Auszug - Verordnung des Landkreises Lüneburg zur Ergänzung der Schutzbestimmungen für den im Kreisgebiet liegenden Teilraum B-01, "Marschhufenlandschaft"
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschlüsse:
a)
Der Ausschuss empfiehlt, in § 2 Abs. 1 Nr.
5 der Verordnung das Wort „erheblich“ zu streichen.
b)
Im Übrigen wird die Verordnung zur
Kenntnis genommen.
NABU und Grüne weisen ausdrücklich darauf hin, dass sie die
Regelungen zum Grünlandumbruch nicht mittragen können. Die Verwaltung wird
beauftragt, Gespräche mit der Biosphären-reservatsverwaltung über Wege zur
Grünlanderhaltung im Rahmen der Aufstellung des Biosphärenreservatsplanes zu
führen und Kontakt mit der Landwirtschaftskammer Hannover wegen der aktuellen
Regelungen zum Grünlanderhaltung aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
a)
6 Ja Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
b)
einstimmig