Auszug - Sanierung des Zinskorngebäudes der Kreisverwaltung
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Diskussionsverlauf:
KOAR Beyer und BA Illas erläutern die
untersuchten Sanierungsvarianten mit den dazu aufgestellten Kostenschätzungen. Selbst
bei der vorgeschlagenen Sanierungsvariante 1 schlagen die Zuschläge für den
Denkmalschutz noch ganz erheblich zu Buche. Bei einem konventionellen Rückbau
und anschließendem Neubau in gleichem Umfang würden sich die Gesamtkosten auf
rund 1,5 Mio. € reduzieren lassen.
Wichtig ist der Verwaltung jetzt von der Politik das Votum zu
bekommen, mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde in Verhandlungen
einzutreten. Der durch die Sperrung des Zinskorngebäudes entfallene Büroraum
wird dringend benötigt.
KTA Hoppe errechnet für die Sanierungsvariante 1
einen Preis von rund 3.000 € je m² BGF. Im Vergleich dazu werde Wohnraum
bereits für ca. 1.100 € je m² BGF realisiert. Das ließe sich dem
Steuerzahler gegenüber nur schwer vermitteln. Die absolute
„Schmerzgrenze“ sieht er bei 1,5 Mio. € erreicht. Dazu müsse
beachtet werden, dass man sich hier im Senkungsgebiet befindet. Anders als bei
der reinen Sanierung des vorhandenen Gebäudes ließe sich ein Neubau vernünftig und
damit dauerhaft gründen.
Nach Überzeugung von Landrat Nahrstedt muss hier die für
den Landkreis günstigste Lösung gefunden werden, die gleichzeitig für die
Verwaltung eine optimale Raumausnutzung zulässt. Der Ensembleschutz muss
selbstverständlich beachtet werden, das bedeutet aber nicht zwingend den Erhalt
einzelner Gebäude. So sei z.B. der Zwischenbau (Toreinfahrt) erst später
dazugekommen. Dieser müsse bereits aus statischen Gründen wieder entfernt
werden. Wünschenswert sei ein neuer Anbau nach historischem Vorbild, der sich
in das Gesamtensemble einfügt.
KTA Dörbaum denkt über alternative
Finanzierungsformen nach. Denkbar sei z.B. eine Partnerschaft mit privaten
Investoren.
Landrat Nahrstedt stellt klar, dass dies für ihn erst der
nächste Schritt sei. Zunächst müsse geklärt werden, wie das Gebäude neu
errichtet werden kann – und das so preisgünstig und nutzbar wie möglich.
Im Ausschuss besteht schließlich Einigkeit, der Verwaltung für
die Verhandlungen mit der Denkmalschutzbehörde den Auftrag mitzugeben, die
unter Berücksichtigung des Ensembleschutzes wirtschaftlichste Lösung
anzustreben.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, mit der
Baugenehmigungs-/Denkmalschutzbehörde dahingehend zu verhandeln, dass die
wirtschaftlichste Lösung, die dem Ensembleschutz Rechnung trägt, realisiert
werden kann.
Abstimmungsergebnis: -
einstimmig -