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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Sanierung des Zinskorngebäudes der Kreisverwaltung  

Ausschuss für Hochbau und Energiesparmaßnahmen
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Hochbau und Energiesparmaßnahmen Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Fr, 15.06.2007    
Zeit: 13:00 - 15:00 Anlass: Sitzung
Raum: BBS I
Ort: BBS I, Spillbrunnenweg 1, 21337 Lüneburg
2007/095 Sanierung des Zinskorngebäudes der Kreisverwaltung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Illas, GerdAktenzeichen:35121.2 - 000 / 35.13
Federführend:Gebäudewirtschaft Bearbeiter/-in: Riegel, Andrea
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Diskussionsverlauf:

Diskussionsverlauf:

 

KOAR Beyer und BA Illas erläutern die untersuchten Sanierungsvarianten mit den dazu aufgestellten Kostenschätzungen. Selbst bei der vorgeschlagenen Sanierungsvariante 1 schlagen die Zuschläge für den Denkmalschutz noch ganz erheblich zu Buche. Bei einem konventionellen Rückbau und anschließendem Neubau in gleichem Umfang würden sich die Gesamtkosten auf rund 1,5 Mio. € reduzieren lassen.

Wichtig ist der Verwaltung jetzt von der Politik das Votum zu bekommen, mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde in Verhandlungen einzutreten. Der durch die Sperrung des Zinskorngebäudes entfallene Büroraum wird dringend benötigt.

 

KTA Hoppe errechnet für die Sanierungsvariante 1 einen Preis von rund 3.000 € je m² BGF. Im Vergleich dazu werde Wohnraum bereits für ca. 1.100 € je m² BGF realisiert. Das ließe sich dem Steuerzahler gegenüber nur schwer vermitteln. Die absolute „Schmerzgrenze“ sieht er bei 1,5 Mio. € erreicht. Dazu müsse beachtet werden, dass man sich hier im Senkungsgebiet befindet. Anders als bei der reinen Sanierung des vorhandenen Gebäudes ließe sich ein Neubau vernünftig und damit dauerhaft gründen.

 

Nach Überzeugung von Landrat Nahrstedt muss hier die für den Landkreis günstigste Lösung gefunden werden, die gleichzeitig für die Verwaltung eine optimale Raumausnutzung zulässt. Der Ensembleschutz muss selbstverständlich beachtet werden, das bedeutet aber nicht zwingend den Erhalt einzelner Gebäude. So sei z.B. der Zwischenbau (Toreinfahrt) erst später dazugekommen. Dieser müsse bereits aus statischen Gründen wieder entfernt werden. Wünschenswert sei ein neuer Anbau nach historischem Vorbild, der sich in das Gesamtensemble einfügt.

 

KTA Dörbaum denkt über alternative Finanzierungsformen nach. Denkbar sei z.B. eine Partnerschaft mit privaten Investoren.

 

Landrat Nahrstedt stellt klar, dass dies für ihn erst der nächste Schritt sei. Zunächst müsse geklärt werden, wie das Gebäude neu errichtet werden kann – und das so preisgünstig und nutzbar wie möglich.

 

Im Ausschuss besteht schließlich Einigkeit, der Verwaltung für die Verhandlungen mit der Denkmalschutzbehörde den Auftrag mitzugeben, die unter Berücksichtigung des Ensembleschutzes wirtschaftlichste Lösung anzustreben.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Baugenehmigungs-/Denkmalschutzbehörde dahingehend zu verhandeln, dass die wirtschaftlichste Lösung, die dem Ensembleschutz Rechnung trägt, realisiert werden kann.

 

Abstimmungsergebnis: - einstimmig -

Abstimmungsergebnis:    - einstimmig -

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