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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Antrag der Kreistagsfraktion Die Linke vom 27.11.2006 (Eingang 27.11.2006); "Einführung eines Jedermannkonto"  

Kreistag
TOP: Ö 11
Gremium: Kreistag Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 11.12.2006    
Zeit: 14:00 - 16:30 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Ritterakademie, Am Graalwall, 21335 Lüneburg
2006/197 Antrag der Kreistagsfraktion Die Linke vom 27.11.2006 (Eingang 27.11.2006);
"Einführung eines Jedermannkonto"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:Papenberg, NicoleAktenzeichen:32
Federführend:Interne Dienste Beteiligt:Sozialhilfe und Wohngeld
Bearbeiter/-in: Alkushovski, Anna   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Diskussionsverlauf:

Diskussionsverlauf:

Zur Begründung des Antrages führt KTA Stoll aus, dass das Jedermannkonto bereits 1996 in Deutschland vom Zentralen Kreditausschuss der Banken als freiwillige Selbstverpflichtung der Banken definiert worden sei. Es handele sich hierbei um ein Girokonto auf Guthabenbasis, das keine Überziehung zulasse. Zweck der Selbstverpflichtung sei gewesen ein vom Gesetzgeber geplantes allgemeines Recht für Jedermann auf ein Girokonto dadurch zu verhindern, dass die Banken dafür eine Regelung in Selbstverwaltung einrichten. Das Kreditinstitut sei nicht verpflichtet ein Girokonto für Antragsteller zu führen, wenn dieses nachweislich unzumutbar sei. Durch das Jedermannkonto solle auch denen ein Girokonto garantiert werden, denen durch Kontopfändung oder Schufa-Eintragung die Einrichtung eines neuen Girokonto verwehrt worden oder das bisherige gekündigt worden sei. Auch die Bundesregierung habe sich mit der Angelegenheit befasst und festgestellt, dass sich die Empfehlung in der Praxis nicht in dem gewünschten Umfang bewährt habe. Der Vorschlag würde nicht angemessen zur Problemlösung beitragen. Der Finanzausschuss des Bundestages habe im November eine öffentliche Anhörung zum Thema durchgeführt, bei der es auch um die Frage einer gesetzlich verbindlichen Regelung zum Jedermannkonto ging. Untersuchungen hätten gezeigt, dass alleine in Hamburg innerhalb von einigen Monaten 400 unbegründete Fälle einer Verweigerung eingegangen seien. Derartige Fälle seien auch in Lüneburg bekannt. Auf Nachfrage habe die Sparkasse Lüneburg erklärt, dass sie ein Jedermannkonto allgemein bereithalte und gegen eine Gebühr von 48 EUR pro Jahr anbiete. Es werde jedoch nicht beworben und sei auch nicht auf der Internetpräsenz zu finden. KTA Stoll sagt, der Kreistag könne als höchstes Organ der kommunalen Selbstverwaltung durch den Einfluss im Sparkassenzweckverband und im Verwaltungsrat der Sparkasse auf deren Geschäftspolitik einwirken. Darüber hinaus seien Sparkassen wirtschaftlich selbstständige Unternehmen in kommunaler Trägerschaft mit der Aufgabe die angemessene und ausreichende Versorgung aller Bevölkerungskreise und insbesondere des Mittelstandes mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen in der Fläche sicherzustellen. So sehe es das Niedersächsische Sparkassengesetz vor. Ein Girokonto sei heute für die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr unabdingbar. Gerade für Geringverdiener und Bezieher von sozialen Leistungen würden Kontoführungsgebühren eine nicht unerhebliche finanzielle Belastung darstellen. Sie weist darauf hin, dass bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II eine Pauschale in Höhe von 0,36 EUR monatlich für Kontoführungsgebühren zugrunde gelegt werde. Das preisgünstigste Girokonto bei der Sparkasse Lüneburg kostet jedoch monatlich 4 EUR. Ein fehlendes Girokonto stelle zudem ein absolutes Vermittlungshemmnis für Arbeitslosengeld II – Empfänger dar. Sowohl die Bilanzsumme als auch das Geschäftsvolumen und der Bilanzgewinn der Sparkasse sei 2005 laut Geschäftsbericht um fast 6 % gestiegen. Mit einem Jahresüberschuss nach Steuern von 3,3 Milliarden EUR solle ihrer Ansicht nach eine Subventionierung der Kontoführungskosten für Geringverdiener mit einem Netto-Einkommen unter 1.000 EUR eigentlich problemlos möglich sein.

 

LR Nahrstedt sagt, die Sparkasse habe mitgeteilt, dass jeder ohne Ansehen der Person bzw. der Einkünfte ein Girokonto bei der Sparkasse einrichten könne. Gleiches gelte nach seinem Kenntnisstand auch für die Volksbank. Ein Konto sei bei der Sparkasse bis zum 21. Lebensjahr grundsätzlich gebührenfrei. Voraussetzung für die Kontoführung sei zumindest bei der Sparkasse Lüneburg die Bereitschaft eine Kontoführungsgebühr in Höhe von 4 EUR monatlich zu zahlen. Aus seiner Sicht sei dieses zumutbar.

Er weist weiter darauf hin, dass die Führung der Konten auf Guthabenbasis erfolge. Erst wenn die Einrichtung eines Dispos verlangt werde, erfolge eine Überprüfung. Der Vorschlag der Linken-Kreistagsfraktion bis zu einem Einkommen von 1.000 EUR ein gebührenfreies Konto einzurichten, führe für ihn zu einem zu großen Verwaltungsaufwand. Er schlägt daher vor, keine Änderungen vorzunehmen und den Antrag zunächst zur weiteren Beratung an den Sozialausschuss zu verweisen.

 

KTA Kaidas teilt mit, die Gruppe spreche sich für eine Beratung des Antrages im Sozialausschuss aus. Er weist darauf hin, dass einzelne Kreistagsmitglieder im Verwaltungsrat der Sparkasse tätig seien und sehr verantwortlich mit ihren Entscheidungen dazu beitragen, dass die Kosten für Sozialhilfeempfänger und Einkommensschwache Berücksichtigung finden würden. Hinsichtlich des vorgetragenen Geschäftsergebnisses ergänzt KTA Kaidas, dass die Sparkasse die Führung der Girokonten mit 2 Millionen EUR subventioniere.

 

KTA Röckseisen führt aus, es werde eine Wettbewerbsverzerrung für die Sparkasse bedeuten, wenn der Landkreis Lüneburg sie nur aufgrund seiner Einflussmöglichkeiten dazu nötigen würde. Sie weist darauf hin, dass es andere Geldinstitute gebe, die kostenlose Konten anbieten würden.

 

KTA Venderbosch sagt, ihm sei bekannt, dass Banken kostenlose Girokonten anbieten, allerdings nur für Personen mit einem monatlichen Verdienst von über 1.250 EUR. Er vertritt die Auffassung, die Sparkasse habe als öffentlich-rechtliche Anstalt eine besondere soziale Verantwortung.

 

KTA Staudte verweist auf den Änderungsantrag der Grünen – Kreistagsfraktion. Dieser schließe sich bei Punkt 1, 2 und 5 dem Beschlussvorschlag der Linken – Kreistagsfraktion an. Punkt 3 solle wie folgt lauten:

„3. Das Jedermannkonto ist ein Girkokonto für das lediglich eine reduzierte Kontoführungsgebühr von 0,50 EUR erhoben wird. Jede volljährige Person, die im Landkreis Lüneburg ihren Erstwohnsitz hat und zur Gruppe der Hartz IV- oder Sozialhilfeempfänger zählt bzw. private Insolvenz angemeldet hat, erhält ein solches Konto, wobei nur ein Konto pro Bedarfsgemeinschaft nach SGB II eingerichtet wird.“

Punkt 4 des Beschlussvorschlages der Linken-Kreistagsfraktion entfällt.

KTA Staudte sagt, der Änderungsantrag ihrer Fraktion sei ein guter Kompromiss, sie begrüße eine Verweisung an den Sozialausschuss.

 

KTA Stange ergänzt, es sei wichtig, dass heutzutage jeder über ein Girokonto verfüge, da es zum Großteil nur noch bargeldlosen Zahlungsverkehr gebe. Sie spreche sich für eine Beratung im Sozialausschuss aus, da sie einen Zusammenhang zur Schuldnerberatung sehe. Dieses Themenfeld werde ebenfalls im Sozialausschuss behandelt.

 

Vors. Fricke lässt über die Verweisung an den Ausschuss für Soziales und Gesundheit einschließlich des Änderungsantrages der Grünen-Kreistagsfraktion abstimmen.

 

Anschließend unterbricht Vors. Fricke die Sitzung für eine Kreisausschusssitzung.

 

-50-

Beschluss:

Beschluss:

Die Anträge werden an den Ausschuss für Soziales und Gesundheit überwiesen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: einstimmig

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