steht eindeutig fest, dass die Straßenbaulast bereits
gewechselt hat. In diesen Fällen obliegt es den Gemeinden, die Anlieger über
eventuelle Reinigungs- bzw. Streupflichten zu informieren, soweit diese auf die
Anlieger per Satzung übertragen wurden.
KTA Meyer fragt nochmals nach einer erforderlichen
Umwidmung.
WL Ruth verneint nochmals die Notwendigkeit.
KTA Stebani ergänzt, dass die Rechtslage an
Bundesstraßen anders aussähe.