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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - EU-Ziel-1-Programm; Umgestaltung des Michaelisgeländes  

Ausschuss für Hochbau und Energiesparmaßnahmen
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Hochbau und Energiesparmaßnahmen Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Fr, 15.06.2007    
Zeit: 13:00 - 15:00 Anlass: Sitzung
Raum: BBS I
Ort: BBS I, Spillbrunnenweg 1, 21337 Lüneburg
2007/135 EU-Ziel-1-Programm; Umgestaltung des Michaelisgeländes
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Beyer, DetlefAktenzeichen:35 - 35 10 05
Federführend:Gebäudewirtschaft Bearbeiter/-in: Beyer, Detlef
 
Wortprotokoll
Beschluss

Diskussionsverlauf:

Diskussionsverlauf:

 

Landrat Nahrstedt führt in die Thematik ein. Die Stadt Lüneburg hat die Erarbeitung eines integrierten Handlungskonzeptes in Auftrag gegeben, welches unter dem Arbeitstitel „Bürgergärten“ die Umgestaltung bestimmter öffentlicher Plätze im Stadtgebiet, so auch des „Johann-Sebastian-Bach-Platzes“ vor der Michaeliskirche, beinhaltet. Hierzu sollen Ziel-1-Mittel akquiriert werden. In dieses Projekt der Stadt Lüneburg soll jetzt auch die Umgestaltung des Michaelisgeländes einbezogen werden mit dem Ziel, auch seitens des Landkreises entsprechende Fördergelder zu erhalten.

 

Anschließend stellt KOAR Beyer das gemeinsam mit Vertretern der Stadt Lüneburg entwickelte Anforderungsprofil für eine Umgestaltung des Michaelisgeländes vor. Das Gesamtareal soll offener gestaltet werden und die Bürgerinnen und Bürger zum Verweilen einladen. Geplant ist, dafür Parkplatz- und Asphaltflächen zurückzubauen, Grünflächen anzulegen und wuchernde Büsche, die derzeit den Blick auf historische Gebäudefassaden einschränken, zurück zu schneiden. Im gleichen Zuge sollen Freiflächen für Empfänge und Veranstaltungen entstehen.

 

KTA Perschel, KTA Hein und KTA Brüel-Sasse begrüßen die gemeinsame Initiative von Stadt und Landkreis Lüneburg. Dem schließen sich die übrigen Ausschussmitglieder ausdrücklich an.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Hochbau und Energiesparmaßnahmen nimmt zustimmend Kenntnis.

 

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