Auszug - Dringlichkeitsantrag der FDP-Kreistagsfraktion vom 07.06.2007 (Eingang 07.06.2007); Elbbrücke Amt Neuhaus / Landkreis Lüneburg
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Wortprotokoll Beschluss |
Diskussionsverlauf:
LR Nahrstedt stellt fest, dass Herr Dr. Stüer
empfohlen habe, ein Revisionszulassungsverfahren zu beantragen. Die Dauer des
Verfahrens wird auf fünf Monate geschätzt, sollte der Landkreis dann Recht
bekommen, könne der Bau der Brücke in ca. einem Jahr begonnen werden,
andernfalls wäre der jetzige Standort endgültig erledigt. Er schlägt vor, die
schriftliche Begründung des OVG-Urteils abzuwarten und dann die weiteren
Schritte abzustimmen.
KTA Heinrichs betont, dass die Gruppe den vorliegenden
Antrag der FDP-Kreistagsfraktion unterstützt. Er erklärt, dass die Gruppe eine
Ergänzung hierzu vorlege und begründet seinen Antrag.
Auf Antrag von KTA Barufe wird vereinbart, über die beiden
vorliegenden Anträge getrennt abzustimmen.
Beschluss:
Es wird unverzüglich geprüft, in welcher Form, an welchem Ort
und durch welches Gremium für den Bau einer Elbbrücke gesorgt werden kann.
Abstimmungsergebnis: 2 Nein
Die Verwaltung möge Maßnahmen prüfen, die geeignet sind
Verbesserungen im Fährverkehr zu erreichen. In die Prüfung sind einzubeziehen:
1. Die Ertüchtigung der kreiseigenen Fähre
„Amt Neuhaus“
2. Verlängerung der Fährbetriebszeiten
3. Verbesserung der Fährtarife
Über die Ergebnisse ist der Wirtschaftsausschuss laufend zu
unterrichten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig