Auszug - Zustimmung zur Einbeziehung von Flächen in das Naturschutzgebiet Barnstedt-Melbecker-Bach
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Diskussionsverlauf:
LR Nahrstedt berichtet, dass das Gebiet
Barnstedt-Melbecker-Bach im FFH-Schutzgebiet liege. Für FFH-Gebiete seien
Sicherungen zu erlassen, für die ab dem 01.01.2008 der Landkreis Lüneburg
zuständig sei. Bis dahin liege die Zuständigkeit beim Land Niedersachsen.
Ausführliche Einzelheiten zu der dargestellten Beschlussvorlage seien bereits
im Fachausschuss erläutert worden.
KTA Stilke sagt, dass die Grüne-Kreistagsfraktion
begrüße, dass dieses gesamte FFH-Gebiet unter Naturschutz gestellt werde.
Allerdings sei unklar, warum das NLWKN die hier vorgesehenen Tauschgebiete
nicht von vornherein berücksichtigt habe. Ferner sei unverständlich, dass ein Gebiet
von der Größe eines Dorfes entlassen werden solle. Es sei fraglich, welchen
Schutz dieses Gebiet dann noch habe. Daher sei es nach seiner Auffassung
sinnvoll, wenn die entsprechende Naturschutzverordnung dazu bereits vorliegen
würde, da die Zuständigkeit für dieses Gebiet ab dem 01.01.2008 beim Landkreis
Lüneburg liege – sofern die Verordnung keine andere Regelung vorsehe. Er
hätte es daher begrüßt, wenn die Naturschutzverordnung zur Kenntnis vorgelegt
worden wäre.
LR Nahstedt betont, dass sämtliche Belange
berücksichtigt werden.
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Beschluss:
Dem Land Niedersachsen, NLWKN, wird gemäß § 55 Abs. 3 NNatG die
Zuständigkeit für die Ausweisung einer Naturschutzgebietsverordnung außerhalb
von FFH-Gebieten für die in der Anlage näher bezeichneten Flächen übertragen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig