Auszug - Antrag der Fraktion Die Linke vom 10.09.2007 (Eingang: 10.09.2007); Keine "Bürgerarbeit" im Landkreis Lüneburg
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Diskussionsverlauf:
KTA Venderbosch führt zu dem Antrag seiner Fraktion aus,
dass es nicht gewollt sein könne, dass über 50jährige bis zum Eintritt in das
Rentenalter unbefristet in einem 2-Euro-Job arbeiten sollen. Er könne dieses
nur dann befürworten, wenn es auf freiwilliger Basis eingerichtet werde und
sichergestellt sei, dass keine sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze
dadurch vernichtet werden würden. Auch fordere er eine Gleichbehandlung für die
unter 50jährigen, diesen ebenfalls 2 EUR statt 1 EUR zu zahlen.
LR Nahrstedt berichtet, dass der Antrag nicht durch den
Kreisausschuss vorbereitet sei. Er bittet ihn an den zuständigen Fachausschuss
zu überweisen.
KTA Stilke bittet auf eine gute Vorbereitung für den Fachausschuss zu achten. Der Begriff
der Bürgerarbeit sei in mehreren Bundesländern unterschiedlich benutzt worden.
KTA Kamp erläutert, dass die Gruppe
CDU/Unabhängige-SPD bereits einen ähnlich lautenden Antrag eingereicht habe.
Sie habe diesen jedoch zurückgezogen, weil die Verwaltung bereits danach
handele.
Bei der Bürgerarbeit handele es sich um ein Projekt für die
Beschäftigung von schwervermittelbaren Langzeitarbeitslosen der Generation
50plus. Dieser Personenkreis solle mit der Bürgerarbeit Gelegenheit auf eine
reguläre Beschäftigung erhalten. Dafür kämen allerdings nur dauerhafte
kommunale und gemeinwohl orientierte zusätzliche Tätigkeiten in Betracht. Die
Beschäftigung solle auf Dauer erfolgen. Zum 01.09.2007 hätten 80 Arbeitslose
ihre Arbeit angetreten. Er betont, dass diese nach einem Auswahlverfahren auch
die Möglichkeit hätten, einen solchen 2-Euro-Job abzulehnen, wenn eine
entsprechende Qualifikation nicht vorhanden sei.
KTA Bersiha bittet um Abstimmung hinsichtlich einer
Überweisung in den Fachausschuss. Er teilt mit, dass er bereits ähnliche Anfragen
nach § 35a NLO in Zusammenhang mit 1- und 2-EUR-Kräften gestellt habe. Ihm sei
daraufhin mitgeteilt worden, dass im Zuständigkeitsbereich der ARGE in Stadt
und Landkreis Lüneburg z.Zt. 975 Beschäftigungsplätze für 1-EUR-Kräfte
vorgehalten werden würden. 2005 seien dieses 581 und im Jahre 2006 insgesamt
781 gewesen.
Er bezweifelt, dass die eingesetzten Personen im Anschluss an
ihre Tätigkeit reguläre Arbeitsplätze erhalten werden. Grundsätzlich seien sie
ihrer Qualifikation und möglichst auch ihrer Neigung nach einzusetzen.
Statistische Erfahrungen würden bisher nicht vorliegen.
Er bittet den Antrag im Fachausschuss zu beraten.
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Beschluss:
Der Antrag wird an den Ausschuss für Soziales und Gesundheit
überwiesen.
Abstimmungsergebnis: 47 Ja, 2 Nein, 1 Enthaltung