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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Kommunalisierung von Straßenmeistereien des Landes  

Werks- und Straßenbauausschuss
TOP: Ö 6.3
Gremium: Betriebs- und Straßenbauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 24.01.2006    
Zeit: 15:00 - 15:55 Anlass: Sitzung
Raum: Betriebshof Straßenbau und -unterhaltung
Ort: Betriebshof Straßenbau und -unterhaltung, Heidbergstraße 2, 21409 Embsen
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

WL Ruth berichtet über den Stand der Dinge zum Vorhaben „Kommunalisierung von Straßenmeistereien des Landes“

WL Ruth berichtet über den Stand der Dinge zum Vorhaben „Kommunalisierung von Straßenmeistereien des Landes“. Der Werksausschuss ist über die Projektarbeit informiert worden, siehe auch Zwischenbericht 2005, Vorlage 168/2005.

Zur Durchführung dieses Projektes ist eine Projektgruppe auf Landesebene eingerichtet worden, in der auch Landkreise vertreten waren.

Anlässlich einer Tagung des NLT zu diesem Thema am 23.06.2005, an der auch der Unterzeichner teilgenommen hat, wurde eine mögliche Kommunalisierung größtenteils positiv gesehen, wenn

  1. die Rahmenbedingungen für alle Beteiligten stimmen und
  2. sowohl für das Land Niedersachsen als auch für die Landkreise eine so genannte win-win-Situation entsteht.

Die Projektgruppe hat im zweiten Halbjahr `05 sechzehn Sitzungen durchgeführt und mit Zwischenberichten vom 27.06 und 05.09.05 jeweils über den Stand der Dinge informiert.

 

Mittlerweile liegt auch der Abschlussbericht (NLT-Rundschreiben 996/2005 vom 19.12.2005) vor. Grundaussage dieses Berichts ist, dass eine freiwillige Kommunalisierung grundsätzlich sinnvoll sein kann. Allerdings ist eine weitere (einschränkende) Grundaussage, dass jeder Landkreis für sich prüfen muss, ob sich eine Kommunalisierung in wirtschaftlicher Hinsicht für ihn tatsächlich rechnet.

 

Jetzt gilt es, den äußerst umfangreichen (ca. 115 Seiten) und komplexen Bericht genau auszuwerten.

In einem zweiten Schritt müssen dann alle noch verbleibenden offenen Fragen mit dem NLStBV –LG- diskutiert und geklärt werden.

Erst dann kann von SBU eine fundierte Grundlage für eine Entscheidungsfindung vorgelegt werden. SBU ist bemüht, diese Grundlage im Sommer dem Werksausschuss zu unterbreiten.

 

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