Auszug - Einrichtung von Ausbildungsplätzen zum 01.08.2008
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Diskussionsverlauf:
Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt der folgende Änderungsantrag
der FDP-Kreistagsfraktion vom 24.09.2007 vor:
„Es werden mehr Ausbildungsplätze eingerichtet als nach
aktuellem Stand für den eigenen Bedarf des Landkreises Lüneburg nötig ist.
Die Verwaltung wird beauftragt, den zukünftigen Bedarf zu
ermitteln.“
LR Nahrstedt verdeutlicht, dass bereits die Anzahl der
Ausbildungsplätze für Verwaltungsfachangestellte von zwei auf drei erhöht
worden sei. Hinsichtlich der Stellen für Anwärter/innen weist er darauf hin,
dass keine Kapazitäten vorhanden seien, um eine/n dritten Auszubildende/n
adäquat ausbilden zu können. Ziel der Kreisverwaltung sollte es im Übrigen
sein, nach Möglichkeit alle Auszubildenden später auch übernehmen zu können.
KTA Zimmermann begründet den Änderungsantrag der
FDP-Kreistagsfraktion. Dieser sei bereits mündlich in der Sitzung des
Ausschusses für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten
gestellt worden. Sie bittet den Demographischen Wandel und den Fachkräftemangel
in der Verwaltungsebene bei der zukünftigen Personalplanung zu berücksichtigen.
KTA Dammann weist darauf hin, dass in den letzten
Jahren alle Auszubildenden übernommen worden seien. Er macht darauf aufmerksam,
dass es in den vergangenen Jahren immer schwieriger geworden sei, geeignete
Bewerber/innen zu finden.
KTA Hoffmann begrüßt, dass sich der Landkreis Lüneburg
weiterhin der Verantwortung stelle, auszubilden. Die Zahl der Ausbildungsplätze
sei zwar im Verhältnis zu der Zahl der Beschäftigten ausbaufähig, jedoch sollte
jede/r Auszubildende die Möglichkeit der Übernahme erhalten. Verwaltungsfachangestellte
und Beamtenanwärter/innen würden auf dem freien Arbeitsmarkt keinerlei
Zukunftschancen haben. Zum jetzigen Zeitpunkt sei es realistisch, die Anzahl
der Ausbildungsplätze nicht zu erhöhen.
KTA Barufe sieht es als falsch an, nur für den
eigenen Bedarf auszubilden. Nicht jede Verwaltung habe eine solche Struktur wie
die Lüneburger Kreisverwaltung. So komme aus der Wirtschaft vermehrt der
Hinweis, dass ein Betrieb, der selbst über genügend qualifiziertes Personal
verfüge, sich nicht aus der Verantwortung stehlen dürfe, für die übrigen
Betriebe qualifiziertes Personal auszubilden.
LR Nahrstedt betont, dass bereits im Fachausschuss
deutlich gemacht worden sei, dass die Kapazitäten der Kreisverwaltung für eine
hochwertige Ausbildung nur bei der jetzt vorgeschlagenen Anzahl der
Ausbildungsplätze ausreichend seien.
KTA Zimmermann weist darauf hin, dass es eine Pflicht für
die Wirtschaft gebe, Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen zu müssen. Und was
für die Wirtschaft gelte, sollte auch Verpflichtung für die Kommunen sein.
KTA Staudte führt an, dass auch ihre Fraktion immer
wieder eine Ausbildung über den Bedarf gefordert habe. Die hier angestrebte
Diskussion sei jedoch bereits im Fachausschuss erfolgt. Zudem beinhalte der
Änderungsantrag der FDP-Kreistagsfraktion keine konkrete Anzahl der in 2008
einzustellenden Auszubildenden.
Abstimmung über den Änderungsantrag der FDP-Kreistagsfraktion
vom 24.09.2007:
Abstimmungsergebnis: 3 Ja, 45 Nein, 4 Enthaltungen
Der Antrag ist abgelehnt.
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Beschluss:
Zum 01.08.2008 werden folgende Ausbildungsplätze eingerichtet:
3 Auszubildende für den Beruf der/des
Verwaltungsfachangestellten
2 Anwärterinnen/Anwärter im gehobenen allgemeinen
Verwaltungsdienst.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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Anlagen: | |||||
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