Auszug - Neubau eines dreizügigen Gymnasiums in Bleckede - Prüfung eines alternativen Realisierungsmodells (Public Private Partnership - PPP)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Diskussionsverlauf:
Zunächst berichtet KAR Beyer zum aktuellen Sachstand.
Der Start des neuen Gymnasiums zum 01.08.2006 ist in den vorhandenen Räumlichkeiten
des Schulzentrums sichergestellt. Begonnen wird mit 3 allgemeinen
Unterrichtsräumen (AUR) und einem Gruppenraum im Obergeschoss des G2-Traktes.
Der neue Schulleiter und seine Sekretärin werden im Erdgeschoss des
Realschulneubaues untergebracht. Der G2-Trakt wird zum kommenden Schuljahr im
Zuge der beschlossenen Fassadensanierungen durchgehend modernisiert. Der
ebenfalls zur Sanierung vorgesehene G3-Trakt wird im gleichen Zuge umgebaut und
erweitert. Es entstehen größere Klassenräume, sowie ein zusätzlicher AUR und
ein Fachunterrichtsraum (FUR) Kunst im Erdgeschoss. Die Mitnutzung der
sonstigen FUR ist gewährleistet.
Die Architektenleistungen sind gemäß § 2 Abs. 2 der
Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) europaweit auszuschreiben.
Je nach Verfahrensart dauert dieses Vergabeverfahren zwischen 4 und 8 Monate.
Von daher ist der Schritt zur Ausschreibung einer PPP-Variante nicht mehr so
groß.
Anschließend stellt Dr. Uwe Schmidt von der VBD
Beratungsgesellschaft für Behörden mbH in einem Kurzvortrag die Inhalte und
Chancen einer Öffentlich-privaten Partnerschaft (ÖPP) dar. Auf die beigefügten
Auszüge seiner PowerPoint-Präsentation wird Bezug genommen.
In der anschließenden Diskussion, an der sich die KTA Hoppe,
Schumann-Schilling, Perschel, Meissner, Albers, Wegner und Sprinz
beteiligen, werden noch verschiedene Fragen geklärt:
Grundlage für die Ausschreibung eines ÖPP/PPP-Modells ist eine
umfassende funktionale Leistungsbeschreibung, in der die gewünschten
Funktionalitäten und Qualitäten vorgegeben werden. Die Inhalte der
Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsstudie sind unten auf Seite 2 der
Beschlussvorlage dargestellt. Die Studie wird mit einem Pauschalpreis von 7.500
€ zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer vergütet. Für die Gesamtbegleitung eines
ÖPP/PPP-Projektes fallen Beratungskosten in Höhe von ca. 45- 50.000 € an. In
dem favorisierten ÖPP/PPP-Modell „Planen, Bauen und Finanzieren“, wie es auch
in den Nachbarlandkreisen praktiziert wird, übernimmt der Landkreis das Gebäude
unmittelbar nach seiner Fertigstellung in sein Eigentum. Der Generalunternehmer
tritt seine Forderungen, die er an den Landkreis hat, an die finanzierende Bank
ab. Der Landkreis erkennt diese Forderungen gegenüber der Bank einredefrei an
und zahlt anschließend nur noch an die Bank über einen zu vereinbarenden
Zeitraum von 15 bis 20 Jahren seine Zins- und Tilgungsraten. Eine Begleitung
durch eine Beratungsfirma, die sich mit der komplexen ÖPP/PPP-Materie auskennt,
ist nach den Erfahrungen der Nachbarkommunen unbedingt zu empfehlen.
Öffentlich-private Partnerschaften bieten durchaus auch Chancen für das
örtliche Handwerk. In Harburg und Stade kamen die Generalunternehmer
verschiedener ÖPP/PPP-Projekte aus dem eigenen Landkreis. Auch der
Generalunternehmer sucht sich seine Subunternehmer für die einzelnen Gewerke
regelmäßig aus den örtlichen Betrieben. So lag der Anteil der beauftragten
heimischen Firmen beim letzten Schulneubau in Stade bei 60 %. Im Vergleich dazu
blieben im letzten Jahr bei uns nur ca. 20 % der ausgeschriebenen Bauaufträge im Landkreis.
Nimmt man die Nachbarkreise dazu, blieben ca. 40 % der Aufträge in der Region.
Allerdings, das muss man so offen ansprechen, wird vom privaten Partner ein
harter Preiswettbewerb geführt. Gleiches gilt für die Planungsleistungen des
Architekten und der Fachingenieure. Der private Anbieter ist hier, anders als
die öffentliche Hand, nicht an die HOAI gebunden. In einem öffentlichen
Verfahren ausgeschrieben wird nur das ÖPP/PPP-Gesamtpaket. Das allerdings
europaweit. Ein enormer Vorteil wird bei der ÖPP/PPP-Variante darin gesehen,
dass man nicht von vornherein an einen Architekten gebunden ist, sondern für
das umzusetzende Raumprogramm mit den beschriebenen Ausführungsqualitäten
mehrere Entwürfe erhält, die man nebeneinander legen und vergleichen kann. Es
findet also ein echter Ideen- und Preiswettbewerb statt.
Im Hinblick auf einen schnellstmöglichen Fertigstellungstermin
für das neue Gymnasium wirbt KAR Beyer dafür, auf die Beauftragung einer
Studie zur Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit einer alternativen
Projektrealisierung als ÖPP/PPP-Modell zu verzichten, wenn ein solches Modell
bereits aus grundsätzlichen Erwägungen heraus nicht gewollt ist. Hierauf
entgegnet KTA Wegner, dass man sich hier nicht unter Zeitdruck setzen
lassen sollte und er unbedingt dafür sei, eine solche Studie erstellen zu
lassen. Ob dann die ÖPP/PPP-Variante tatsächlich zum Zuge kommt, ist derzeit
noch entscheidungsoffen.
Den Zeitaufwand für die Machbarkeits- und
Wirtschaftlichkeitsstudie gibt Dr. Schmidt mit ca. 6 Wochen an.
Nach der einstimmigen Beschlussfassung für die Erstellung der
Studie besteht Einvernehmen im Ausschuss, diese unverzüglich in Auftrag zu
geben.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, für den Neubau des Gymnasiums
in Bleckede eine Studie zur Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit einer
alternativen Projektrealisierung als ÖPP/PPP-Modell erstellen zu lassen.
Abstimmungsergebnis:
- einstimmig -