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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Umschilderung kombinierter Geh-/Radwege zu Gehwegen  

Werks- und Straßenbauausschuss
TOP: Ö 7.3
Gremium: Betriebs- und Straßenbauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 29.11.2005    
Zeit: 15:00 - 16:50 Anlass: Sitzung
Raum: Betriebshof Straßenbau und -unterhaltung
Ort: Betriebshof Straßenbau und -unterhaltung, Heidbergstraße 2, 21409 Embsen
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

KTA Fricke stellt noch Fragen im Zusammenhang mit der Umschilderung der kombinierten Geh- und Rad-wege zu Gehwegen innerhalb d

KTA Fricke stellt noch Fragen im Zusammenhang mit der Umschilderung der kombinierten Geh- und Radwege zu Gehwegen innerhalb der Ortsdurchfahrten. Insbesondere interessiere ihn, zu welchem Zeitpunkt die Straßenbaulast wechselt und wann die entsprechenden Vereinbarungen mit den Gemeinden abgeschlossen werden.

WL Ruth legt dar, dass es eine klare gesetzliche Regelung gäbe: danach wechselt definitiv die Straßenbaulast mit Zeitpunkt der Umschilderung (§ 32 NStrG). Eine Widmung bzw. Abstufung in diesem Sinne sei nicht notwendig und auch nicht vorgesehen. Die Vereinbarung solle im wesentlichen lediglich Klarheit zwischen den Beteiligten darüber schaffen, wo SBU noch Unterhaltungsmaßnahmen vornehmen soll. Allerdings seien alle Geh- und Radwege in einem verkehrssicherem Zustand. Der Vereinbarungsentwurf, der mit den Hauptverwaltungsbeamten der Gemeinden/Samtgemeinden abgestimmt sei, ziele allerdings auf Umschilderungen, die in der Zukunft liegen. Da, wo bereits umgeschildert sei, steht eindeutig fest, dass die Straßenbaulast bereits gewechselt hat. In diesen Fällen obliegt es den Gemeinden, die Anlieger über eventuelle Reinigungs- bzw. Streupflichten zu informieren, soweit diese auf die Anlieger per Satzung übertragen wurden.

KTA Meyer fragt nochmals nach einer erforderlichen Umwidmung.

WL Ruth verneint nochmals die Notwendigkeit.

KTA Stebani ergänzt, dass die Rechtslage an Bundesstraßen anders aussähe.

 

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