Auszug - Wirtschafts- und Finanzplan für den Betrieb Straßenbau und -unterhaltung 2004
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Diskussionsverlauf:
WL Ruth erläutert den Wirtschaftsplan. Im Bereich der Personalaufwendungen wird es auf jeden Fall zu einer Kostensteigerung kommen. Die Kostensteigerung begründet sich durch zweimalige Tarifsteigerungen im kommenden Jahr. Trotz Aufgabenzuwachs bei der Straßenunterhaltung (ab 01.01.2004 Abstufung der B4 von Lüneburg bis zur Kreisgrenze Landkreis Harburg zur K46 und seit Übernahme der L232, jetzt K61, insgesamt ca. 14,4 Km) ist keine weitere Personalaufstockung im Unterhaltungsdienst vorgesehen. WL verweist in diesem Zusammenhang auf den Zwischenbericht zum 30.06.2003 (Ziffer 7 Personalentwicklung): danach betreut jeder Straßenwärter ca. 12,9 Km Kreisstraße. Bei den sechs Nachbarkreisen liegt der Betreuungsschlüssel bei durchschnittlich 11,41 Km Kreisstraße je Straßenwärter. Das bedeutet, dass jeder Straßenwärter im Durchschnitt ca. 11,5% mehr Kreisstraßen betreut als in den umliegenden Landkreisen. Damit ist aus Sicht der Werksleitung zur Zeit die Belastungsgrenze erreicht.
Der Stellenplan 2004 entspricht im wesentlichen dem Stellenplan 2003.
Bei den Sachkosten wird es aufgrund der kommenden allgemeinen Preissteigerungsrate auf jeden Fall bei einzelnen Positionen (z. B. KFZ Unterhaltung) zu Kostensteigerungen kommen. Trotzdem ist das Ziel erreicht worden, die Zuweisung des Landkreises gegenüber dem Vorjahr 2003 nicht zu erhöhen.
Im Vermögensplan ist wie in den Vorjahren die Bildung einer Rücklage für langfristige Anlagegüter vorgesehen (aus verdienten Abschreibungen).
KTA Schumann-Schilling fragt nach den Telefonkosten und besonders nach der dort ausgewiesenen Position „GPS/GSM“. Außerdem möchte sie die Position „Beratungs- und Prüfungskosten“ erläutert haben.
WL Ruth erklärt, dass vor dem Hintergrund der knappen Personalressourcen im Unterhaltungsdienst die Kommunikation einen hohen Stellenwert hat und deshalb der Unterhaltungsdienst weitestgehend mit Handys ausgestattet wurden.
Die Telefonanlage in Embsen ist gemietet worden; der Vertrag läuft noch bis 2010.
Die ausgewiesenen GPS/GSM Kosten hängen mit der Beschaffung eines Satellitenortungssystem und Notrufsystems (ORTAS) für mehrere Fahrzeuge (10) zusammen. Ab der Winterdienstsaison 2003/2004 wird im Winterdienst nur noch mit Einmannbesetzung gefahren; hier war die Investition für die Notfallvorsorge und Dokumentation notwendig. Die Kommunikation und Dokumentation erfolgt über eine SIM-Karte (wie ein Handy), über die SMS aus den Fahrzeugen an eine Zentrale geschickt werden. Die SMS werden weg- oder zeitabhängig bzw. aus einer Kombination hieraus regelmäßig erzeugt. Zusätzlich sind die Fahrzeuge mit einem Video-Rückfahrsystem (Rückfahrkameras) ausgerüstet worden.
In den Beratungs- und Prüfungskosten sind die Steuerberater- und Wirtschaftsprüferaufwendungen enthalten (wie jedes Jahr). Neu ausgewiesen sind Aufwendungen für EDV- Beratung (Jahresabschlussarbeiten, neue Module der Finanzbuchhaltung) der Fa. INFOMA, die bisher auch regelmäßig in Anspruch genommen wurden, aber bisher von der Steuerung im Rahmen der Verwaltungsreform bezahlt wurden.
KTA Stebani ergänzt, dass nur durch Einsatz neuer Techniken die (neuen) Aufgaben bewältigt werden können, ohne dass es zusätzlichen Personals bedarf. Hinsichtlich des neuen Satellitensystems „ORTAS“ bittet er im nächsten Jahr um einen Erfahrungsbericht.
KTA Pfeiffer fragt nach den geplanten Neuinvestitionen im kommenden Jahr und fragt, warum in 2004 keine Kostenerstattung Abfallwirtschaft mehr eingeplant ist.
WL Ruth erklärt, dass die Investitionsplanung frühestens im Februar/März 2004 erfolgt. Zunächst geht es weiterhin primär um Erneuerung des zum Teil völlig überalterten Fuhr- und Gerätepark (siehe auch Restbuchwerteliste 1,-€ im Jahresabschluss 2002).
Die Kostenerstattung Abfallwirtschaft erfolgte bisher durch den Fachdienst Umwelt und umfasste im wesentlichen die Personalaufwendungen für die Betreuung des Recyclinghofes in Zeetze. Seit Mitte 2003 bewirtschaftet die GfA selbst den Recyclinghof, deshalb fallen keine Personalaufwendungen mehr für SBU an.
KTA Sprinz weist darauf hin, dass bei der Beschlussempfehlung für den Kreistag ein Vorbehalt bezüglich der Aufwandsentschädigung für die Werksleitung ausgesprochen werden muss.
Beschluss:
Dem Wirtschafts- und Finanzplan 2004 wird zugestimmt. Hinsichtlich der Aufwandsentschädigung für den Leiter des Eigenbetriebes Straßenbau und –unterhaltung (Vorlage Nr. 199/2003) erfolgte die Beschlussfassung vorbehaltlich der Zustimmung des Werks- und Straßenbauausschusses.
Werks- und Straßenbauausschuss vom 04.11.2003
Abstimmungsergebnis: einstimmig